Feuerwerk Silvester

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dieser Artikel beinhaltet rechtliche Fragen, Hinweise und Informationen zum Thema Silvesterfeuerwerk

Pyrotechnik wird zu Silvester gern gekauft.
Aber Vorsicht: Jetzt schon besteht eine
Warnung vor Einfuhr von Pyrotechnik aus Polen und Tschechien

.

Feuerwerk Silvester ist nicht überall erlaubt.
Die ersten Verletzten gibt es bereits durch selbstgemachte Böller. Deshalb eine deutliche Warnung vor Einfuhr von Pyrotechnik aus Polen und Tschechien
Hier wird die Zerstörungskraft solcher Pyrotechnik deutlich.
Foto: Polizei Sachsen


01.01.2012
In der Nähe von Göppingen wurde ein 27-jähriger Mann durch einen Silvesterböller getötet.
Der Mann ist in der Silvesternacht beim Zünden eines Silvesterböllers getötet worden.
Wie die Göppinger Polizei mitteilte, wollte der Mann auf der Schwäbischen Alb einen mitgebrachten Knallkörper zünden, als dieser plötzlich explodierte.




Gutes Informationsmaterial finden sie hier:

so schön kann Feuerwerk in Bremen sein
Foto: Rainer Schwarz


Diese Silvesterrakete gelangte unterhalb der Tür in die Garage und setzte den Inhalt in Brand.
Fotos: Rainer Schwarz



Wann dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden?

  • Feuerwerkskörper der Klasse I dürfen das ganze Jahr über verkauft werden.
  • Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember verkauft werden.
  • Ist der 28. Dezember ein Donnerstag, Freitag oder Samstag, kann der Verkauf ab dem 28. Dezember beginnen.



Der Verkaufzeitraum ist vorgeschrieben
Foto: Rainer Schwarz
Unfallgefahr durch Silvesterknaller


Silvester in Greetsiel 22 / 23.
Fotos: Rainer Schwarz


Wann dürfen Feuerwerkskörper abgebrannt werden?

  • Feuerwerkskörper der Klasse I dürfen das ganze Jahr über abgebrannt werden.
  • Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt

werden. Ausnahmegenehmigungen sind möglich.
Für weitere Fragen und Tipps zum sicheren Silvesterfeuerwerk stehen die staatlichen Arbeitsschutzbehörden gerne zur Verfügung.




So gefährlich kann Feuerwerk sein.

Silvester 2013/ 2014 in Bielefeld mit großem Schaden an einem Hochhaus

Fotos: Polizei Bielefeld KHK Mertens


Fotos: Rainer Schwarz



so schön kann es aussehen, wenn kein Billigangebot gekauft wird
Foto: Rainer Schwarz


Gefährliches Feuerwerk - Vorsicht vor Billigangeboten ohne Prüfnummer!

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, 21.12.2005

Vorsicht bei vermeintlichen Silvesterknallerschnäppchen. Für ein sicheres Silvestervergnügen empfiehlt das NRW-Arbeitsministerium beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf die so genannte BAM-Nummer zu achten.

Nur Artikel mit einem solchen Aufdruck sind von der Bundesanstalt für Materialforschung getestet und zugelassen, im Gegensatz zu ungeprüften und häufig gefährlichen Billigprodukten.
Sicherheit ist Trumpf. Deshalb dürfen Pyrotechnik-Artikel der Klasse II (BAM-PII) auf keinen Fall an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft oder von ihnen gezündet werden. Hierzu zählen praktisch alle Sortimente, die in verschlossenen Plastikverpackungen angeboten werden, also etwa Raketen, Kanonenschläge, Böller und "Schwärmer". Erlaubt ist die Abgabe von Feuerwerkskörpern der Klasse II nur innerhalb von Verkaufsräumen, nicht aber in Passagen oder aus einem Kiosk heraus.
Für Feuerwerksartikel der Klasse I (BAM-PI), beispielsweise Knallerbsen oder Knallteufel, gelten im Übrigen andere Regelungen. Diese dürfen während des ganzen Jahres verkauft werden. Eltern sollten diese Knaller aber sicherheitshalber nicht von Kindern unter 12 Jahren unbeaufsichtigt abbrennen lassen.

Hoffentlich werden auch die Gebrauchsanweisungen gelesen.
Foto: Rainer Schwarz

weitere Tipps:

  • Silvesterfeuerwerk darf nur am 31. Dezember und am 1. Januar und auf
  • keinen Fall in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen gezündet werden
  • Feuerwerkskörper nur im Freien verwenden und vor dem Abrennen die Gebrauchsanweisung lesen
  • Gefahrenhinweise beachten
  • Silvesterkracher nie länger als nötig in der Hand halten. Nach dem Anzünden rasch Sicherheitsabstand einnehmen, auch den Ohren zuliebe.
  • Blindgänger auf keinen Fall noch einmal zünden


Raketen brauchen eine sichere Abschussrampe und müssen so gezündet werden, dass Menschen, Tiere, Gebäude oder Fahrzeuge nicht gefährdet sind. Auch auf die Windrichtung achten!


Übrigens: Ob Hund oder Katze; Haustiere mögen Silvesterknaller überhaupt nicht und brauchen einen sicheren Unterschlupf.
Weitere Hinweise und nützliche Tipps für Verkauf und Umgang mit Feuerwerkskörpern hat die Arbeitsschutzverwaltung NRW in den Faltblättern

  • "Guten Rutsch! Tipps für ein sicheres Silvesterfeuerwerk für Eltern und Kinder" und
  • „Sicheres Silvesterfeuerwerk! Informationen für Einzelhändler“ zusammengestellt.






siehe auch Artikel:


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