Berufsfeuerwehr

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Eine Berufsfeuerwehr (Abkürzung: BF) ist eine öffentliche Feuerwehr. Sie besteht aus hauptamtlich arbeitenden Einsatzkräften des feuerwehrtechnischen Dienstes (in Deutschland nach DIN 14011 Teil 9) und hält mindestens einen Löschzug vor, der im Gegensatz zu einer Freiwilligen Feuerwehr ständig besetzt ist. Die maximale Ausrückzeit und die Anfahrtsdauer im Versorgungsgebiet kann in Ländergesetzen (BRD) für sie geregelt sein. In der Regel wird die Ausrückzeit unter zwei Minuten nach Eingang der Alarmierung liegen. Die Ausstattung der Wehr kann sich nach der Einwohnerzahl oder besonderen Risiken im Versorgungsgebiet richten.


Deutsche Berufsfeuerwehren

In Deutschland existieren momentan genau 100 Berufsfeuerwehren. 1851 wurde die erste Berufsfeuerwehr Deutschlands in Berlin eingerichtet. Die letzte wurde 2005 in Cuxhaven gegründet. Die größe Berufsfeuerwehr in Deutschland ist die Berliner Feuerwehr.


Hier einige der Berufsfeuerwehren:





Hier einige Bilder der ältesten Feuwehr der Welt:
Wien
Retten, Löschen, Bergen, Schützen - seit über 320 Jahren steht die Berufsfeuerwehr der Stadt Wien mit über 1.700 Einsatzkräften im Dienst der Sicherheit.
Fotos: Rainer Schwarz



Richtlinien für eine Einrichtung

Die Einrichtung einer Berufsfeuerwehr ist in dem entsprechenden Ländergesetzen geregelt. In Nordrhein-Westfalen z. B. sind Berufsfeuerwehren nur in kreisfreien Städten zwingend vorgeschrieben (§ 10 Abs.1 Satz 2 FSHG), in vielen anderen Bundesländern sind alle Städte ab einer Größe von 100.000 Einwohnern Rheinland-Pfalz: 90.000 Einwohner; Schleswig-Holstein: 80.000 Einwohner; Baden-Württemberg 100.000 Einwohner, Befreiung aber bis 150.000 Einwohner möglich) verpflichtet eine Berufsfeuerwehr einzurichten (bzw. sich durch eine entsprechende Ausnahmegenehmigung von dieser Verpflichtung entbinden zu lassen).

Die folgenden Angaben beziehen sich auf Nordrhein-Westfalen, andere Bundesländer haben z. T. abweichende Vorschriften: Die hauptamtlich eingesetzten Dienstkräfte sind zu verbeamten (§ 10 Abs.2 FSHG und allgemein Art. 33 Grundgesetz; in Baden-Württemberg dürfen auch Angestellte verwendet werden). Die Gemeinden unterhalten gem. § 1 FSHG eine den örtlichen Bedürfnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr. Aus § 1 Abs. 4 FSHG ergibt sich, dass Städte mit Berufsfeuerwehr auch eine Leitstelle einrichten müssen. Besteht neben der Berufsfeuerwehr eine Freiwillige Feuerwehr, ist der Leiter der Berufsfeuerwehr auch Leiter der Freiwilligen Feuerwehr.<b Große kreisangehörige Städte (in NRW: mehr als 60.000 Einwohner) und mittlere kreisangehörige Städte (in NRW über 25.000 Einwohner) müssen hauptamtliche Kräfte für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache einstellen, die zu verbeamten sind (§ 13 FSHG). Ausnahmen sind möglich. In NRW ist es daher möglich, dass Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern - weil sie keine kreisfreien Städte sind - keine Berufsfeuerwehr haben müssen, aber eine ständig besetzte Feuerwache mit hauptamtlichen Kräften haben (je größer die Stadt und je größer das Risiko, desto mehr). Z. B. haben Neuss (über 152.000 Einwohner), Paderborn, Moers, Siegen (alle über 100.000 Einwohner) usw. keine Berufsfeuerwehr. Natürlich ist es jeder Gemeinde unbenommen, eine Berufsfeuerwehr einzurichten. Beispiele hier: Iserlohn, Minden (kreisangehörig, weniger als 100.000 Einwohner, trotzdem eine BF).

Gearbeitet wird meist in 24 Stunden Schichten, d. h. 24 Stunden arbeiten und dann 24 oder 48 Stunden frei.

In einer Freiwilligen Feuerwehr können zur Unterstützung hauptamtliche Kräfte hinzugezogen werden. (vgl. oben)


Ausbildung

Die Organisation einer Berufsfeuerwehr ist nach Laufbahnverordnung gegliedert, so werden Berufsfeuerwehrleute in unterschiedliche Dienstgrade bei der deutschen Feuerwehr unterschieden:


Mittlerer Dienst

Der operativ arbeitende, also echt löschende, Berufsfeuerwehrmann arbeitet im Mittleren Dienst; dazu ist eine abgeschlossene, dem feuerwehrtechnischen Dienst förderliche Berufsausbildung nachzuweisen. Aber auch Gesundheits- und Krankenpfleger oder Rettungsassistenten werden von immer mehr Feuerwehren ebenfalls eingestellt. Die Ausbildung zum Feuerwehrmann dauert 18-24 Monate. Die "interne" Lehrgangsbezeichnung lautet B1 (Brandmeister). Sie ist mit dem Lehrgang "Geprüfte Brandschutzfachkraft (IHK)" weitestgehend gleichgesetzt.
Der Hauptbrandmeister besetzt in der Regel den Platz des Gruppenführers oder Einsatzleiters auf den eingesetzten (Hilfeleistungs-) Lösch- oder Sonderfahrzeugen.


Gehobener Dienst

Für das mittlere Unternehmensführung|Management ist der gehobene Dienst verantwortlich, er stellt Wachleiter, Sachbearbeiter und Fach- und allgemeine Einsatzleiter (Feuerwehr). Entweder man steigt vom mittleren Dienst über ein Auswahlverfahren auf oder mit einem Fachhochschulstudium, welches für den feuerwehrtechnischen Dienst förderlich ist, direkt ein.
Die Ausbildung erfolgt an Landesfeuerwehrschulen und im Rahmen von Ausbildungsabschnitten bei Berufsfeuerwehren und Aufsichtsbehörden.


Höherer Dienst

Für die Laufbahn im höheren Dienst, also im oberen Management als Abteilungsleiter oder Leiter einer Feuerwehr, qualifiziert ein absolviertes für den feuerwehrtechnischen Dienst förderliches Studium an einer Universität oder der Aufstieg aus dem gehobenen Dienst (Auswahlverfahren).

Die Ausbildung ist von den Gemeinden und Ländern bundesweit vereinheitlicht und wurde 2005 neu vom Land Nordrhein-Westfalen verordnet. Sie erfolgt an den Landesfeuerwehrschulen (Institut der Feuerwehr NRW, Landesfeuerwehrschule Hamburg, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Landesfeuerwehrschule Sachsen-Anhalt), an den Verwaltungsschulen (Verwaltungsakademie Berlin) und, im Rahmen von praktischen Ausbildungsabschnitten, bei Berufsfeuerwehren und Aufsichtsbehörden, wobei der Aufstiegsbeamte/Brandreferendar seine praktischen Abschnitte im Wechsel mit theoretischen Blöcken versieht. Die Ausbildung dauert zwei Jahre für Laufbahnbewerber und ein Jahr für Aufstiegsbeamte und schließt mit einer Prüfung beim Institut der Feuerwehr Nordrhein Westfalen in Münster ab. Die Prüfung besteht aus einer in drei Monaten erstellten schriftlichen Aufgabe (Hausarbeit), einer Planübung und zwei mündlichen Prüfungen (Vorbeugender Brandschutz und Amtsführung).

Die Bewerbung für den höheren Dienst läuft meist über den Deutschen Städtetag. Man kann sich auch direkt bei Berufsfeuerwehren und Landesfeuerwehrschulen bewerben. Die Anzahl der Stellen liegt bei jährlich circa 15.


Für den feuerwehrtechnischen Dienst förderliche Ausbildung

Je nach Bundesland (Deutschland) und Stadt wird die Definition von für den feuerwehrtechnischen Dienst förderlich unterschiedlich, auch nach Arbeitsmarktlage unterschiedlich, ausgelegt.
So sollen die Bewerber eine technische Ausrichtung haben, im mittleren Dienst vorzugsweise aus einem handwerklichen Beruf, im gehobenen Dienst ein Ingenieurwissenschaft- oder naturwissenschaftliches Studium an einer Fachhochschule bzw. ein Bachelorabschluss. Für den höheren Dienst ist ein gleichartiges Studium an einer Universität oder Technischen Hochschule bzw. ein Masterabschluss notwendig.
Typische Studiengänge sind Bauingenieurwesen, Physik, Chemie, Elektrotechnik, Rettungsingenieurwesen, Verfahrenstechnik oder Sicherheitstechnik (z. B. an der Bergische Universität Wuppertal).


Aufsicht

In Nordrhein-Westfalen berät und beaufsichtigt die Bezirksregierung die Berufsfeuerwehren sowie die Werkfeuerwehren im Feuerschutz und Rettungsdienst. Darüber hinaus ist sie die obere Aufsichtsbehörde für die Freiwilligen Feuerwehren (die direkte Aufsicht obliegt den Kreisen). Die Dezernate für Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (Dezernat 22) werden durch die so genannten "Feuerschutzdezernenten" geleitet.


Siehe auch:


Weblinks


Siehe auch:


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