Feuerschutztüren

Aus Brand-Feuer.de
Zur Navigation springenZur Suche springen
Foto: Teckentrup

Feuerschutztüren haben die Aufgabe, Wandöffnungen in den dafür zugelassenen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern.


Wo Feuerschutztüren einzubauen sind, wird in den Landesbauordnungen bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt (In Deutschland und Österreich hat jedes Bundesland seine eigene Bauordnung). Im Allgemeinen werden Feuerschutztüren zwischen notwendigen Fluren und Treppenräumen und in Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von langen Fluren werden üblicherweise Rauchschutztüren eingesetzt.
Die Anforderungen an Feuerschutztüren werden durch Brandprüfungen gemäß der DIN 4102 (D) bzw. der ÖNORM B 3850 (Ö) geregelt. Es gibt folgende Feuerwiderstandsklassen: (T30 bis T180). Die Zahl hinter dem T gibt die Dauer in Minuten an, welche die Tür den Durchtritt des Feuers (nicht des Rauches) verhindert. Auch dürfen gewisse Temperaturen auf dem Türelement auf der abgewanden Seite des Feuers nicht überschritten werden.
Welche Feuerwiderstandsklasse für eine Tür erforderlich ist, richtet sich nach der Gebäudenutzung und den Anforderungen an die Wand, in die sie eingebaut wird. Scheiben, welche in Feuerschutztüren eingebaut sind, müssen eine "F"-Widerstandsklasse (CE- Kennzeichnung) besitzen und zwar dieselbe, wie die entsprechende Tür.

Feuerschutztüren müssen immer selbstschließend sein und dürfen nicht mit Keilen oder ähnlichem Dingen offen gehalten werden. Moderne Türen sind oftmals an einen Rauchmelder gekoppelt. Bei Türen über die Kombination, Türschließer und Feststellanlage. Die Feststellanlage hält die Tür im gewünschten Winkel (bei Türschließern) offen. Löst der Rauchmelder Alarm aus schließt der Türschließer die Tür automatisch.
Zusätzlich können Feuerschutztüren auch rauchdicht ausgeführt werden um die Verbreitung von Rauch zu verhindern. Ein Feuerschutztür ist nicht zwangsläufig rauchdicht, umgekehrt gibt es Rauchschutztüren, die keine Anforderung des Feuerschutzes erfüllen. Die genauen Anforderungen an Rauchschutztüren regelt die DIN 18095.
Eine Tür der Feuerwiderstandsklasse T30 mit Rauchschutzfunktion nach DIN 18095 nennt sich T30-RS.

Feuerschutztür: Foto: Teckentrup
  • Die neue Türengeneration von der Fa. Teckentrup GmbH & Co. KG, Verl
  • Verbesserter Feuer- und Rauchschutz
  • geprüft nach EN 1634-1
  • Türblatt flächenbündig ohne Bandprägung
  • schnellere Montage
  • leisere Schließung
  • Höhenregulierbar
  • mehr Sicherheit, Design und Komfort
  • geprüft sind die Türen gemäß der neuen Euro-Norm 1634-1 und 1634-3 (Zulassung in Deutschland nach DIN 4102 und DIN 18095)


Die Rauchdichtigkeit wird über eine mindestens dreiseitig umlaufende EPDM-Dichtung sowie einer Bodendichtung gewährleistet, die im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von kaltem und heißem Rauch (bis zu 200°C) verhindert. Der Durchtritt wird gemäß der Norm durch die Leckrate in m³/h über ein Zeitraum von 60min. vorgegeben. Bei 1-flügeligen Türen z.B. max. 20m³/h. Rauchschutztüren müssen ebenfalls immer selbstschließend sein.
Feuerschutztüren müssen bauaufsichtlich zugelassen sein, Rauchschutztüren werden durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, zugelassen. Die Zulassung regelt auch den Einbau. Feuerschutztüren (ebenso Rauchschutztüren) bilden eine Einheit aus Türzarge, Türblatt und den für die Funktion erforderlichen Beschlägen.
Feuer- und Rauchschutztüren verschiedener Klassen gibt es sowohl aus Stahl (Edelstahl), Aluminium und Holz, als auch als Mischkonstruktionen dieser Materialien.


Der Artikel wurde ergänzt und auf einen akteullen Stand gebracht von der Fa. Teckentrup




oder zur Hauptseite




Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Feuerschutztüren aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Bilder können unter abweichenden Lizenzen stehen. Der Urheber und die jeweilige Lizenz werden nach einem Klick auf ein Bild angezeigt.