Kaminofen

Aus Brand-Feuer.de
Zur Navigation springenZur Suche springen
Dieser Kaminofen wird im Wohnzimmer betrieben, in der Küche eine Dunstabzugshaube.
Hier wird der Rauch aus dem Ofen in den Wohnraum gezogen.
Foto: Rainer Schwarz
siehe auch: Neue Dunstabzugshaubensteuerung
dieser Kaminofen wurde nicht abgenommen
Foto: JC
hier erfolgt Feststoffverbrennung (Kohle) in einem geschlossener Kamin mit hohem Heizwert mittels Anthrazitkohle. Das Feuer wandelt chemische Energie in Wärme um.
Foto: Rainer Schwarz

Ein Kaminofen, Cheminéeofen oder Schwedenofen ist ein Ofen für fossile oder biogene Brennstoffe, der vor oder neben dem Schornstein steht und mit einem Ofenrohr an diesen angeschlossen ist. Er ist von einem offenen Kamin insoweit zu unterscheiden, da er meist nicht eingebaut ist und eine geschlossene Brennkammer hat.


Konstruktion

Er ist aus Gusseisen oder Stahlblech gefertigt und hat oft Glasscheiben für eine freie Sicht in den Feuerraum. Ein Kaminofen gibt die Wärmeenergie in Form von Wärmestrahlung, überwiegend aber über Konvektion unmittelbar an den Raum ab. Er kann ein zentrales Element bei der Gestaltung eines Raumes sein.

Die Form des Brennbereichs und der Belüftung wird durch den gewünschten Abbrand vorgegeben.

wasserführende Kaminöfen

Moderne, wasserführende Kaminöfen geben ihre Wärme über die Zentralheizung an alle Zimmer des Hauses ab und beheizen das Aufstellungszimmer zusätzlich. Sie verteilen die Energie gleichmäßig im Haus, wirken wie eine Heizungsanlage und können auch die Heißwasserversorgung gewährleisten. Dadurch entlasten oder ersetzen sie sogar die Heizungsanlage und verhindern gleichzeitig ein Überheizen des Aufstellungsraums. In Verbindung mit dem Heißwasserspeicher der Heizungsanlage kann die Energie aus dem Feuer am Abend auch noch am nächsten Morgen, z. B. für die Dusche, genutzt werden. In Deutschland ist für die wasserführenden Kaminöfen, die druckführend sind, eine thermische Ablaufsicherung vorgeschrieben, da dadurch, falls der Strom für die Umwälzpumpe ausfällt, die Wärme über das im Notfall den Kaminofen durchströmende Trinkwasser abgeführt wird. Wasserführende Kaminöfen, die als offene, drucklose Anlage betrieben werden, benötigen die Thermische Ablaufsicherung hingegen nicht, da sich hier trotz Stromausfalls kein Druck durch erhöhte Temperaturen aufbauen kann und diese Kaminöfen konstruktionsbedingt eigensicher sind.
Wasserführende Kaminöfen, die zusätzlich ein Kochfeld und/oder ein Backfach aufweisen, werden als wasserführende Heizungsherde oder Kochheizherde bezeichnet.


Kaminofen
Foto: Rainer Schwarz
Warmluft Kamin-Holzöfen

Öfen dieser Technologie ist es möglich mit einem minimalen Verbrauch an Holz und einem Mindestwirkungsgrad von weit über 75 % bei der Wärmeproduktion mit einer Ladung Holz einen kompletten Tag einen Raum zu beheizen.
Der Ofen besteht aus gebogenen Stahlrohren, die eine zylindrische Brennkammer bilden. Der größte Teil der Rohroberfläche liegt dabei innerhalb der Brennkammer und gewährleistet so einen maximalen Wärmeaustausch.
Während des Betriebs erhitzt sich die Luft in den Rohren sehr schnell. Dem einfachen physikalischen Konvektionsprinzip folgend, steigt sie empor und tritt oben als Warmluft aus den Rohren aus. Kalte Luft strömt von unten nach, wird wiederum erwärmt und folgt diesem ständigen Kreislauf. Durch diese andauernde Umwälzung verteilt sich die Luft schnell und gleichmäßig in den zu beheizenden Räumen.
Anders als normale Kaminöfen wird die komplette Luft im Raum erwärmt und nicht nur die direkte Umgebung des Ofens.


Emissionen

Kaminöfen mit einer Wärmeleistung von > 15 KW unterliegen in Deutschland den Regelungen der 1. BImSchV.
Hierin sind Anforderungen an den Umweltschutz aufgeführt, die der Hersteller der Kaminöfen und nach der Inbetriebnahme der Feuerstätte auch der Betreiber einzuhalten hat.
Kaminöfen mit einer Wärmeleistung von ≤ 15 KW unterliegen in einigen Landkreisen, von Region zu Region unterschiedlichen und speziellen Anforderungen an den Umweltschutz.

Aktuell wird eine Gesetzesänderung vorbereitet, die zum Ziel hat, die regionalen „Verordnungen“ aufzulösen und durch eine einheitliche Verordnung des Bundes zu ersetzen. Inhalt der Gesetzesänderung ist insbesondere die Einführung von Mindestwirkungsgraden für alle Holzfeuerungen und die Begrenzung der Feinstaubemissionen. Die Einhaltung der neuen Anforderungen ist messtechnisch vom Besitzer der Feuerungsanlage nachzuweisen. Für Altanlagen sind Übergangszeiten geplant.


Energiebilanz

Dauerbrandofen der Familie Hackfort
Foto: Rainer Schwarz
Kaminofen der Familie Kramer in Aktion
Foto: Rainer Schwarz
Kamin der Familie Ellefred
Foto: Rainer Schwarz

Moderne Kaminöfen, die mit Erneuerbare Energie wie Brennholz, Holzbriketts, Holzpellets, Papier oder Bioethanol - Bio-Alkohol beschickt werden, tragen im Gegensatz zu den mit fossilen Brennstoffen beschickten Öfen weniger zum Treibhauseffekt bei. Für die wasserführenden Kaminöfen sind Mindestwirkungsgrade > 60 % in den verschiedenen Normen festgelegt. Für die nicht wasserführenden Kaminöfen gelten diese Anforderungen aktuell noch nicht. Für Deutschland, Österreich und die Schweiz wird zur Zeit die gesetzliche Einführung von Mindestwirkungsgraden diskutiert. Die hierzu notwendige Gesetzesänderung, die eine jährliche messtechnische Überprüfung des Wirkungsgrades zusammen mit der Einhaltung verschärfter Feinstaubemissionsgrenzwerte vorsieht, befindet sich in fortgeschrittener Vorbereitung.
Der Wirkungsgrad einer Feuerstätte wird anhand von Abgaswerten berechnet.

Bei der Verwendung von trockenem, abgelagertem Brennholz ersetzt die Energie aus 1 Raummeter Laubholz (ca. 700 kg, mit einem Energieinhalt von 2.100 kWh) ca. 210 l (ca. 170 kg) Heizöl EL oder 200 m³ (166 kg) Erdgas.
Für luftgetrocknete Holzscheite (Restfeuchte an Wasser 10-20 %) beträgt der Heizwert 4,6 - 3,9 kWh/kg; Der Heizwert ist auch anhängig von der Holzart (Nadelholz oder Laubholz). Viele Hersteller von Holzbriketts geben Energiegehalte von ca. 4,5 kWh/kg an. Im Mittel wiegt ein Brikett ca. 0,8-1 kg.

Eine gute Verbrennung erkennt man auch an einer hellgrauen bis grauen Asche, die keine Kohlereste mehr enthält. Diese Asche kann im Garten als Dünger verwendet oder dem Kompost zugeführt werden, da sie aus Mineralien und Kalk besteht.


Zulassungsvoraussetzung

Innerhalb der EG gibt es ein einheitliches und geordnetes Zulassungsverfahren für Kaminöfen und Heizungsherde. Es gibt aktuell zwei Verfahren für die Hersteller eine Zulassung für Feuerungsanlagen zu erhalten.

a) Zulassung basierend auf das CE-Zeichen

b) Zulassung durch nationale Institute (in Deutschland das DIBt, Deutsches Institut für Bautechnik)

beide Zulassungen gelten innerhalb der gesamten EG.

zu a) Um ein CE-Zeichen führen zu können, müssen die Hersteller die Feuerungsanlage bei einem anerkannten Messinstitut (z.B. TÜV) nach einer von allen EG-Mitgliedstaaten anerkannten Euronorm wie EN 12815, EN 13221, EN 13240 oder EN 14785 prüfen lassen. Diese Prüfung nach EN ergibt den Nachweis der Einhaltung aller sicherheitstechnischen Anforderungen und den Nachweis der Einhaltung euroweit einheitlicher Anforderungen an den Umweltschutz. Nur Feuerungsanlagen, die die Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben, dürfen das CE-Zeichen führen. Das CE-Zeichen ist auf dem Typenschild der Feuerungsanlage anzubringen, das die jeweilige Euro-Prüfnorm nennen muss und weiterhin Angaben zu den Emissionen, z.B. von Feinstaub oder die den Feinstaub enthaltenen Gesamtsstaub enthalten muss. Betreiber einer Feuerungsanlage mit diesem CE-Zeichen können von der Richtigkeit der Angaben ausgehen.

zu b) Feuerungsanlagen, die wesentlich von einer Euronorm abweichen und die nach einer nationalen Norm, wie z.B. der DIN 18895, DIN 18892, DIN 18882 oder DIN 18894 geprüft wurden, werden an einem nationalen Institut (in Deutschland dem DIB) auf die Einhaltung der Sicherheitsaspekte hin geprüft. Der erfolgreiche Nachweis erfolgt durch ein Zertifikat dessen Nummer auf dem Typenschild vom Hersteller anzugeben ist.

Es muss entweder ein CE-Zeichen mit der Nennung der Prüfnorm oder eine nationale Zulassungsnummer auf dem Typenschild vorhanden zu sein, beides zusammen darf nicht vorhanden sein, da sie einander aufgrund rechtlicher Zuständigkeiten ausschließen.

Verkauft ein Hersteller Feuerungsanlagen mit CE-Zeichen ohne eine Prüfung nach Euronorm bestanden zu haben, oder ohne eine nationale Zulassung erhalten zu haben, macht er sich strafbar. Der Schornsteinfeger achtet auf das Vorhandensein eines CE-Zeichens oder einer Zulassungsnummer bei der Abnahme der Feuerungsanlage.



Brandgefahren
können beispielsweise bei folgenden Konstellationen entstehen:
- unzureichender Sicherheitsabstand des Kamines zu brennbaren Gegenständen (Brennholz, Mobiliar usw.)
- Funkenaustritt bei offener Feuerungstür
- versteckte bauliche Mängel bei der Rauchgasabführung
- [[Kaminbrand durch Versottung


Literatur

  • Volker Hoffmann, Josef Giebel, Yvonne Trippe: Emissionen und Immissionen durch Holzfeuerungen im Hausbrandbereich. Essen 1994
  • Eckpunktepapier Novellierung der 1. BImSchV des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
  • Richtlinie 89/106/EWG
  • Bauproduktegesetz (in Deutschland gültige Umstetzung der Richtlinie 89/106/EWG)


Weblinks

Heiztechnik: Fachbegriffe aus dem Viessmann Lexikon
Heizlexikon Heiz - Tipps
Ofen-Wissen.de; Prüfung von Feuerstätten
Ratgeber - Ofen mit Lexikon



siehe auch Artikel:





oder zur Hauptseite




Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Kaminofen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Bilder können unter abweichenden Lizenzen stehen. Der Urheber und die jeweilige Lizenz werden nach einem Klick auf ein Bild angezeigt.