Baustrafrecht

Aus Brand-Feuer.de
Zur Navigation springenZur Suche springen
Bitte jede Verordnung oder jeden Gesetzestext auf Aktualität prüfen


Als Baustrafrecht wird die Gesamtheit der speziellen Strafrechtsnormen bezeichnet, die im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung, Änderung und dem Abbruch von Bauwerken aller Art verwirklicht werden können.
Zum Baustrafrecht im engeren (dogmatischen) Sinne zählt insbesondere die sogenannte Baugefährdung. Daneben sind auch die Umweltdelikte, soweit diese im Zusammenhang mit der Konzeption oder der Realisierung von Bauvorhaben verwirklicht werden können (etwa § 325 StGB) zum Baustrafrecht im engeren Sinne zu zählen.
Zum Baustrafrecht im weiteren Sinne werden von einem Teil der Literatur darüber hinaus auch die Verwirklichungsformen von Strafnormen, insbesondere aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechtes gezählt, die nicht unmittelbar durch die Konzeption oder Realisierung von Bauvorhaben verwirklicht werden können, aber einen engen Bezug zur Baubranche aufweisen.

Aus der hohen Komplexität der Beurteilung baustrafrechtlicher Sachverhalte, resultierend aus der engen Verflechtung zwischen juristischen und bautechnischen Fragestellungen folgt, dass die Verfolgung baustrafrechtlich relevanter Sachverhalte oftmals bereits im Ermittlungsverfahren aufgrund von verfahrensbeendenden Absprachen eingestellt wird.

In den Focus der Öffentlichkeit gelangen daher nur aufsehenerregende Fälle, etwa im Zusammenhang mit Verletzungsdelikt|Verletzungs- oder Tötungsdelikten beim Einsturz von Bauwerken (z. B. Eislauf- und Schwimmhalle Bad Reichenhall) oder Fälle mit erheblichen Umweltbeeinträchtigungen.



zurück zur Hauptseite




Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Baustrafrecht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Bilder können unter abweichenden Lizenzen stehen. Der Urheber und die jeweilige Lizenz werden nach einem Klick auf ein Bild angezeigt.