Feuerschutz
Aus brand-feuer.de
Die Bezirksregierung überwacht als Aufsichtsbehörde, ob die Kreise und kreisfreien Städte ihren Aufgaben im Feuerschutz ordnungsgemäß nachkommen und nimmt daneben auch beratende Tätigkeiten wahr. Auch in die Förderung des Feuerschutzes aus Haushaltsmitteln des Landes oder aus dem Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer ist die Bezirksregierung eingebunden.
Grundlage dafür ist das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung FSHG in seiner derzeit gültigen Fassung.
Insbesondere werden in diesem Aufgabenbereich die Koordination der Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen wahrgenommen, fachliche Stellungnahmen für andere Dezernate erstellt, Entscheidungen über die Anerkennung und Anordnung von Werkfeuerwehren getroffen und die Brandschutzbedarfsplanung in den Kommunen des Regierungsbezirkes überprüft.
Bei einer bestehenden Waldbrandgefahr werden die Einsätze von Flugzeugen über dem betroffenen Gebiet koordiniert. Damit Szenarien wie Waldbrände oder Hochwasser effektiv beherrscht werden können, stellen die Feuerwehren des Regierungsbezirkes Münster einen mobilen schnelleinsatzfähigen Verband mit 750 Feuerwehrmännern/-frauen und rund 100 Fahrzeuge unter der Leitung des Dezernates 22 unter dem Stichwort "Vorgeplante überörtliche Hilfe" auf.
Im Regierungsbezirk befinden sich eine Reihe besonders brand- oder explosionsgefährdeter Betriebe. Diese sind verpflichtet, eine eigene Feuerwehr, eine Werkfeuerwehr, zu unterhalten, die bestimmte Anforderungen erfüllen muss. Die Bezirksregierung überprüft regelmäßig diese Werkfeuerwehren, erkennt die Feuerwehr eines Betriebes als Werkfeuerwehr an und nimmt die Anerkennung möglicherweise zurück, wenn die Anforderungen nicht mehr erfüllt werden.
Ein jährlich zu erstellender Bericht über das Feuerschutzwesen weist unter anderem die Einsatzzahlen, die Anzahl der Brände und technischen Hilfeleistungen im Bezirk aus.
Für besondere Verdienste werden Feuerwehrangehörigen Feuerwehrehrenzeichen verliehen.
Die Bezirksbrandmeister arbeiten eng mit den Fachbeamten des Dezernates zusammen und sind Ehrenbeamte der Bezirksregierung.
Die Bezirksregierung beaufsichtigt und berät die Berufs- und Werkfeuerwehren sowie die Leitstellen für Feuerschutz und Rettungsdienst und Freiwillige Feuerwehren im Einzelfall je nach Fragestellung.
Berufsfeuerwehren:
Die Gemeinden können neben einer Freiwilligen Feuerwehr eine Berufsfeuerwehr einrichten. Die kreisfreien Städte sind hierzu verpflichtet. Im Regierungsbezirk Münster unterhalten die drei kreisfreien Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Münster eine Berufsfeuerwehr.
Werkfeuerwehren:
Werkfeuerwehren sind staatlich angeordnete oder anerkannte Feuerwehren. Die Bezirksregierung verpflichtet nach Anhörung der zuständigen Gemeinde Betriebe oder Einrichtungen, bei denen die Gefahr eines Brandes oder einer Explosion besonders groß ist oder bei denen in einem Schadensfall eine große Anzahl von Personen gefährdet wird, eine Werkfeuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. Die Bezirksregierung überprüft regelmäßig den Leistungsstand der Werkfeuerwehren.
Im Regierungsbezirk Münster gibt es zur Zeit 16 Werkfeuerwehren.
Freiwillige Feuerwehren:
Gemäß § 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. Wenn eine Freiwillige Feuerwehr nicht zustanden kommt oder die bestehende öffentliche Feuerwehr einen ausreichenden Feuerschutz nicht gewährleisten kann, hat die Gemeinde eine Pflichtfeuerwehr einzurichten. Zur Pflichtfeuerwehr kann jeder Einwohner vom 18. bis zum 60. Lebensjahr herangezogen werden, falls er nicht aus einem wichtigen Grund die Heranziehung ablehnen kann.
In unserem Regierungsbezirk gibt es entsprechend der Anzahl der Gemeinden 78 Freiwillige Feuerwehren. Zur Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr ist es im Regierungsbezirk Münster in letzter Zeit nicht gekommen.
Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst:
Kreisfreie Städte und Kreise unterhalten eine ständig besetzte Leitstelle für den Feuerschutz, die mit der Leitstelle für den Rettungsdienst zusammenzufassen ist. Sie ist so auszustatten, dass auch Großschadensereignisse bewältigt werden können. Der Leitstelle sind alle Einsätze der Feuerwehren zu melden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Dezernatsarbeit ist die Koordination der Aus- und Fortbildung. Die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen erfolgt in den Gemeinden, den Kreisen und auf Landesebene am Institut der Feuerwehr in Münster. Die Verteilung der Lehrgangsplätze erfolgt durch die Bezirksregierung nach dem ermittelten Bedarf über die Kreise. Zur Ausbildung gehören des weiteren Übungen; die von den Gemeinden durchgeführt werden. Hierzu bieten wir den "Übenden" unsere Unterstützung bei der Erstellung des Szenarios an und nehmen als Übungsbeobachtende teil.
Im vorbeugenden Brandschutz arbeiten die Feuerwehren gemeinsam mit den Bauaufsichtsbehörden daran, bereits die Brandentstehung durch entsprechende Maßnahmen zu verhindern. Dazu geben wir gegenüber anderen Fachdezernaten und/oder Dritten Stellungnahmen zu Belangen des Brandschutzes nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften ab. Des Weiteren erfolgt eine fachtechnische Beratung in Genehmigungsverfahren für bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung (Industrieanlagen, Einkaufszentren).
Die Zuständigkeit der Feuerwehren entspricht dem Verlauf der kommunalen Grenzen. Von diesem Regelfall kann für die im Bezirk befindlichen Bundesautobahnen abgewichen werden. Einsatzabschnitte auf Autobahnen werden durch die Bezirksregierung zugewiesen. Durch die topografische Lage der Autobahnauffahrten kommt es vor, dass eine Nachbarfeuerwehr schneller den Einsatzort erreicht als die eigentlich örtlich zuständige Feuerwehr. Die Bezirksregierung ordnet diese Zuständigkeitsänderung im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden an.
Quelle:
- Bezirksregierung Münster,
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- Fax: (0251) 411-2525
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