Brandursache: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:Streichholz.jpg|thumb|left|250px|Hat Jemand mit einem [[Streichholz]] nachgeholfen, spricht man von einer [[Straftat]]<br/> bzw. einer [[Brandstiftung]], <br/>somit von einer '''Tathandlung''']]
[[Bild:Streichholz.jpg|thumb|left|250px|Hat Jemand mit einem [[Streichholz]] nachgeholfen, spricht man von einer [[Straftat]]<br/> bzw. einer [[Brandstiftung]], <br/>somit von einer '''Tathandlung''']]
[[Datei:Germany at its BEST.jpg|thumb|250px|Auszeichnung vom<br/>[http://www.mweimh.nrw.de/ MWEIMH NRW]<br/><span style="color:#ff0000;">'''www.Brand-Feuer.de'''</span><br/>inzigartiges ressortübergreifendes Netzwerk für Brandschutz<br/>[http://www.germanyatitsbest.de/de/best_performances/regions/?r=5&d=707 NRW.INVEST]]]
[[Datei:Germany at its BEST.jpg|thumb|250px|Auszeichnung vom<br/>[http://www.mweimh.nrw.de/ MWEIMH NRW]<br/><span style="color:#ff0000;">'''www.Brand-Feuer.de'''</span><br/>einzigartiges ressortübergreifendes Netzwerk für Brandschutz<br/>[http://www.germanyatitsbest.de/de/best_performances/regions/?r=5&d=707 NRW.INVEST]]]
<div align="center"><big>'''''Was kann die Brandursache sein?'''''</big>  
<div align="center"><big>'''''Was kann die Brandursache sein?'''''</big>  



Version vom 21. September 2017, 06:08 Uhr

Hat Jemand mit einem Streichholz nachgeholfen, spricht man von einer Straftat
bzw. einer Brandstiftung,
somit von einer Tathandlung
Auszeichnung vom
MWEIMH NRW
www.Brand-Feuer.de
einzigartiges ressortübergreifendes Netzwerk für Brandschutz
NRW.INVEST
Was kann die Brandursache sein?

Die Fotos von Brandschäden oder einem Fehlverhalten dienen einem besseren Verständnis.

Aus Fehlern zu lernen ist das Ziel.


Brandursache/n

Fachlich unterscheidet man zwischen einem Feuer und einem Brand. Man sagt, Feuer ist ein kontrollierter Abbrand, wie z. B. in einem Ofen, Lagerfeuer oder ähnlich und somit gewollt. Ein Brand hingegen ein (ungewolltes) Schadfeuer, also ein ungewolltes Feuer, welches nicht kontrolliert wird, oder werden kann.
Die Voraussetzung für einen Brand ist das vorhanden sein von Brandpotenzial, also brennbares Material, weiterhin Sauerstoff wie einer Zündquelle. Fehlt nur eine dieser Voraussetzungen, gibt es kein Feuer oder Brand.

Die Feuerwehren musste im Jahr 2014 zu 175.354 Brände und Explosionen ausrücken. Quelle: DFV
Das bedeutet, dass es in der BRD am Tag zu 480 Bränden im Jahr kommt.
Es dürfte von Interesse sein, wie setzen sich die Brandursachen zusammen.
Warum gibt es in einem so hoch entwickelten Land so viele Brände?

In Deutschland ist die Brandursachenermittlung die gesetzliche Aufgabe der Kriminalpolizei, bzw. der Staatsanwaltschaft. Gerade in einem technisch so hoch entwickelten Land wie der BRD gibt es viele Brände aufgrund der Technik. Die Technik unterliegt einem ständigen Fortschritt, somit unterliegen auch die Brandursachen einem stetigen Wandel.
Eines der Beispiele die neue Akkutechnologie, egal ob beim Handy von Samsung oder beim Dreamliner von Boing.
Eine behördliche Brandursachenstatistik gibt es nicht. Behördlich wird nur eine Statistik der Straftaten erstellt.
Das IFS (Institut für Schadenserforschung und Schadensentwicklung) hat im Jahr 2016 etwa 1500 Brandursachenermittlungen durchgeführt. Diese Ergebnisse werden in der IFS Schadendatenbank gesammelt und statistisch ausgewertet. Da die IFS ein anerkanntes Unternehmen ist, stellen diese Daten eine gute Grundlage dar.

Man unterscheidet grundsätzlich zwei Hauptgruppen von Brandursachen:

  • technische Brandursachen (Strom, Reibung, statische Entladung, usw.) und einer
  • natürliche Brandursachen (Sonne, Blitz, Selbstentzündungen, Nager)


Bei einer technischen oder auch natürlichen Brandursache ist es aber auch möglich, dass eine strafrechtliche Relevanz aufgrund einer Pflichtverletzung (aktives Handeln oder Unterlassen) gegeben ist.
Wird z. B. eine technische Anlage widerrechtlich betrieben, bzw. nicht den Regeln entsprechend gewartet, kann das strafrechtliche Relevanz haben. Das kann ein Ofen sein, der ohne Wissen des Schornsteinfeger erstellt und betrieben wurde. Strafrechtlich geprüft wird aber auch ein vergessenes heißes Bügeleisen, oder ein vergessener Topf auf dem Herd, oder eine Zigarettenkippe auf dem Sofa.

Zur technische Brandursache zählt die Elektrik, die wird mit fast einem drittel aller Brände als Ursache angegeben. Vorstellen kann man sich, dass dieser Bereich noch weiter ansteigt, da fast nichts ohne Strom funktioniert.
Gerade im Küchenbereich gibt es eine Anhäufung von Elektrogeräten. Man muss davon ausgehen, dass jedes elektrisch angetriebene Gerät aufgrund eines Kurzschlusses, einer Knickstelle im Kabel, bei falscher Inbetriebnahme, oder aufgrund von Überhitzung brennen kann. Es ist völlig egal, ob es sich um einen Toaster, einer Kaffeemaschine oder einem Geschirrspülautomat handelt.
Bei einer falsch betriebenen Maschine kann es zu einer Überhitzung kommen, ein Brand kann die Folge sein. Fast 10 % der Brände entstehen durch Überhitzung.

Natürliche Brandursachen

Manche Stoffe, wie z. B. Leinöl können sich durch Sauerstoffzufuhr von selbst entzünden. Diese Art der Brände machen aber nur wenige Prozente (2-3 %) aus.
Aber auch in der Natur kommende Zündquellen wie Blitzschläge vor, die einen Brand auslösen können. Diese Brandursache ist ebenfalls sehr übersichtlich; statistisch handelt es sich auch nur um wenige Prozent. Da sich Blitzeinschläge recht einfach nachweisen lassen, gibt es keine Brandursachenstatistik die genau diesen Bereich erfasst.
Nicht jedem ist bekannt, dass auch die Sonne Brände verursachen kann. Auf Brand-Feuer.de haben wir einige Beispiele bildlich eingestellt.

Brandursache durch menschliches Fehlverhalten

Ein Brand kann aber auch aus Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit beim Hantieren mit brennenden Gegenständen entstehen; z. B. mit einer Zigarette, mit einem Feuerwerkskörper, einer Kerze, mit einer Heißluftpistole oder einem Bunsenbrenner, beim Abflämmen von Unkraut, usw.
Gerade beim Abflämmen kommt es immer wieder zu einer Folgewirkung. Erst greifen die Flammen auf eine Hecke über, dann sogar auf ein Gebäude. Man kann davon ausgehen, dass ca. 1/5 aller Brände auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen ist.

Brandursache – Brandstiftung?

Mutwillig oder vorsätzlich gelegte Brände (Brandstiftung, Sachbeschädigung) werden in der Regel durch die Verwendung einfacher Zündmittel, wie z. B. mit einem Streichholz, einem Feuerzeug oder einer Kerze verursacht, manchmal auch unter Zuhilfenahme von Brandbeschleunigern oder Brandsätzen.
Eine Brandstiftung ist eine strafrechtliche Handlung und keine Brandursache. Dem Täter nicht oft nicht bewusst, in welch einer Gefahr er sich bei einer Brandstiftung begibt. Oftmals wurden bei der Tatausführung die Brandstifter verletzt, manche sogar getötet; den Verlauf eines Brandes kann man nicht berechnen. Ca. jeder 10. Brand ist wird vorsätzlich gelegt. Die Art und Weise der Brandstiftungen variieren stark, genauso wie die Motive. Neben dem hohen Ermittlungsaufwand bei der Polizei ist auch die Strafandrohung sehr hoch: „wer in den Fällen des § 306 Abs. 1 oder des § 306a Abs. 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des § 306a Abs. 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Ungeklärt

Es gibt jedoch auch eine Vielzahl von Gründen, warum eine Brandursache nicht aufgeklärt werden kann. Einer der Gründe ist der hohe Zerstörungsgrad, der durch den Brand verursacht wurde. Seriöse Fachleute schätzen diese Zahl auf fast 1/5 aller Brände.
Anfügen muss man hier, dass es Aufgabe der Polizei ist, Straftaten zu verfolgen und nicht festzustellen, warum z. B. eine Strohpresse während des Betriebes brannte bei der eindeutig ein technischer Defekt während des Betriebes vorlag. Die genaue Brandursache stellt meist ein Gutachter einer Versicherung fest, um z. B. eine Produkthaftung durch zu setzen.

Jeder Brand hat Folgen

Bei jeder Verbrennung / jedem Brand entsteht neben der Zerstörung durch die Flammen mit der enormen Hitze, wie auch dem Schaden durch das anschließenden Löschwasser, auch das sehr gefährliche, geruch- und geschmacklose Gift Kohlenstoffmonoxid.
Dabei ist es völlig egal, ob es sich um einen Verbrennungsmotor in einem Fahrzeug oder in einem Stromaggregat, einem Grill, einem Zimmer- oder Gebäudeband handelt, immer entsteht das tödliche Kohlenstoffmonoxid!


Mehr Sicherheit durch Prävention

„Der Lebensretter“ überhaupt ist ein Rauchmelder. Wie heißt es, der schläft nie.
Früher war ein Feuerlöscher in Gebäuden mit Ölheizung vorgeschrieben. Einen Entstehungsbrand kann mit einem Feuerlöscher gelöscht werden. Das man heute nicht mit Wasser einen Fettbrand löschen sollte, ist hinreichend bekannt.
Manche Entstehungsbrände können auch mit einem Feuerlöscher-Spray oder einer Feuerlöschdecke erfolgreich bekämpft werden.
Versicherungen können einen Brandschaden ausgleichen.
Es gibt eine Gebäudeversicherung, eine Hausratversicherung, sowie eine Teilkaskoversicherung für Fahrzeuge.
Nicht zu vergessen ist eine private Haftpflichtversicherung, die einen Schaden ausgleichen kann, der ungewollt verursacht wurde.
Es gibt Portale, wie z. B. die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin), oder der Stiftung Warentest, die vor fehlerhaften Produkten warnen, bzw. diese testen.
Mit der Brandschutzerziehung der Feuerwehren lernen bereits unsere Kleinen mit den Gefahren umzugehen, die von einer Flamme ausgehen können.
Umfassende Brandprävention gab es lange nicht. Auf privater Initiative wurde vor fast 10 Jahren das Präventionsprojekt: www.Brand-Feuer.de erstellt.
Fragen zu dem Thema beantwortet natürlich auch Ihre Feuerwehr, bzw. ihr Schornsteinfeger.

Weitere Informationen finden sie wie immer auf unserem ehrenamtlichen Präventionsprojekt: www.Brand-Feuer.de Schaut man sich auf dem vorgenannten Portal den Artikel „Abschätzung weitere Feuerschäden“ an, kann man nur hoffen, dass die dort verdeutlichte Tendenz, bzw. Abschätzung weitere Feuerschäden nicht anhält.

Autor: Rainer Schwarz




Im Folgenden wird die Brandursachenstatistik des IFS - Kiel für 2016 dargestellt:




Fotos: Rainer Schwarz



Tote durch Brand und Feuer
Quelle: Statistisches Bundesamt, Kundennummer: 296456 / 391439


NIEDERÖSTERREICHISCHE BRANDSCHADENSTATISTIK 2012


Gesamtanzahl der Branddelikte: Siehe Kriminalität



Zur Brandursachenermittlung ist die Kriminalpolizei gesetzlich verpflichtet. Hier ein Brandursachenermittler der Kriminalpolizei bei der Feststellung der Brandursache.
Foto: Rainer Schwarz.










Auszug aus dem Fachbuch „Die Ermittlung von Brandursachen“.
Aufgebaut auf eine fundierte Ausbildung, folgten (bis heute) viele Jahre praktischer Erfahrung, die zur Entstehung dieses Buches erheblich beitrugen.
Autor: Jörg Cicha.


Siehe auch:

Brandbericht Thüringen


Hier eine Zusammenfassung von Brandursachen von Herrn Michael Moosdiele:



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