Zimmerbrand

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ein Zimmer im Vollbrand
Foto: FW Peißen Sachsen-Anhalt
nach erfolgreicher Brandbekämpfung der Feuerwehr erfolgt die Brandursachenermittlung durch die Kriminalpolizei.
Foto: FW Windern.at
Zimmerbrand in einer Unterkunft
Foto: Michael Arning
hoffentlich besteht bei diesem Brand eine Hausratversicherung.
Einen Rauchwarnmelder gab es (noch) nicht.
Die Schadstoffe (Brandfolgeprodukte) von diesem Zimmerbrand kontaminierten das Wohnhaus weil die Türen geöffent waren.
Foto: PGT
Mauerwerk / Decke nach einem Zimmerbrand
Foto: Rainer Schwarz
das ausgebrannte Fernsehgerät befand sich im Standby-Modus
Foto: Rainer Schwarz

Zimmerbrände umfassen in der Regel solche Brände, bei denen es in Wohnräumen zum Brand kommt, wobei diese die unterschiedlichsten Ausmaße annehmen können.

Sie reichen von Entstehungsbränden bis hin zu Vollbränden, d. h. vollkommen ausgebrannten Räumen.
Zimmerbrände können, je nach vorhandenen Zündquellen, zahlreiche Ursachen haben.
In der Entstehungsphase eines Brandes, welches sich einige Minuten lang entwickelt, wobei ein Rauchmelder, oder Rauchwarnmelder bereits Alarm schlagen würde, entstehen Verbrennungsgase. Danach heizt sich der Raum in relativ kurzer Zeit (wiederrum abhängig von einigen Umgebungsbedingungen) stark auf und das Feuer verbraucht den Sauerstoff.

Wird kein weiterer Sauerstoff zugeführt, verringert sich die Brandintensität bis hin zu einem Schwelbrand. Bei erneuter Sauerstoffzufuhr kann es zu einer Rauchgasexplosion kommen, wodurch aus dem Zimmerbrand schnell ein Wohnungsbrand oder gar einWohnhausbrand werden kann. Wird Sauerstoff zugeführt (etwa durch eine geplatzte Glasscheibe, offene Tür usw.), so weitet sich der Brand schlagartig auf das gesamte Zimmer aus und springt schnell auf weitere Teile der Wohnung über.


Je früher ein Zimmerbrand entdeckt wird, umso besser kann er durch die Feuerwehr bekämpft werden und umso geringer ist der Schaden. Der Brandrauch beschädigt im Regelfall jedoch die Einrichtung des betroffenen Zimmers nicht unerheblich.




Vorstellbare Brandursachen bei einem Zimmerbrand:

- elektrische Defekte (Kurzschluss) an der stationären E-Anlage
- elektrische Defekte an elektrischen Geräten
- unsachgemäße Anwendung von elektrischen Geräten, z. B. (Beleuchtung, Heizung usw.)
- fahrlässiger Umgang mit Kerzen, Zigaretten u.ä.
- offenes Feuer, wie Kerzen, Streichholz, Feuerzeuge im Zusammenhang mit spielenden Kindern
- offenes Feuer im Zusammenhang mit einer Vorsatzhandlung (Straftat) einer Person
- Mängel an Feuerstätten oder Fehler bei der Bedienung dieser u.v.a.m.


siehe dazu:




    • außerplanmäßige Abschreibung


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