Brandschutzgesetz

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Das Brandschutzgesetz, in anderen Bundesländern auch Feuerschutzgesetz oder Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung genannt, beschreibt die Aufgaben und Pflichten der Feuerwehren und auch der Kommunen im jeweiligen Land. Es regelt z. B., dass die Gemeinden dazu verpflichtet sind, für den Brandschutz zu sorgen, sei es durch die Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr oder durch Aufstellen einer Pflicht-Feuerwehr.

Frühe Formen der gesetzlichen Regulierung des Brandschutzes sind bereits aus der Römerzeit bekannt, in der sie durch patrouillierende Feuerwächter auf ihre Einhaltung kontrolliert wurden. (Siehe hierzu Feuerwehren im Römischen Reich.)

Das Brandschutzgesetz bildet zusammen mit den Brandschutzverordnungen die Brandschutzvorschriften, welche angesichts immer wieder auftretender Unglücksfälle mit Sach- und Personenschäden ständig weiter entwickelt werden. Durch diese Regeln war es überhaupt erst möglich, Versicherungen wie etwa z.B. zum Gebäudebrandschutz zu realisieren, da damit Grenzen zwischen den verschiedenen Stufen des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit gezogen werden konnten. Somit ist eine Versicherung in der Lage, den Rückgriff auf ihre Leistungen gesichert abzulehnen, und so wiederum sowohl die von der Versichertengemeinschaft aufzuwendende Beitragssumme als auch die Zahl und Schwere der tatsächlichen Unglücksfälle günstig zu beeinflussen.


Übersicht über die Bundesländer und Ihre Feuerwehrgesetze

Wappen Land Gesetz
Baden-Württemberg Feuerwehrgesetz (FwG)
Bayern Bayerisches Feuerwehrgesetz - BayFwG - (BayRS 215-3-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2008 (GVBl S. 40)
Berlin
Brandenburg Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG - Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg vom 24. Mai 2004
Bremen
Hamburg
Hessen Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG - Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)
Mecklenburg-Vorpommern Brandschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern - Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2002
Niedersachsen Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG)
Nordrhein-Westfalen Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (NRW) vom 11.12.2007
Rheinland-Pfalz Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -)
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) (Schleswig-Holstein)
Thüringen


Weblinks


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