Brandursachenermittler

Aus Brand-Feuer.de
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Zur Brandursachenermittlung ist die Kriminalpolizei gesetzlich verpflichtet. Hier ein Brandursachenermittler der Kriminalpolizei bei der Feststellung der Brandursache, natürlich unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes.
Foto: Rainer Schwarz.
Brandortaufnahme nach einem Dachstuhlbrand

Die Feststellung von Brandursachen dient der Verfolgung von Straftaten, dem Ausschluss von Straftaten, aber auch der Prävention bzw. Kriminalprävention. Erkenntnisse, die man aus der Brandursachenermittlung gewinnt, werden mit geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung brandverursachender Konstellationen führen.
Neben den Brandursachenermittlern der Kriminalpolizei gibt es eine Vielzahl von privaten Brandursachenermittlern, die als Gutachter oder Sachverständige tätig sind.
Grundstock einer solchen gutachterlichen Tätigkeit ist oftmals ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium.
Siehe unten.
Es gibt sehr gute Gutachter in den Reihen der Polizei, aber auch ehemalige Kriminalpolizeibeamte, die als Brandursachenermittler tätig sind. Die Qualität einer gutachterlichen Tätigkeit beruht aber auch auf einer langjährigen Erfahrung, also einer großen Anzahl von Brandermittlungen.



siehe auch:





Brandursachen, -Fachliche Bestellungsvoraussetzungen
„Urheber: IHK-Darmstadt, Herausgeber Institut für Sachverständigenwesen e. V.“ - Freigabe Frau Schlatterer
Vorbeugender Brandschutz, -Fachliche Bestellungsvoraussetzungen
„Urheber: IHK-Darmstadt, Herausgeber Institut für Sachverständigenwesen e. V.“


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