Brandschutzgesetz

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Ein Feuerwehrgesetz (auch Brandschutzgesetz, Feuerschutzgesetz oder ähnlich benannt) definiert den Begriff der Feuerwehr sowie deren Aufbau und Aufgaben. Die Gesetze lösten die seit dem Mittelalter verwendeten Feuerlöschordnungen ab.

Das BBK sorgt gemeinsam mit seinen Partnern für ein sicheres Leben in Deutschland – rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr. Es gibt viele Ursachen für ein Feuer zu Hause oder in öffentlichen Gebäuden. Weiterführende Links zum Thema findet man hier, aber auch Vorsorgen für den Brandfall

Frühe Formen der gesetzlichen Regelung des Brandschutzes sind bereits aus der Römerzeit bekannt, in der sie durch patrouillierende Feuerwächter auf ihre Einhaltung kontrolliert wurden.

Die die Feuerwehr betreffende Gesetzgebung liegt in Deutschland in den Händen der Bundesländer. Es wird in der Regel zwischen Pflichtaufgaben, die eine Feuerwehr kostenfrei erledigen muss, und Zusatzaufgaben, für die Gebühren verlangt werden können, unterschieden.

In der Regel werden auch die Aufgaben der Träger einer Feuerwehr beschrieben. Meist sind die Gemeinden für die Aufstellung und Unterhaltung einer Feuerwehr zuständig. Den Kreisen ist oft die Unterhaltung einer Leitstelle übertragen. Zum Beispiel ist aber in Nordrhein-Westfalen geregelt, dass Berufsfeuerwehren, auch von kreisangehörigen Gemeinden, eine Leitstelle unterhalten müssen. Darüber hinaus sind auch Vorschriften zu Ausbildungseinrichtungen (Landesfeuerwehrschule), zur Aufsicht über die und zur Führung der Feuerwehren enthalten. Es wird außerdem geregelt, wann eine Freiwillige Feuerwehr oder eine Berufsfeuerwehr aufzustellen ist. Ferner gibt es Regelungen zum Rechtsverhältnis der Feuerwehrleute. Normalerweise dürfen die Gemeinden Details in Satzung (öffentliches Recht) regeln. Bestimmte Ausgestaltungen der Gesetze können auch von übergeordneten Dienststellen durch Verwaltungsvorschriften oder Rechtsverordnungen geregelt werden.

In einigen Ländern (z. B. Bremen, Sachsen) ist der gesamte Komplex der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes in einem Gesetz geregelt. In der Mehrzahl der Länder wurden hier aber einzelne Gesetze erlassen.

Das Brandschutzgesetz bildet zusammen mit den Brandschutzverordnungen die Brandschutzvorschriften, welche angesichts immer wieder auftretender Unglücksfälle mit Sach- und Personenschäden ständig weiter entwickelt werden. Durch diese Regeln war es überhaupt erst möglich, Versicherung wie etwa z.B. zum Gebäudebrandschutz zu realisieren, da damit Grenzen zwischen den verschiedenen Stufen des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit gezogen werden konnten. Somit ist eine Versicherung in der Lage, den Rückgriff auf ihre Leistungen gesichert abzulehnen, und so wiederum sowohl die von der Versichertengemeinschaft aufzuwendende Beitragssumme als auch die Zahl und Schwere der tatsächlichen Unglücksfälle günstig zu beeinflussen.


Übersicht über die Bundesländer und Ihre Feuerwehrgesetze

Wappen Land Gesetz
Baden-Württemberg Feuerwehrgesetz (FwG) vom 1. April 1956, zuletzt geändert am 2. März 2010 (GBl. 2010, S. 333)
Bayern Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 Fassung, das zuletzt durch § 1 Abs. 164 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist
Berlin Gesetz über die Feuerwehren im Land Berlin (Feuerwehrgesetz – FwG) vom 23. September 2003*
Brandenburg Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg vom 24. Mai 2004 (BbgBKG)zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. September 2008 (GVBl.I/08, [Nr. 12], S. 202, 206)
Bremen Bremisches Hilfeleistungsgesetz (BremHilfeG) 8. April 2009
Hamburg Hamburger Feuerwehrgesetz vom 23. Juni 1986, letzte Änderung 2013
Hessen Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG - Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)
Mecklenburg-Vorpommern Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015
Niedersachsen (NBrandSchG)
Nordrhein-Westfalen Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes NRW vom 17. Dezember 2015
Rheinland-Pfalz Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -)
Saarland (Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG)
Sachsen Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) ) vom 10. August 2015
Sachsen-Anhalt Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001
Schleswig-Holstein Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) Vom 10. Februar 1996
Thüringen Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz - ThürBKG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008


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