Brandmeldeanlage

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Leitstelle der Berufsfeuerwehr München
Foto: Rainer Schwarz


Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, die Ereignisse von verschiedenen Brandmeldern empfängt, auswertet und dann reagiert.
Als Reaktion können verschiedene technische Einrichtungen angesteuert werden, z. B.:

  • Weiterleitung einer Brandmeldung an die ständig besetzte Leitstelle zur Alarmierung der örtlichen Feuerwehr
  • Auslösung einer internen Alarmierung, um vor der Weiterleitung zur Feuerwehr kontrollieren zu können, ob ein Täusch- oder Fehlalarm vorliegt
  • Auslösung einer Alarmierung zur Räumung eines Objektes
  • öffnen von Rauchableitungseinrichtungen
  • Ansteuerung von Aufzügen
  • schließen von Feuerschutzabschlüssen
  • Auslösung einer Objektlöschanlage, z. B. CO2-Löschanlage

Zum Detektieren von Bränden werden Brandmelder unterschiedlicher Kenngrößen (z. B. Rauch, Temperatur, Flammen etc.) verwendet. Auch eine Feuerlöschanlage kann zum Detektieren eines Brandes dienen (Platzen eines Sprinklerfässchens).

Meistens werden Brandmeldeanlagen in besonders gefährdeten Gebäuden, wie Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Schulen, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern installiert. Die Pflicht zu einem Einbau einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage ist im Bauordnungsrecht im Rahmen von Sonderbauvorschriften geregelt.
Gegebenenfalls kann die Bauaufsicht den Einbau einer Brandmeldeanlage mit der Baugenehmigung fordern. Sie kann auch aus versicherungstechnischen Aspekten zur Begrenzung einer Versicherungsprämie vorgesehen werden.

Für die Planung bauordnungsrechtlich erforderlicher Brandmeldeanlagen werden in der Regel die Anforderungen der DIN 14675 herangezogen. Versicherungstechnisch erforderliche Anlagen müssen den Anforderung der VdS 2095 entsprechen. Für die Ausführung und die Bauteile werden in der DIN VDE 0833-2 Vorgaben getroffen. Die Bauteile selbst sind in der Normenreihe DIN 54 definiert.

In vielen Bundesländern sind auch Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Diese sogenannten Rauchwarnmelder (nach DIN 14676) sind im Grunde genommen kleine Brandmeldeanlagen, bestehend aus einer detektierenden und einer alarmierenden Einheit.

Der Vorteil der Brandmeldeanlage besteht darin, dass ein Brand unabhängig von der Anwesenheit von Personen frühzeitig erkannt wird und Maßnahmen eingeleitet werden können. So können die durch die Brandmeldeanlage alarmierten Personen schnell eingreifen und Brände möglicherweise schon in der Entstehungsphase löschen.
In Bereichen, in denen Personen schlafen (z. B. Hotels) kann eine Brandmeldung in Verbindung mit einer Alarmierung ein wesentliches Element für den Personenschutz sein. Grundsätzlich muss auch die Möglichkeit von Falschalarmen berücksichtigt werden, die u.a. durch Falschauswertungen der automatischen Brandmelder sowie durch böswillige Betätigung der Handfeuermelder (früher Druckknopfmelder) ausgelöst werden können. Hier ist die Entwicklung mittlerweile so weit, dass bei objektgerechter Fachplanung das Risiko von Falschalarmen stark reduziert ist (z.B. Betriebsart TM). Gegen mutwillige Auslösung ist man im Grunde genommen nie gefeit. Ein Brand kann auch vorsätzlich gelegt werden.


Technik

In der Regel sind mehrere Brandmelder zu Gruppen oder Schleifen zusammengefasst. Wird ein Alarm ausgelöst, so zeigt die Brandmeldeanlage die Nummer und manchmal auch gleich die Örtlichkeit des anschlagenden Brandmelders an.

Wenn Heißarbeiten (z.B. Schweißarbeiten) durchgeführt werden, wird eine ganze Schleife abgeschaltet, da Heißarbeiten Wärme, Licht oder Rauch einen Täuschungsalarm verursachen können. Der Rest des Objekts bleibt dabei weiterhin überwacht. In neueren Systemen ist auch die Abschaltung einzelner Melder möglich. Falschalarme (landläufig: Fehlalarme) entstehen unter anderem deshalb, weil Heißarbeiten nicht, wie nach Vorschrift gefordert, gemeldet werden. Außerdem entstehen Falschalarme, wenn es zu einem Druckabfall in der Sprinkleranlage kommt, durch Platzen des Sprinklerrohrs.

Bei Anlagen mit aktuellem Technikstand werden die Teilnehmer auf einem Bus_%28Datenverarbeitung%29|Datenbus in einem Ring zusammengeschaltet, so dass bei Ausfall einer Seite der Leitung die Anlage über die andere Seite der Leitung die Teilnehmer erkennen und auswerten kann.


Brandmelderzentrale (BMZ)

Die Brandmelderzentrale (Abkürzung: BMZ) ist die Zentrale und somit der wichtigste Bestandteil der Anlage. Dort laufen alle Meldungen der installierten Sensoren auf und lösen die vorher einprogrammierte Aktion aus. Dies kann das Absetzen eines Notrufes, das Ansteuern eines Computers oder einer Durchsageeinheit sein. Die BMZ vereint meist eine Steuereinheit und das so genannte Feuerwehr-Bedienfeld.

Nach Auslösung der BMA verschafft sich in der Regel die Feuerwehr den Zugang zum Objekt über das Feuerwehrschlüsseldepot. Nachdem der Zutritt zum Gebäude vorhanden ist, wird der ausgelöste Melder (sofern vorhanden) mit Hilfe des Feuerwehr-Anzeigetableaus (FAT) festgestellt. Die Bedienung der wichtigsten Funktionen erfolgt über das Feuerwehr-Bedienfeld. Optional kann der Melder auch über ein Brandmeldetableau festgestellt werden. Bei einem Brandmeldetableau ist der Grundriss des Gebäudes dargestellt, die einzelnen Melder sind darauf durch LED|LEDs gekennzeichnet. Die Feuerwehr entnimmt nun aus dem Laufkartenkasten die Feuerwehrlaufkarten, die für jede einzelne Meldergruppe den von der Brandmeldeanlage schnellsten Weg aufgezeichnet haben.

Außerdem kann die Feuerwehr, je nach Ort, Größe und Lage des Gebäudes, einen Laufkartendrucker fordern, der im Bedarfsfall die jeweils benötigten Laufkarten vor Ort ausdruckt.


Aufschaltgrundlagen

Übertragungsmöglichkeiten

Meist wird über ein Übertragungsgerät per Wählverbindung die Feuerwehr, Einsatzzentrale oder privater Wachdienst ohne Zeitverzögerung informiert. Es gibt jedoch auch Systeme über die eine Verbindung über eine direkte Standleitung, Integrated Services Digital Network|ISDN mit D-Kanal (X.25/X.31) oder Global System for Mobile Communications|GSM-Funk hergestellt wird. Welche Anschlussart verwendet wird, regeln hierbei die Technischen Aufschaltbedrngungen.


Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen

Die Technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB; manchmal auch Anschaltbedingung), werden in Deutschland von den einzelnen Landkreisen bzw. unter Leitung der örtlichen Feuerwehr veröffentlicht.
In ihnen sind die individuell festgelegten technischen Aufschaltbedingungen definiert, die zwingend erforderlich sind, um eine Brandmeldeanlage gemäß DIN 14675 zu planen, montieren und instand zu halten. Die seit November 2003 gültige DIN 14675 legt fest, dass Planung, Projektierung, Montage und Inbetriebnahme sowie Wartungsarbeiten nur Firmen bzw. Ingenieurbüros durchführt werden, die gemäß der DIN 14675 zertifiziert sind.
Diese Forderung ist in die meisten neu geschriebenen TABs übernommen worden.

Die Abnahme der Brandmeldeanlage erfolgt nur bei Einhaltung der jeweiligen TAB.

Die Übertragungseinrichtung muss bei dem Konzessionär der Region beantragt werden. Der Endkunde (Betreiber/Inhaber des Objektes) schließt dazu einen Mietvertrag über eine bestimmte Laufzeit (meist 10 Jahre) mit dem Konzessionär ab.

In Österreich muss die Brandmeldeanlage selbst der technischen Richtlinie vorbeugender Brandschutz TRVB-123 S in der aktuellen Fassung entsprechen. Die Vorschriften, eine Brandmeldeanlage bei der Feuerwehr anschalten zu dürfen, sind in der TRVB 114 S enthalten. Neben den technischen Voraussetzungen sind auch organisatorische Maßnahmen notwendig. So ist eine Brandschutzanlage mit einem Feuerwehrschlüsseldepot verbunden und es muss ein Brandschutzplan aufliegen. Eine Datenübertragung muss immer über zwei Redundanz (Technik)|redundante Systeme möglich sein.


Vermeidung von Täuschungsalarmen automatischer Brandmeldeanlagen

Automatische Brandmeldeanlagen werden in Gewerbe- und Industriebetrieben oftmals freiwillig, aber in den überwiegenden Fällen zur Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen oder der Anforderungen der Feuerversicherungen installiert. Dabei wird in den meisten Fällen auch eine direkte Alarmweiterleitung zur Feuerwehr gefordert. Um die Schutzziele von Brandmeldeanlagen wie Personenschutz, Sachwertschutz, Nachbarschaftsschutz, Umweltschutz etc. zu erreichen, ist es erforderlich, die Feuerwehr möglichst früh zu verständigen. Im Gegensatz zu privaten Wohnobjekten wird die Feuerwehr nicht durch einen Telefonanruf, sondern durch eine Feuerwehrnotrufeinrichtung alarmiert. Auf Grund zuvor definierter Einsatzpläne kann die Feuerwehr den Brandentstehungsort schnellstmöglich auffinden und Bergungs- sowie Löscharbeiten vornehmen. In manchen Fällen gelingt es dadurch, den Brand auf den Ausbruchort oder zumindest auf einen Gebäudeteil zu begrenzen, bevor er das ganze Gebäude erfasst.

Neben den notwendigen und gewollten Alarmierungen der Feuerwehr kommt es immer noch häufig zu falschen Alarmen. Wird die Feuerwehr automatisch durch eine Brandmeldeanlage alarmiert, ohne dass ein echter Brand vorherrscht, spricht man von einer Falschalarm|Fehl-/Falschalarmierung. Die Problematik der unerwünschten Feuerwehralarmierungen stellt vor allem die freiwillig organisierten Feuerwehren vor große Herausforderungen

Fehlalarmierungen werden unterteilt in böswillig verursachte Alarme, Fehlalarme und Täuschungsalarme.


Siehe auch:


Hersteller (Auswahl)

  • Asea Brown Boveri|ABB
  • Bosch Sicherheitssysteme
  • ESSER (Honeywell International)
  • Fagus-GreCon
  • GE Security
  • Hekatron
  • Minimax
  • NSC Sicherheitstechnik GmbH
  • Schrack Seconet
  • Siemens Building Technologies
  • Total Walther GmbH
  • Tyco




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