Hamburger Feuerkasse
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Die Hamburger Feuerkasse ist eine Feuerversicherung in Hamburg. Sie wurde am 30. November 1676 gegründet und ist das älteste Versicherungsunternehmen der Welt. Sie hatte im Jahr 2004 170 Angestellte und ca. 200.000 Kunden.
Geschichte
1591
Abschluss des ersten Hamburger „Feuer-Kontrakts“ erfolgt aus einer Interessengemeinschaft von Brauereibetrieben. Die angeschlossenen Brauereien zahlten in einen Topf ein, um die Brauereien wieder aufbauen zu können, die durch ein Feuer einen Schaden erlitten. Abgebrannten Brauereien konnte so eine weitere Existenz ermöglicht werden. Vorher war ein Brand eine Bankrott-Erklärung an den jeweiligen Betrieb.
1676
Die Hamburger Feuerkasse wird gegründet. Die in der Stadt bestehenden Feuerkontrakte werden zusammengefasst durch die am 30. November des Jahres verabschiedete „Puncta der General Feur-Ordnungs-Cassa“. Rat und Bürgerschaft der Stadt Hamburg gründeten das erste Versicherungsunternehmen der Welt.
Der Versicherungsbereich befindet sich innerhalb der Ringmauern der Stadt. Der Eintritt ist freigestellt.Der Austritt aber genehmigungspflichtig. Die Gebäude werden nach ihrem tatsächlichen Wert (Verkehrswert) versichert. Die maximale Versicherungssumme beträgt 15.000,- Mark mit „einem quart“ Selbstbeteiligung. Es werden feste Beiträge (ordentliche Zulage) verlangt und eine unbegrenzte Nachschusspflicht (außerordentliche Zulage). Es gilt eine Wiederaufbauklausel, also das Gebäude muss wieder errichtet werden. Das Geld darf für nichts anderes benutzt werden.
1753
Austritte sind nach einem Eintritt nicht mehr gestattet.
1817
Die Versicherungspflicht eines jeden Gebäudes wird eingeführt
1822
Blitzschäden gelten als mitversichert, auch wenn kein Feuer entsteht.
1833
Die Neuwertversicherung wird eingeführt. Kostet ein gleichartiges Gebäude mehr als zum Zeitpunkt des Errichtens, wird der höhere Betrag bezahlt. Bei Nichtwiederherstellung des Gebäudes wird die Entschädigung um ein Viertel gemindert (heutige Zeitwertentschädigung).
1840
Die „Feuerkasse im Neuen Werk“ in St. Georg wird übernommen.
1842
Bei dem Hamburger Brand von 1842 werden ca. 20% des Gebäudebestandes vernichtet. Die Hamburger Feuerkasse entschädigt alle zerstörten und beschädigten Gebäude.
1867
Einführung eines nach Gefahren abgestuften Beitrages. Explosionsschäden gelten als mitversichert, auch wenn kein Feuer dabei entsteht.
1868
Übernahme der „Feuerkasse außerhalb der Stadt“.
1892
Der Versicherungsbereich wird auf das gesamte hamburgische Staatsgebiet ausgedehnt.
1910
Die Pflichtversicherung gilt jetzt auch für die Kirchen.
1923
Die gleitende Neuwertversicherung wird eingeführt (obligatorische Gebäudeschätzung aufgrund der Neubaupreise des Jahres 1914). Räumungskosten werden unbegrenzt erstattet. Kriegs-und Aufruhrschäden gelten als nicht mitversichert.
1928
Die Feuerkassendeputation (Behörde) wird aufgehoben. Ein Verwaltungsrat wird gebildet im Zuge einer Selbstverwaltung.
1930
Ausweitung des Versicherungsschutzes auf die Gefahren Sturm und Hagel und Betrieb von Luftfahrzeugen.
1937
Der Versicherungsbereich wird auf „Groß-Hamburg“ ausgedehnt. Die Tätigkeit für die ausgegliederten Gemeinden Geesthacht, Großhansdorf, Schmalenbeck (1953) und Cuxhaven (1955) wird beendet.
1939
Es wird ein einheitlicher Grundbetrag für alle Versicherungen verlangt. Die Hamburger Feuerkasse wird feuerschutzsteuerpflichtig.
1940
Die Hamburger Mobiliar Feuerkasse wird gegründet.
1941
Die Hamburger Feuerkasse kann Mit- und Rückversicherung geben und gewähren.
1947
Übernahme der Kleingartenversicherung, oftmals bewohnte Behelfsheime.
1948
Versicherungsschutz für Mietausfall bei Wohngebäuden in Folge eines versicherten Schadens wird eingeführt.
1955
Das Gebäudewertermittlungsverfahren, also die Feststellung des Versicherungswertes, erfolgt von nun an kostenlos.
1958
Einführung der beitragsfreien Haftung für Schäden durch radioaktive Isotope.
1960
Die bei einem Neubau benötigte Rohbaufeuerversicherung kann für zwölf Monate beitragsfrei genommen werden.
1970
Die Hamburger Feuerkasse wird vom Bundesfinanzhof gewerbesteuerfrei gestellt.
1971
In „Neu“-Hamburg werden die Bundesgebäude versichert, z.B. auf der Insel Neuwerk.
1973
Im Verwaltungsrat können die Mitarbeiter durch die Drittelparität mitbestimmen.
1976
Die Verfassungsmäßigkeit der Pflicht-und Monopolanstalten wird durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt.
1984
Einführung und Bildung einer Schwankungsrückstellung.
1988
Einführung der Haftung für Überspannungsschäden durch Blitz.
1989
Bewegungs-und Schutzkosten werden unbegrenzt übernommen, auch für nichtversicherte Sachen. Die Haftung für unbemannte Flugkörper wird übernommen. Verzicht auf Nachbarschaftsregresse. Übernahme der Haftung durch Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg.
1990
Die Hamburger Mobiliar Feuerkasse wird an die Provinzial Versicherung Kiel verkauft. Verzicht auf Mieterregresse.
1991
Die Mehrkosten für behördliche Auflagen und behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen werden übernommen.
1994
Das Monopol wird aufgehoben und die Pflichtversicherung entfällt. Aus Monopolversicherungsverhältnissen werden Versicherungsverträge. Das Unternehmen wird zu einer Aktiengesellschaft und an die DBV-Winterthur Versicherungsgruppe Wiesbaden verkauft. Neue Produkte werde angeboten: Haftpflicht-, Leitungswasser-, Bauleistungs-, Extended-Coverage-, Betriebsunterbrechungs-, Schwamm-und Hausbockkäfer- und Mietverlust-Versicherung.
Die Hamburger Feuerkasse wird körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig. Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern.
1997
Das Unternehmen wird an die Provinzial Versicherung Kiel verkauft. Ein eigener Außendienst (Generalagenten) ist für das Unternehmen tätig, um ortsnahe Betreuung zu gewährleisten. Einführung der Hausratversicherung.
1999
Die Elementarschaden-Versicherung wird eingeführt.
2006
Die Hamburger Feuerkasse ist unter dem Dach der Provinzial NordWest Holding AG integriert. Sie stellt einen Sach-Versicherer dar mit Schwerpunkt „Versicherungen rund um das Haus“. Hauptsächlich ist das Unternehmen im Stadtgebiet Hamburg tätig.
Weblinks
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