Feuerwerk Silvester
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01.01.2012
In der Nähe von Göppingen wurde ein 27-jähriger Mann durch einen Silvesterböller getötet.
Der Mann ist in der Silvesternacht beim Zünden eines Silvesterböllers getötet worden.
Wie die Göppinger Polizei mitteilte, wollte der Mann auf der Schwäbischen Alb einen mitgebrachten Knallkörper zünden, als dieser plötzlich explodierte.
Gutes Informationsmaterial finden sie hier:
- sehen sie hier den richtigen Umgang und Verkehr mit Silvesterfeuerwerk der Berzirksregierung Köln
Diese Silvesterrakete gelangte unterhalb der Tür in die Garage und setzte den Inhalt in Brand.
Fotos: Rainer Schwarz
Wann dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden?
- Feuerwerkskörper der Klasse I dürfen das ganze Jahr über verkauft werden.
- Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember verkauft werden.
- Ist der 28. Dezember ein Donnerstag, Freitag oder Samstag, kann der Verkauf ab dem 28. Dezember beginnen.
Silvester in Greetsiel 22 / 23.
Fotos: Rainer Schwarz
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Kaoten warfen Rauchkörper
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dadurch wurde die Sicht erheblich beeinträchtigt
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das Feuerwerk nur selten sichtbar
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Feuerwerk bei starkem Wind ist gefährlich
Wann dürfen Feuerwerkskörper abgebrannt werden?
- Feuerwerkskörper der Klasse I dürfen das ganze Jahr über abgebrannt werden.
- Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt
werden. Ausnahmegenehmigungen sind möglich.
Für weitere Fragen und Tipps zum sicheren Silvesterfeuerwerk stehen die staatlichen
Arbeitsschutzbehörden gerne zur Verfügung.
So gefährlich kann Feuerwerk sein.
Fotos: Polizei Bielefeld KHK Mertens
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kurz nach 24 Uhr
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die Feuerwerksrakete geriet an das Holzdach
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die Aufkantung
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das gesamte Flachdach von dem unbewohnbaren Hochhaus
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Schaden am Holzdach
Fotos: Rainer Schwarz
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Feuerwerkskörper werden auch in Menschenmengen gezündet
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zünden der Raketen in der Hand kann zu Verletzungen führen
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auch nicht gerade ungefährlich
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Gefährliches Feuerwerk - Vorsicht vor Billigangeboten ohne Prüfnummer!
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, 21.12.2005
Vorsicht bei vermeintlichen Silvesterknallerschnäppchen. Für ein sicheres Silvestervergnügen empfiehlt das NRW-Arbeitsministerium beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf die so genannte BAM-Nummer zu achten.
Nur Artikel mit einem solchen Aufdruck sind von der Bundesanstalt für Materialforschung
getestet und zugelassen, im Gegensatz zu ungeprüften und häufig gefährlichen Billigprodukten.
Sicherheit ist Trumpf. Deshalb dürfen Pyrotechnik-Artikel der Klasse II (BAM-PII) auf keinen Fall an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft oder von ihnen gezündet werden. Hierzu zählen praktisch alle Sortimente, die in verschlossenen Plastikverpackungen angeboten werden, also etwa Raketen, Kanonenschläge, Böller und "Schwärmer". Erlaubt ist die Abgabe von Feuerwerkskörpern der Klasse II nur innerhalb von Verkaufsräumen, nicht aber in Passagen oder aus einem Kiosk heraus.
Für Feuerwerksartikel der Klasse I (BAM-PI), beispielsweise Knallerbsen oder Knallteufel, gelten im Übrigen andere Regelungen. Diese dürfen während des ganzen Jahres verkauft werden. Eltern sollten diese Knaller aber sicherheitshalber nicht von Kindern unter 12 Jahren unbeaufsichtigt abbrennen lassen.
weitere Tipps:
- Silvesterfeuerwerk darf nur am 31. Dezember und am 1. Januar und auf
- keinen Fall in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen gezündet werden
- Feuerwerkskörper nur im Freien verwenden und vor dem Abrennen die Gebrauchsanweisung lesen
- Gefahrenhinweise beachten
- Silvesterkracher nie länger als nötig in der Hand halten. Nach dem Anzünden rasch Sicherheitsabstand einnehmen, auch den Ohren zuliebe.
- Blindgänger auf keinen Fall noch einmal zünden
Raketen brauchen eine sichere Abschussrampe und müssen so gezündet werden, dass Menschen, Tiere, Gebäude oder Fahrzeuge nicht gefährdet sind. Auch auf die Windrichtung achten!
Übrigens: Ob Hund oder Katze; Haustiere mögen Silvesterknaller überhaupt
nicht und brauchen einen sicheren Unterschlupf.
Weitere Hinweise und nützliche Tipps für Verkauf und Umgang mit
Feuerwerkskörpern hat die Arbeitsschutzverwaltung NRW in den Faltblättern
- "Guten Rutsch! Tipps für ein sicheres Silvesterfeuerwerk für Eltern und Kinder" und
- „Sicheres Silvesterfeuerwerk! Informationen für Einzelhändler“ zusammengestellt.
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Das Verschießen von pyrotechnischer Munition aus Schreckschuss- und Signalwaffen ist erlaubnispflichtig!
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Wer zu Silvester aus vorgenannten Waffen in der Öffentlichkeit schießt, muss mit Sanktionen rechnen. Auch der Besitz eines so genannten "Kleinen Waffenscheines" berechtig nicht zum Verschießen pyrotechnischer Munition.
siehe auch Artikel:
- Böller
- Feuerwerk
- Feuerwerksrakete - Rakete setzt Dachstuhl in Brand
- Technisches Feuerwerk
- Feuerwerkskörper
- Feuerwerksrakete
- Pyrotechnik
- Pyrotechniker