Feuerwehr-Dienstvorschrift

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Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) regeln die Tätigkeiten der Feuerwehr in Deutschland. Sie sind als Richtlinien und Anleitungen zu verstehen. Sie dienen zum einem, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und ermöglichen zum anderen den geordneten Einsatz taktischer Einheiten der Feuerwehr.


Erstellung und Einführung

Die Dienstvorschriften werden von der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) erstellt und den Bundesländern zur Einführung auf Grundlage ihrer entsprechenden Feuerwehrgesetze empfohlen. Sie werden danach durch Erlass des jeweiligen Bundeslandes in Kraft gesetzt. Aufgrund dieser Rechtslage unterscheiden sich die in den einzelnen Bundesländern tatsächlich gültigen Feuerwehrdienstvorschriften. Eine Liste der von dem AFKzV verabschiedeten Dienstvorschriften ist den Weblinks zu entnehmen.

Die FwDV 3 ist durch den AFKzV zur Einführung empfohlen worden und ersetzt die Feuerwehrdienstvorschriften 3 (alt), 4 und 5 (Stand 2005). Sie ist in fast allen Bundesländern eingeführt worden. Die im Februar 2008 durch den AFKzV zur Einführung empfohlene FwDV 3 ersetzt darüber hinaus die FwDV 13.1. Ebenso ist die FwDV 1 zur Einführung empfohlen worden und ersetzt die bisherigen FwDV 1/1 und 1/2. Sie ist in einigen Bundesländern noch nicht eingeführt worden.


Aktuelle Feuerwehrdienstvorschriften

FwDV 1 Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz –
  • Persönliche Schutzausrüstung und Einsatzausrüstung
  • Handhabung und Bedienung der feuerwehrtechnischen Gerätschaften im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • Sichern in absturzgefährdeten Bereichen
  • Retten und Selbstretten
  • Verkehrssicherung
  • Sichtzeichen
FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr
  • Nachfolger der FwDV 2/1 sowie der FwDV 2/2
FwDV 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
FwDV 7 Atemschutz
  • In dieser FwDV werden die Anforderungen an einen Atemschutzgeräteträger, die Aus- und Weiterbildung, sowie Einsatzgrundsätze, Aufgabenverteilung und die Bedeutung des Atemschutzes erklärt.
FwDV 8 Tauchen
FwDV 10 Die tragbaren Leitern
FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz
FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz
  • Diese Dienstvorschrift befasst sich mit dem Vorgehen der Feuerwehr bei Atomaren, Biologischen und Chemischen (kurz: ABC) Gefahren
PDV/DV 800 Fernmeldeinsatz
  • Diese (für Katastrophenschutz und Polizei allgemein geltenden) Dienstvorschrift befasst sich mit der Planung, Aufbau und Betrieb des Fernmeldeverkehrs.
PDV/DV 810 Fernmeldebetriebsdienst
  • (mit dem für den Katastrophenschutz und im speziellen die Feuerwehr relevanten Teil "PDV/DV 810.3 Sprechfunkdienst"
  • Die Vorschrift besteht aus fünf Teilen: einen allgemeinen Teil und den fachspezifischen Teilen "Fernschreibverkehr", "Telegrafiefunkverkehr", "Sprechfunkverkehr", "Fernsprechverkehr", wobei für Katastrophenschutz besonders Teil 3 "Sprechfunkdienst" relevant ist
  • In diesem Teil wird der Ablauf des Sprechfunkverkehrs geregelt
  • In einigen Bundesländern ist Teil 3 als eine eigenständige FwDV 810 eingeführt worden


Ehemalige Feuerwehrdienstvorschriften

Vereinzelte dieser FwDVen sind in einigen Bundesländern noch gültig.

FwDV 1/1 Grundtätigkeiten - Löscheinsatz und Rettung (eingeflossen in neue FwDV 1)
FwDV 1/2 Grundtätigkeiten - Technische Hilfeleistung und Rettung (eingeflossen in neue FwDV 1)
  • gleiche Inhalt wie die FwDV 1/1; nur für Technische Hilfeleistungen
FwDV 2/1 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr - Rahmenvorschriften (eingeflossen in neue FwDV 2)
  • regelt die Teilnahmevoraussetzungen, Ziele und Dauer der Lehrgänge für Funktionen in der Gruppe, Funktionen besonderer Führungskräfte und sonstiger Funktionen
FwDV 2/2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr - Muster-Ausbildungspläne (eingeflossen in neue FwDV 2)
FwDV 3 Die Staffel im Löscheinsatz (eingeflossen in neue FwDV 3)
  • Gliederung der Staffel und Einsatzablauf im Löscheinsatz
FwDV 4 Die Gruppe im Löscheinsatz (eingeflossen in neue FwDV 3)
  • Gliederung der Gruppe und Einsatzablauf im Löscheinsatz
FwDV 5 Der Zug im Löscheinsatz (eingeflossen in neue FwDV 3)
  • Gliederung des Zuges und Einsatzablauf im Löscheinsatz
FwDV 9/1 Strahlenschutz - Rahmenvorschriften (eingeflossen in die FwDV 500)
FwDV 9/2 Strahlenschutz - Einsatzgrundsätze (eingeflossen in die FwDV 500)
FwDV 12/1 Einsatzleitung - Führungssystem (wurde durch FwDV 100 ersetzt)
FwDV 13/1 Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz (als Ergänzung eingeflossen in die neue FwDV 3)
FwDV 14 Gefährliche Stoffe (eingeflossen in die FwDV 500)
PDV/DV 102 Taktische Zeichen (in den Ausgaben 1976 und 1986, Teile sind in die FwDV 100 und in den Entwurf einer neuen DV 102 eingeflossen)


Feuerwehrdienstvorschriften in Planung / lokale FwDV

AA 3 Ausbildungsanleitung für die Feuerwehren Baden-Württemberg - Einheiten im Löscheinsatz
  • Eingeführt 2004 als die FwDV 3 (neu) zu scheitern drohte.
  • außerhalb von Baden-Württemberg nicht gültig.
FwDV 6 Taktische Einheiten und Verbände (in Planung)
  • Teile davon flossen in die neue FwDV 3 "Einheiten im Löscheinsatz" ein
EAA 10 Einsatz- und Ausbildungsanleitung für Feuerwehren im Land Niedersachsen - Tragbare Leitern
  • mit geringfügigen Abänderungen zur bundeseinheitlichen FwDV 10
  • eingeführt 1997
FwDV 11 Einsätze auf dem Wasser (in Planung)
FwDV 102 Taktische Zeichen
  • es wurde von der Ständigen Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz (SKK) 1999/2003 ein Entwurf für eine DV 102 auf Grundlage der alten PDV/DV 102 ausgearbeitet. Einige Zivilschutz- bzw. Katastrophenschutzorganisationen haben den Entwurf bereits als organisationsinterne Vorschrift übernommen, bei der Feuerwehr wurde die Vorschrift seitens des AFKzV bisher nur als "Lehrunterlage" bzw. "Ausbildungs- und Gebrauchsanleitung" herausgegeben.
FwDV 300 HH Gesundheitliche Anforderungen (FwDV der Feuerwehr Hamburg)
  • nur gültig in Hamburg


Literatur

  • Lothar Schott, Manfred Ritter: Feuerwehr Grundlehrgang FwDV 2. 14. Auflage. Wenzel-Verlag, Marburg 2006.


Weblinks Vorlage:Wikibooks


Volltext der Vorschriften


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