Brandschutzumhüllung

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Hapuflam Brandschutzgewebe ist Bestandteil der Hapuflam Brandschutzumhüllung Typ 8002. gemäß Zulassung Z-19.22-1798.

Die Brandschutzumhüllung verhindert, insbesondere auf Grund der Wirkungsweise des dämmschichtbildenden Baustoffes, im Falle der Selbstentzündung von elektrischen Leitungen (Kabel) und Leitungsanlagen (Kabelanlagen) durch Kurzschluss oder Überhitzung die Brandausbreitung über die mit der Brandschutzumhüllung versehenen elektrischen Leitungen (Kabel) und Leitungsanlagen (Kabelanlagen) über mindestens 90 Minuten.


Die Kabel und Kabelanlagen dürfen:

  • horizontal,
  • vertikal,
  • schräg oder auf der Wand mit Hapuflam Brandschutzgewebe eingehüllt werden.

Die Art und Größe Kabeltypen oder Kabelbündel bzw. deren Gesamtquerschnitt unterliegt keiner Beschränkung.
Das Brandschutzgewebe ist in Anlehnung nach DIN 4102 Teil 11 für 90 min. geprüft worden.


Beispiele aus der Praxis




Die Größe der Tragekonstruktion ist ebenfalls nicht beschränkt.
Das Hapuflam Brandschutzgewebe besteht aus einer perforierte Netzstruktur, damit eine permanente Wärmeabfuhr ermöglicht wird.
Durch die Flexibilität sowie durch den Einsatz der Montageklammer, wie in der Zulassung beschrieben, ist eine Nachinstallation jederzeit möglich. Bei einem Innenbrand kommt es zum punktuellen Löschen und bei einem Außenbrand haben wir nachgewiesen, dass Kabel, die mit Gewebe ummantelt wurden, an dem Brand nicht teilnehmen.
Bei der Montage ist wegen der gleichmäßigen, allseitigen Beschichtung eine Verwechselung der Innen- und Außenseite ausgeschlossen.



Quelle




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