Feuerzeugverordnung

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Tischfeuerzeug
Foto: Rainer Schwarz
  • Verordnung über das Inverkehrbringen kindergesicherter Feuerzeuge (Feuerzeugverordnung)


In Deutschland hatten wir seit 2006 eine Feuerzeugverordnung.
Mit ihr wurde die „Entscheidung der Kommission vom 11. Mai 2006 (2006/502/EG) zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu treffen, damit nur kindergesicherte Feuerzeuge in Verkehr gebracht werden und das Inverkehrbringen von „Feuerzeugen mit Unterhaltungseffekten“ untersagt wird“ in deutsches Recht umgesetzt.
Die Entscheidung der Kommission hat mit Ablauf des 11. Mai 2017 ihre Gültigkeit verloren.
Die überarbeitete technische Norm DIN EN 13869 regelt vollumfänglich die Kindersicherheit von Feuerzeugen und hat die Entscheidung der Kommission insoweit abgelöst.
Da die Feuerzeugverordnung ausschließlich der Umsetzung dieser Entscheidung diente, ist ihr mit Wegfall der Entscheidung die Basis entzogen.
Die Feuerzeugverordnung wurde mit der „Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen und zur Aufhebung der Feuerzeugverordnung“ aufgehoben.


siehe auch:


Anmerkung:
auch der Vorschrift entsprechend erscheint es nicht erklärbar, dass eine Selbstentzündung eines Feuerzeuges möglich erscheint.



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