Brandschutzgesetz
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Das Brandschutzgesetz, in anderen Bundesländern auch Feuerschutzgesetz oder Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung genannt, beschreibt die Aufgaben und Pflichten der Feuerwehren und auch der Kommunen im jeweiligen Land. Es regelt z. B., dass die Gemeinden dazu verpflichtet sind, für den Brandschutz zu sorgen, sei es durch die Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr oder durch Aufstellen einer Pflicht-Feuerwehr.
Frühe Formen der gesetzlichen Regulierung des Brandschutzes sind bereits aus der Römerzeit bekannt, in der sie durch patrouillierende Feuerwächter auf ihre Einhaltung kontrolliert wurden. (Siehe hierzu Feuerwehren im Römischen Reich.)
Das Brandschutzgesetz bildet zusammen mit den Brandschutzverordnungen die Brandschutzvorschriften, welche angesichts immer wieder auftretender Unglücksfälle mit Sach- und Personenschäden ständig weiter entwickelt werden. Durch diese Regeln war es überhaupt erst möglich, Versicherungen wie etwa z.B. zum Gebäudebrandschutz zu realisieren, da damit Grenzen zwischen den verschiedenen Stufen des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit gezogen werden konnten. Somit ist eine Versicherung in der Lage, den Rückgriff auf ihre Leistungen gesichert abzulehnen, und so wiederum sowohl die von der Versichertengemeinschaft aufzuwendende Beitragssumme als auch die Zahl und Schwere der tatsächlichen Unglücksfälle günstig zu beeinflussen.
Übersicht über die Bundesländer und Ihre Feuerwehrgesetze
Weblinks
- Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG - Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg vom 24. Mai 2004
- Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG - Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)
- Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) (Schleswig-Holstein)
- Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (NRW) vom 11.12.2007
- Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -)
- Landesbauordnungen - Heimrauchmelderpflicht in sechs Bundesländern
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