Die Brandursachenermittlung - Teil 2

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1. Einleitung

Diese Arbeit befasst sich intensiv mit dem System der Brandursachenermittlung in Wien.

Behandelt wird der Zeitraum ab der Einführung des weltweit anerkannten Verfahrens von Dr. Roland Graßberger, welches für die Brandursachenermittlung bis heute von enormer Bedeutung ist. Graßberger erstellte 1951 ein Schema der Brandursachen.

In diesem fasste er die in jedem Einzelfall vom Brandursachenermittler zu bedenkenden Entstehungsmöglichkeiten eines Brandes zusammen.
Dieser Rückblick wird sich mit allen, auch älteren Brandursachen, wie beispielsweise der Brandursache infolge von Entzündung „nach Art von Glühbirnen1 auseinandersetzen. Die Fragestellung konzentriert sich darauf, ob einige Brandursachen, die vor 50 bis 60 Jahren entwickelt wurden, noch aktuell oder schon überholt sind. Der Zündquellenkatalog von Dr. Graßberger wird ebenfalls auf seine Gültigkeit überprüft. Gleichzeitig wird untersucht, ob man eben diesen durch neue Brandursachen erweitern oder generell neu schreiben müsste. Diese Arbeit wird auf die aktuelle Lage der Brandursachenermittlung, aber auch auf deren mögliche Entwicklungen näher eingehen.

„nach Art von…“ ist die gängige Benennung von Brandursachen bei der Brandursachenermittlung. Im weiteren Verlauf wird die Arbeit der Brandursachenermittler in Wien genauer erläutert. Es wird nicht nur auf Arbeitsabläufe und –methoden eingegangen, sondern auch auf rechtliche Grundlagen, die speziell auf die Tätigkeit in Wien zugeschnitten sind. Es werden außerdem Verbesserungsvorschläge für die Brandursachenermittlung in Wien in der Art eines Schulungsvorschlages zur Erneuerung und Erweiterung der Ermittlung vorgestellt.
Das nächste Kapitel befasst sich mit der Erklärung und den Ursachen von Bränden, mit den Methoden, Brandursachen zu erkennen und den Anzeichen diverser Brände. Die Entwicklungen und Veränderungen bei der Beweisfindung werden ebenfalls verglichen.
Als Quellen dienen langjährige Erfahrungswerte der Brandursachenermittlung national und international, verschiedene Aufsätze zur Brandursachenfeststellung von Graßberger, diverse Bücher über chemische, physikalische sowie biologische Vorgänge bei einer Verbrennung und der Entzündung von Bränden, eine Artikelreihe aus der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und Büchern und Publikationen über die Brandursachenermittlung. Für rechtliche Fragen und Thematiken werden die österreichischen Gesetze, Normen, Verordnungen und die technische Richtlinien des Vorbeugenden Brandschutzes (TRVB) herangezogen.


Diese Arbeit soll zusammenfassend eine Verbindung von der Vergangenheit zur Gegenwart der Brandursachenermittlung in Wien bilden. Mit Hilfe vergangener Entwicklungen werden Prognosen für die Zukunft erstellt und gleichzeitig Maßnahmen zur Verbesserung und Optimierung vorgeschlagen.


2. Gesetzliche Grundlagen der Brandursachenermittlung

Die Brandursachenermittlung ist ein Gebiet der Kriminologie und wird von verschiedensten Institutionen betrieben (Feuerwehr, Polizei, Versicherungen, etc.).
Bei der Brandursachenermittlung muss man zwischen einer strafbaren und einer fahrlässigen Handlung unterscheiden.
Daher wird dies auch im Strafgesetz unterschieden und zwar in den Paragraphen § 169 und § 170.

Die zwei Paragraphen stehen im STGB im siebenten Abschnitt: „Gemeingefährliche strafbare Handlung und strafbare Handlung gegen die Umwelt“


Brandstiftung

§169. (1) Wer an einer fremden Sache ohne Einwilligung des Eigentümers eine Feuersbrunst verursacht, ist mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Der geschichtliche Hintergrund ist ebenso interessant, wie das Vorgehen am Brandplatz und die Rekonstruktion der Brandentstehungsstelle.
Die Geschichte der Brandursachenermittlung geht bis in die Entdeckungszeit des Feuers zurück.
Brandursachenermittlung beschäftigt sich nicht nur mit dem Herausfinden der Brandursache, sondern auch mit der Abwehr von Bränden (Brandverhütung, Verhinderung von Brandstiftung) und dient damit auch dem vorbeugenden Brandschutz.


Brandursachenermittlung in Österreich

Der vorbeugende Brandschutz und die Brandursachenermittlung gehen in Österreich bereits in das frühe Mittelalter zurück. Allgemein gesehen waren schon die früheren Nachtwächter eine direkte Folge der Brandursachenermittlung.
Deren Aufgabe war es, das Leben und die Besitztümer der schlafenden Menschen vor Feuer und Katastrophen zu schützen.


Der Ruf des Nachtwächters lautete: „Hört ihr Herrn und lasst euch sagen, unsere Glock` hat zehn geschlagen, wahrt das Feuer und das Licht, das eurem Haus kein Schaden gschiecht.“ Jede Stunde wurde eine neue Strophe mit anderem Text wiederholt, um einerseits die Zeit anzusagen, andererseits das Gefühl der Sicherheit durch das Aufpassen durch den Nachtwächter zu vermitteln.

1221 bestimmt das Stadtrecht des Babenberger Herzogs Leopold VI. für Wien, dass jeder mit Geldstrafe belegt werden solle, in dessen Haus ein Brand ausbricht.

Würde das Haus aber ganz eingeäschert, so sei dies Schaden genug für ihn. Von Löschmaßnahmen ist noch keine Rede, man wollte nur den Ausbruch des Brandes verhindern.
Kaum verwunderlich also, dass es in Wien in den Jahren 1252, 1258, 1262, 1275 und 1276 zu verheerenden Bränden kam.

1326 und 1327 legten Riesenfeuer den Großteil von Wien neuerlich in Schutt und Asche. Im neuen Stadtrecht von 1340

wurde zwar ein Passus zur Brandverhütung aufgenommen, die enthaltenen Maßnahmen brachten aber keinen Fortschritt. Die Brandkatastrophen gingen weiter. Das konnte auch der Türmer von St. Stephan, der erstmals 1444 nach weisbar ist, durch das Läuten der Glocken bei einem Schadenfeuer nicht ändern.

1881 kam es am 8. Dezember zum Brand des Ringtheaters. Dabei kamen 386 Personen ums Leben. Einige Erkenntnisse

wurden in den vorbeugenden Brandschutz übernommen.
Nach dem 2. Weltkrieg wollten Teile der Alliierten eine polizeiliche Organisation der Feuerwehren verhindern.
Daher wurde die Verantwortung der Brandursachenermittlung den Ländern übergeben.
An die Polizei wurde die Brandursachenermittlung deshalb übertragen, weil es sich hierbei oft um strafbare Taten handelt. In Österreich wird die Brandursachenermittlung von der Polizei durchgeführt. Wenn es zu einem Brandgeschehen kommt, werden sowohl Feuerwehr, als auch Rettung und Polizei an den Einsatzort gerufen. Falls der Verdacht aufkommt, dass es sich um eine Straftat handeln könnte, werden auch die Bezirksermittler für die Brandursachenermittlung der Polizei an die Einsatzstelle alarmiert. Bei einem Schaden ab einer bestimmten Schadenshöhe oder bei Verletzten oder gar Todesfällen wird auch die Tatortgruppe alarmiert. Diese Gruppe konsultiert bei einem weiteren Verdacht oder einen höheren Schadenssumme einen Brandursachenermittler aus dem Bundeskriminalamt.
Nach Feststellung der Brandursache und bei Vorliegen einer Brandstiftung werden der Staatsanwalt und der Brandermittler der Polizei informiert und mit dem Fall betraut. Dem Gericht obliegt dann noch die Bestellung eines gerichtlich beeidigten und zertifizierten Brandursachenermittlers.
Bei privatem Interesse (Versicherungen) kann auch eine Brandursachenermittlung über Vertreter der Versicherung durchgeführt werden. Einige Jahre lang wurde diese Aufgabe auch von der Feuerwehr übernommen, diese war aber an Erkenntnissen und Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes und nicht an der Feststellung einer Straftat interessiert.
Die Ermittlungen waren durch das Wiener Feuerwehrgesetz gedeckt.

§ 9 Feststellung der Brandursache

(1) Die Organe der Feuerwehr haben unbeschadet der Befugnisse sonstiger Organe der öffentlichen Aufsicht an Ort und Stelle Erhebungen über den Brand und seine Ursache zu pflegen und wahrgenommene Übelstände den zuständigen Behörden anzuzeigen. (2) Jedermann ist verpflichtet, den Behördenorganen die zur Feststellung der Brandursachen erforderlichen Erhebungen zu ermöglichen und alle zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen“

1) vgl. erste Strophe von einer achtstrophigen alten Volksweise, bekannt als Nachtwächterlied, Autor unbekannt, 18 Jh.

gefunden im Volksliederarchiv im Internet, gelesen am 08.07.2010, 19:00Uhr

2) Wien und seine Feuerwehr, S. 19.
3) Wien und seine Feuerwehr, S. 24.
5) Schubert Rene; Brandbekämpfung und Brandursachenermittlung – zwangsläufig ein Widerspruch? 2005; VdS Verlag; Seite 17
6) Wiener Feuerwehrgesetz; Landesgesetzblatt für Wien Jahrgang 1957 Ausgegeben am 27. Juli 1957


Hier einige Beispiele, durch welche Organe die Brandursachenermittlung in anderen Ländern durchgeführt wird.


Vereinigte Staaten

In den Vereinigten Staaten gibt es mehrere Organisationen, die sich mit der Brandursachenermittlung beschäftigen. Behördlich sind unter anderem die Feuerwehr und die Polizei dazu befugt. Private Organisationen sind zum Beispiel die National Fire Protection Association (NFPA). Private Organisationen kommen erst später an die Brandstelle, das Brandgeschehen ist für sie nur relevant, wenn es sich nicht um eine Straftat handelt.
Im öffentlichen Bereich ist die Brandursachenermittlung fast ausschließlich eine Sache der Feuerwehr. Einige Gemeinden unterhalten gemeinsame Ermittlungsbehörden, deren Mitglieder sowohl Feuerwehrleute als auch Polizisten mit jeweils spezieller Ausbildung sind. Speziell in San Diego oder auch Kalifornien können auf diesem Wege sehr hohe Aufklärungsquoten erreicht werden. In den Vereinigten Staaten gibt es für die Feuerwehren spezielle Ausbildungen für die Brandursachenermittlung.


Deutschland

In Deutschland wird die Brandursachenermittlung, wie auch in Österreich, von der Polizei durchgeführt.


Deutsche Demokratische Republik

Eine Ausnahme bei den Alliierten bildete die sowjetische Besatzungszone. Die Feuerwehr der DDR war ein Organ der Volkspolizei und auch mit den Aufgaben der Brandursachenermittlung betraut. Es ist daher nicht weiter verwunderlich, dass die besten Unterlagen bezüglich der Brandursachenermittlung in deutscher Sprache in der DDR vor dem Mauerfall entstanden sind.
7) Fritsche A.; San Diego-Feuerwehr mit vielen Spezial Teams; Zeitschrift Feuerwehrmagazin Ausgabe 12; 1986 Seite 56 - 57


Befunderstellung vorgehen am Brandplatz

Um am Brandort korrekt vorgehen zu können, muss dem Brandursachenermittler bewusst sein, aus welchem Grund seine Arbeit benötigt wird. Eine Ermittlung, die nur auf die Feststellung einer vorliegenden Straftat abzielt, ist für die Polizei relevant, die Feuerwehr beschäftigt sich allerdings weitgehend mit dem vorbeugenden Brandschutz. Im Falle einer Brandursachenermittlung für ein Gericht stellt sich entweder die Frage einer Straftat nach § 169 oder nach § 170 StGB oder das Gericht ist mit einer Schadenersatzklage befasst. Wenn die Feuerwehr eine Brandursachenermittlung durchführt, dann werden auch technische Brandursachen beleuchtet und es werden die Ergebnisse in den vorbeugenden Brandschutz eingearbeitet.
Bei einem Brandgeschehen wird die Feuerwehr gerufen und sie hat bei ihrer Arbeit zuerst die Aufgabe, Menschenleben zu retten, teilweise auch unter Einsatz der eigenen Gesundheit. Erst anschließend kümmert sie sich um Tierrettung und um Gefahren für die Umgebung. Danach folgt die Rettung von Sachgut. Diese notwendige Reihung beim Vorgehen hat zur Folge, dass die Anliegen der Brandursachenermittlung im Feuerwehreinsatz nicht beachtet werden können. Zudem sind Wind- und Wetterverhältnisse und verschiedene Bauweisen zu beachten,aber auch die Einhaltung des vorbeugenden Brandschutzes ist in die Überlegungen der Brandursachenermittlung mit einzubeziehen.


Eintreffen am Brandort

Nach dem Eintreffen am Brandort ist eine gründliche Besichtigung des Brandobjektes und seiner Umgebung durch den Brandursachenermittler durchzuführen.
Man beobachtet Witterungsverhältnisse, Entfernung des Brandobjektes zu anderen Gebäuden, auffällige Personen und Gegenstände (Benzinkanister, Fackeln, etc.) und vieles mehr.


Betrachtung des Brandobjektes von außen

Nach der ersten Besichtigung sucht man nach Rauchfahnen oder Schwelgasniederschlägen an der Außenmauer. Außerdem ist es wichtig festzustellen, ob es zu einem Feuerüberschlag gekommen ist.
In weiterer Folge ist auf [[Brandzerrungen] des Daches zu achten. Schwelgasniederschläge entstehen an kühlen Wänden im Raum oder sie gelangen durch Risse, Spalten oder andere kleine Öffnungen in den nächsten Raum. Rauchfahnen sind eine Art von Schwelgasniederschlägen und eine markante Kennzeichnung, die sich meist über Öffnungen (Fenster, Türen) bildet oder an diesen besser erkennbar ist. Diese Kennzeichnungen entstehen durch Brandrauchgase, in welchen sich unvollständig verbrannte Kohlenstoffteilchen befinden, die sich dann an den Wänden absetzen. Bei geschlossenen Fenstern und Türen sind diese Brandkennzeichnungen ausschließlich bei erhöhtem Druck möglich.


Vorgehen am Brandort

Bei genauerer Betrachtung und Annäherung an den Brandort sollten Fotos und / oder Videoaufnahmen gemacht werden.
Brandbilder werden bei der Brandursachenermittlung nach und nach zerstört oder verändert, daher ist ein Foto zu Beginn der Arbeit und eine weitere fotografische Dokumentation jedes weiteren Arbeitsschrittes von Vorteil, um später die Veränderungen durch die Brandursachenermittlung nachvollziehen zu können.
Es gilt auch unbedingt, Brandtourismus zu verhindern. Unter dem Begriff Brandtourismus versteht man, dass sich einige Personen im Bereich der Brandentstehungsstelle aufhalten oder diese durchschreiten. Um die Zerstörung von Indizien und Beweisen durch diese Personen zuverhindern, sollte der Bereich unverzüglich gesperrt werden. Dieser Brandtourismus kann auch durch Einsatzkräfte passieren, deshalb sollten nur die Brandursachenermittler nach den Löscharbeiten den gesperrten Bereich betreten dürfen.
Eine der wichtigsten Aufgaben ist, die Stellung der Elektrische Sicherungen zur Zeit des Brandes festzustellen. Vor allem Einsatzkräfte neigen dazu, alle Elektrische Sicherungen abzuheben. Dies ist mit Hilfe der Schwelgasniederschläge normalerweise keine Hürde, wenn die Sicherungen nicht zustark thermisch umgesetzt worden ist.
Generell sollte zumindest sichergestellt werden, ob der FI Schalter ausgelöst hat oder nicht.
Auch am Brandort gilt es zuerst zu beobachten und zu fotografieren. Anfängliche Beobachtungen des Brandursachenermittlers können zu einer schnelleren Ursachenfindung beitragen. Brandgerüche, Rauchfahnen, Abbrandspuren, Brandzehrungen, Schüttspuren, Sperrverhältnisse, Brandspuren an Glas, Blitzschlagspuren, Brandtrichter, Auswirkungen des Brandes auf Metallteile oder thermische Einwirkungen auf Metalle, Schmelzperlen an elektrischen Leitungen, Einschmelzungen, Abtropfspuren, Scherstellen, Nagespuren von Tieren, Spuren im Erntegut, lokale Einbrennspuren, Spuren von Stichflammen, mehrere Brandstellen, Zeichen für hohe Temperaturen, Einwirkung von Menschen auf Brände und umgekehrt können wichtige Hinweise sein.
Die wesentlichste Aufgabe ist es, die Brandentstehungsstelle zu lokalisieren und festzulegen. Nach dieser Festlegung sollte man verschiedene Situationen durchdenken und mit den Spuren vergleichen. Erst bei Übereinstimmung der Spuren mit einer logischen Ursache darf man diese Brandentstehungsstelle in Betracht ziehen. Zeugenaussagen sind ebenfalls in die Ermittlung mit einzubeziehen. Die Lage der Brandentstehungsstelle ist während der ganzen Brandursachenermittlung immer zu hinterfragen und mit den Ermittlungsergebnissen abzugleichen.


subjektive Eindrücke

Bei der Zeugenbefragung muss man zwischen Einsatzkräften und „Laien- Zeugen“ unterscheiden. Menschen, die sonst nichts mit Brandgeschehen und sonstigen Einsätzen zu tun haben, sind oft tief beeindruckt bis manchmal sogar traumatisiert. Diesen psychischen Zustand muss man als Ermittler berücksichtigen. Deshalb ist es wichtig, diese Zeugen möglichst bald nach dem Ereignis und sehr gezielt zu befragen.
Betroffene oder Zeugen, die keine Einsatzkräfte sind, sollten so schnell wie möglich nach Flamm- und Rauchfarben, Brandgerüchen und -geräuschen, Explosionen oder anderen auf den Brand bezogene Eindrücke befragt werden.
Diese Befragungen sind aber meist Teil der kriminalistischen Arbeit. Die Frage nach der Versicherung des Brandobjektes ist ebenfalls für die Brandursachenermittlung von Bedeutung.


Rekonstruktion der Brandentstehungsstelle

Die Zeichnung eines Übersichtsplanes ist der erste Schritt der Rekonstruktion der Brandentstehungsstelle. Dieser umfasst den ganzen Bereich des Objektes und nicht nur jenen Bereich, der vom Brand betroffen war. Es muss ein zusätzlicher Plan erstellt werden, in dem eingezeichnet wird, aus welcher Perspektive die Aufnahmen gemacht wurden.
Wenn man die Brandentstehungsstelle festgelegt hat, muss man den Bereich wieder herstellen. Zuerst muss der Brandbereich vom Brandschutt gereinigt werden, dabei sollte der noch im Raum befindliche Brandschutt auf einem separaten Platz gebracht und genau untersucht werden (z.B. mit einem Netz zum Sandsieben). Es ist besonders auf Fenster oder Glasteile zu achten, an diesen lässt sich unter anderem erkennen, ob es zu einem Schwelbrand oder einer Explosion gekommen ist. Im Brandschutt können auch Teile von anderen markanten Hinweisstücken gefunden werden, welche später zur Lösung oder Bestätigung einer Brandursache verwendet werden können. Die genaue Betrachtung von Türen, Türstöcken und zerstörten Türresten aus dem Brandschutt können bei der Beweisführung eine Rolle spielen. Den nächsten Schritt bildet die Suche nach Schüttspuren. Schüttspuren sind Spuren, die sich charakteristisch am Boden abzeichnen, sie können von Brandbeschleunigern stammen. Es sind ebenfalls thermische Umsetzungen auf dem Boden zu untersuchen, welche zur Brandentstehung beigetragen haben könnten.
Nach Betrachtung des Bodens ist mit Hilfe von Fotos der Raum wieder einzurichten. Eindeutige Spuren am Boden zeigen, wo etwas gestanden ist und mit welcher Fläche es aufgelegen ist. Unter der Fläche darf man nur die Fläche des den Boden berührenden Teiles sehen. Wenn diese Arbeit erledigt ist, ist es von Vorteil, wenn man eine ortskundige Person befragt, wie der Raum eingerichtet war. Dies stellt die Richtigkeit der eigenen Ermittlung sicher.
Es ist wichtig herauszufinden, ob der Abbrand stärker an der Ober- oder Unterseite der Einrichtungsgegenstände vorhanden ist und an welcher Seite stärkere thermische Belastungen erkennbar sind. Funde und Ergebnisse dieser Untersuchung werden in einem eigenen Plan, der nur den Brandbereich betrifft, festgehalten.
Wenn diese Raumrekonstruktion abgeschlossen ist, wird die Befundaufnahme beendet und es beginnt die eigentliche Arbeit der Brandursachenermittlung.


3. Die Brandursachenermittlung

Für die eigentliche Arbeit der Brandursachenermittlung werden vom Brandursachenermittler Fähigkeiten und Wissen in den Bereichen Chemie, Physik und auch in der Brandlehre verlangt. Kombinationsfähigkeiten, juristisches Wissen, vor allem Gesetze, Landesgesetze, die gesetzlichen Normen und die technischen Richtlinien des vorbeugenden Brandschutzes (weiterhin als TRVB bezeichnet) betreffend und Kenntnisse zum Thema Bauordnung sind ebenfalls Eigenschaften eines guten Ursachenermittlers.


3.1 Brandlehre

Wissen zur Brandlehre ist für die Brandursachenermittlung unausweichlich. Der Brandursachenermittler muss ein Grundwissen der chemischen Abläufe und der physikalischen Abläufe bei Bränden haben und dieses Wissen auch anwenden können. Der Brandablauf unterteilt sich in Brandentstehung, Brandverlauf und das Erlöschen des Brandes.


3.1.1 Essentielle Definitionen für das Verständnis der Brandlehre

Die Zündtemperatur ist die niedrigste Temperatur, bei der sich ein Stoff mit Hilfe einer Zündquelle entzünden kann. Entfernt man die Zündquelle, erlischt die Flamme. Diese Temperatur wird bei Flüssigkeiten auch Flammpunkt genannt.
Der Brennpunkt ist jene Temperatur, bei welcher ein brennbarer Stoff genügend brennbare Gase auf seiner Oberfläche besitzt, um mit einer Zündquelle entzündet zu werden. Entfernt man die Zündquelle bei dieser Temperatur, so brennt er selbstständig weiter.
Die Selbstentzündungstemperatur ist die Temperatur, bei der unter Wärmestaubedingungen eine derartige Selbsterwärmung entsteht, dass es zu einer Eigenzündung eines Stoffes ohne Einfluss einer sekundären Flamme kommen kann. Die Selbstentzündungstemperatur liegt daher zwischen der Selbsterwärmungstemperatur und der Zündtemperatur.


3.1.2 Brandentstehung

Bei der Brandentstehung oder auch für die Ausbreitung eines Brandes sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Diese werden in zwei Gruppen eingeteilt: in die energetischen und die stofflichen Voraussetzungen.
Ein Brand kann nur dann entstehen, wenn energetische Voraussetzungen gegeben sind. Diese Voraussetzungen sind auch wichtig für eine mögliche Weiterentwicklung des Brandes. Dazu gehört beispielsweise die Zündtemperatur, aber auch die mindeste Verbrennungstemperatur. Ausschließlich energetische Energie alleine würde allerdings nicht brennen oder etwas entzünden, es müssen auch die stofflichen Gegebenheiten stimmen, sie bestehen aus drei Bedingungen: Die Brandursachenermittlung 11 Abb. 1: Darstellung des Branddreieckes Brandschutzratgeber des Zivilschutzverbandes; Bundesministerium für Inneres; 2005; S. 9. Unter der unteren Explosionsgrenze existiert zu wenig brennbarer Stoff und über der oberen Explosionsgrenze zu wenig Sauerstoff, um eine Verbrennung auszulösen.

1) Ein brennbarer Stoff, dessen Entzündbarkeit gegeben ist und der in einer geeigneten Form und Verteilung für die Verbrennung vorhanden ist.
2) Da es sich bei einer Verbrennung um einen oxidierenden Prozess handelt ist Sauerstoff die zweite stoffliche Voraussetzung. Die Konzentration des Sauerstoffes, der in der Umgebungsluft mit ca. 21 Volums% vorhanden, ist mehr als ausreichend für eine Verbrennung.
3) Die dritte Voraussetzung für eine Verbrennung ist die zugeführte Energie oder auch Wärme.
4) Essentiell ist auch das richtige Mengen- bzw. Mischverhältnis an oder in der Grenzfläche zwischen den brennbaren Stoffen und dem Sauerstoff. Dabei ist die obere- und die untere Explosionsgrenze12 von Bedeutung.

Der Oxidationsprozess einer Verbrennung ist immer eine exotherme Reaktion. Diese Reaktion kann nur gestartet werden, wenn ein energetischer Anstoß und die stofflichen Voraussetzungen gegeben sind. Man unterscheidet bei den Oxidationen zwischen langsamer und schneller Oxidation.


3. Die Brandursachenermittlung

Die langsam verlaufende Oxidation, bei der die Temperatur nie 200° C übersteigt, zersetzt den organischen Stoff langsam z. B. durch Verwesen oder Rosten. Bei dieser Oxidation ist keine Flamme vorhanden.
Bei der schnell verlaufenden Oxidation werden die Temperaturen kurz auch über 200°C hoch. In Ausnahmefällen können auch geringere Temperaturen ausreichen, um diese Reaktion in Gang zu bringen.
Bei der Entzündung ist der Aggregatszustand des brennbaren Stoffes zu beachten. Wie schon erwähnt, brennt kein fester und auch kein flüssiger Stoff, sondern immer nur die brennbaren Gase oder brennbaren Dämpfe dieser Stoffe. Es ist daher wichtig, ob sich der Stoff im festen, flüssigen oder gasförmigen Aggregatzustand befindet. Bei festen Stoffen findet noch die Unterscheidung statt, ob der Stoff im Ganzen, zerkleinert oder staubförmig ist. Dies ist am Beispiel Holz gut darzustellen: ein Stück Holz ist schwerer zu entzünden als Holzspäne. Holzspäne sind wiederum schwerer zu verbrennen als Holzmehl. Bei Stäuben ist ebenfalls die Gefahr einer Holzstaubexplosion gegeben, diese entsteht durch die gleichzeitige Entzündung der Oberfläche mehrerer Holzstaubteilchen und die daraus folgende hohe Konzentration von Gas.

Zu vergleichen ist dieser Vorgang mit einer Fettexplosion. Bei einer Fettexplosion wird einem brennenden Öl, Wachs oder Fett Wasser beigegeben. Diese Fettsubstanz muss leichter als Wasser sein und eine Zündtemperatur über 100° C besitzen. Das Wasser sammelt sich auf Grund seines spezifischen Gewichtes augenblicklich unter der Flüssigkeit und ändert schlagartig seinen Aggregatszustand im Verhältnis von 1l Flüssigkeit zu 1700l Dampf. Diese Stichflamme ist eigentlich keine Stichflamme, sondern brennende Öltropfen, die verspritzen. Das brennende Öl wird durch die Volumenerhöhung des Wassers explosionsartig zerteilt, die Richtung und Bündelung der entstehenden Stichflamme wird durch den Behälter, in dem das Öl war, vorgegeben.


3.1.3 Der Verbrennungsvorgang

Bei einer Verbrennung handelt es sich immer um eine exotherme, chemische Reaktion, bei der ein brennbarer Stoff unter Einwirkung von Sauerstoff zu den Verbrennungsprodukten Feuerschein und Wärmeentwicklung verbunden wird. Es verbrennt kein Stoff, es kommt nur zu einer Stoffumwandlung. Hierzu wird eine Energieumwandlung benötigt, diese kann exotherm, aber auch endotherm sein. Bei der Verbrennung wird Energie abgegeben, diese abgegebene Energie wird sowohl als Licht, als auch als Wärme wahrgenommen. Diese abgegebene Energie wird als Brennwert angegeben, der Sauerstoff, der selbst eigentlich unbrennbar ist, wird für die Verbrennung unbedingt benötigt.

Die Stoffe, die bei der Verbrennung unter Temperaturen von bis zu ca. 1500° C neu entstehen oder nach der Verbrennung überbleiben, sind bei festen brennbaren Stoffen fest und gasförmig. Zu den festen Verbrennungsprodukten gehören anorganische Stoffe wie Asche oder im Brandrauch auch nicht.

verbrannte Teilchen, wie Kohlenstoff oder Rußteilchen. Die gasförmigen Verbrennungsprodukte (Rauchgase) sind vom verbrennenden Stoff abhängig, jedoch findet man immer Kohlendioxid (CO2) und das giftige Kohlenmonoxid (CO) vor. Bei verschiedenen Stoffen, wie z.B. Kunststoffen, entstehen immer auch noch gasförmige Teile von Säuren, Laugen oder anderen giftigen Substanzen. Physikalische Vorgänge sind bei der Verbrennung von Bedeutung, weil durch die Wärmezufuhr eine Änderung des Aggregatzustandes, der Temperatur, der mechanischen Eigenschaften oder einer Ausdehnung der Objekte oder Stoffe, die von der Verbrennung betroffen wurden, herbeigeführt werden kann.

Ebenfalls zu beachten ist auch die Wärmeleitung, Konvektion und Wärmestrahlung für den Transport der Wärme. Alle drei Arten spielen bei der Entstehung, Entwicklung und Ausbreitung des Brandes eine wichtige Rolle. Durch die komplexe chemische und physikalische Zusammensetzung der Reaktionen und auch durch die immer verschiedene Zusammensetzung der verbrennenden Stoffe ist eine einheitliche Beschreibung der Folgeprodukte oder der Verbrennung nicht möglich.
Abb. 2: Verbrennungsvorgang bei festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen


13 Erstellt vom Autor

Beim Brandverhalten unterscheidet man den Gasbrand (Vermischung des brennbaren Gases mit Sauerstoff), den Flüssigkeitsbrand (Verdampfung an der Oberfläche und darauffolgend Gasbrand) und den Feststoffbrand (Pyrolyse zur Erzeugung brennbarer gasförmiger Produkte). Der Feststoffbrand, mit den Produkten der Pyrolyse ist letztlich ebenfalls ein Gasbrand. 14 Schneider; Grundlagen der Ingenieurmethoden im Brandschutz; 2002; Wernerverlag; S. 81

Der Ablauf der Verbrennung ist jedoch nicht genau vorherzusagen. Die komplexen chemischen und physikalischen Prozesse bleiben zu einem gewissen Teil unberechenbar. Der Verbrennungsvorgang endet, sobald entweder kein Brennstoff, keine Energie oder kein Sauerstoff mehr vorhanden sind.


3.1.4 Übertragung von Wärmeenergie

Die Übertragung von Wärmeenergie von einem Ort zum nächsten ist Teil des Brandursachenschemas. Man unterscheidet drei Arten: Unter Wärmeleitung versteht man die Weiterleitung von Wärmeenergie von einem Teilchen zu einem benachbarten Teilchen. Dies gilt für feste, ruhende flüssige und gasförmige Stoffe. Dieser Wärmetransport innerhalb eines Stoffes ist genau genommen ein Ausgleich der Temperaturen, d.h. Moleküle, die sich im wärmeren Teil des Stoffes befinden, bewegen sich stärker. Teilchen im kälteren Teil bewegen sich schwächer. Die Moleküle bewegen sich immer auf der Stelle und geben ihrem Nachbarmolekül, welches sich in der kälteren Zone befindet, Wärme weiter. Die kälteren Teilchen werden angeregt, Energie vom benachbarten Teilchen zu übernehmen und so wird ein Temperaturausgleich im Stoff erreicht. Die Wärmeleitung wird beendet, sobald alle Nachbarmoleküle die gleiche Temperatur oder Bewegung haben. Die Wärmeleitfähigkeit geht meist konform mit der elektrischen Leitfähigkeit. Es existieren gute und schlechte Leiter; Silber gilt als einer der besten elektrischen Leiter, es ist auch einer der besten Wärmeleiter. Keramik dagegen gilt als Isolator für Wärme und Strom.

Die zweite Art ist die Konvektion. Diese tritt nur in Flüssigkeiten und Gasen auf. Wie bei der Wärmeleitung besteht auch bei der Konvektion eine Energieübertragung durch Molekülbewegung. Aufgrund der geringeren Dichte von Flüssigkeiten und Gasen gegenüber festen Stoffen besitzen die Moleküle mehr Bewegungsfreiheit. Hierdurch entsteht eine Strömung, die sich immer von oben nach unten vollzieht. Der wärmere Stoff steigt aufgrund seiner geringeren Dichte gegenüber dem kälteren Stoff letztendlich auf, dadurch entsteht die Konvektion.

Die dritte Art der Wärmeübertragung ist die Wärmestrahlung. Diese ist, im Gegensatz zu Wärmeleitung und Konvektion, auch möglich, wenn sich in einem Raum keine Teilchen befinden. Ein Beispiel ist die Sonnenstrahlung, die durch einen fast teilchenfreien Raum bis zur Erde gelangt und diese erwärmt. Wärmestrahlung kann sich wie Licht und alle anderen elektromagnetischen Strahlungen über ein Vakuum fortsetzen. Der Wärmeaustausch durch Strahlungen ist aber auch an die Temperaturdifferenz gebunden. Ein Saunastein beispielsweise gibt Wärme, die er zuvor aufgenommen hat, an die Umgebungsluft ab. Bei ausgeschaltetem Saunaofen wird der Stein aber nicht mehr erhitzt, dadurch ist keine Wärmestrahlung und keine Temperaturerhöhung der Umgebungsluft mehr vorhanden. Daraus ist festzustellen, dass auch die Wärmestrahlung beendet wird, wenn keine Temperaturdifferenz mehr vorhanden ist.
Durch alle drei Arten der Wärmeübertragung ist eine Entzündung eines anderen Stoffes möglich.


3.2 Brandursachenschema

Nachdem die Brandentstehungsstelle festgelegt und der Zustand vor dem Brand rekonstruiert wurde, werden mögliche Brandursachen mittels eines Eliminationsverfahrens ausgeschlossen. Zur Erstellung der in Frage kommenden Brandursachen gibt es Schemen. In dieser Arbeit werden zwei verschiedene, in der Praxis angewandte Brandursachenschemen, eines nach Graßberger, erstellt 1951 und eines nach Ing. Jörg Cicha, erstellt 2004, verglichen. Ing. Jörg Cicha ist ein deutscher Kriminalhauptkommissar, der in der Brandursachenermittlung tätig ist. Er legt in seinem Leitfaden des Brandursachenschemas auf den Ablauf der Brandentstehung und die Erkennung, Aufspürung und den Nachweis von Zündursachen großen Wert.


A Zündung durch Wärmeentstehung

I.) Elektrische Energie als Wärmequelle
  • a.) Atmosphärische Elektrizität
  • b) Terrestrische Elektrizität
  • 1.) Statische Elektrizität (Reibungselektrizität)
  • 2.) Dynamische Elektrizität ( elektrischer Strom)
  • 2.1.) Widerstandswärme
  • 2.2.) Unterbrechungsfunken und stehender Flammenbogen
II.) Kinetische Energie (Bewegung) als Wärmequelle:
  • a) Kompression
  • b) Schlag
  • c) Reibung
III.) Molekulare Energie als Wärmequelle (Selbstentzündung)
  • a) Adsorptionswärme
  • b) Gärungsvorgänge
  • c) Oxidationswärme
  • d) Reaktionswärme


B Zündung durch Wärmeübertragung

I.) Kosmische Einwirkung
  • a) Sonnenstrahlung
  • b) Meteore und Meteoriten
II.) Terrestrische Einwirkungen
  • a) Einschlag von Munition und Feuerwerkskörper
  • b) Feuerstätten
1.) Mittelbare Zündung durch Wärmeleitung und Wärmestrahlung
1.1.) Infolge von Mängeln in Feuerstätten
1.2.) Durch Nahebringen oder Überhitzen brennbarer Stoffe
  • 2.) Unmittelbare Zündung durch Glut oder Flammen
  • 2.1.) Durch Austreten von Glut und Flammen aus Feuerstätten und Rauchabzug, Funkenflug, Schwelgasexplosion


Andere Fälle

2.2.) Durch Eindringen brennbarer Stoffe in die Feuerung
  • c) Andere Wärmespender
  • d) Beleuchtungskörper
1) Ortsfeste Beleuchtungskörper
2.) Ortsveränderliche Beleuchtungskörper
e) Entzündete, nachglühende und heiße Stoffe
  • 1.) Brennstoffe und Zündmittel
  • 2.) Glimmstoffe (Tabakwaren)
  • 3.) Werkstoffe und deren Abfälle
  • f) Funkensprühende Arbeitsvorgänge
  • g) Explosionsmotoren
  • h) Offenes Feuer


3.2.2 Brandursachenschema nach Ing. Jörg Cicha

Bei diesem Brandursachenschema überschneiden sich die Brandursachen. Verschiedene Zündmöglichkeiten oder bestimmte Zustände können gleichzeitig vorkommen oder dann, wenn eine Brandursache eine andere entstehen lässt. Die Unterscheidung teilt sich in natürliche Ursachen, Einwirkung von Zündquellen auf brennbare Stoffe und technische Ursachen. Von natürlichen Brandursachen spricht man bei einer Brandentstehung durch biologische, physikalische oder chemische Vorgänge, auch Tiere als Verursacher werden zu dieser Gruppe gezählt.
Die zweite Gruppe befasst sich mit Bränden, die durch die Handlung von Menschen herbeigeführt wurden, aber auch Wärmestau, Elektro-Anlagen und Feuerwerkskörper sind Zündquellen aus dieser Gruppe von Brandursachen.
Die dritte Gruppe sind jene Brände, die einen technischen Grund haben wie bauliche Mängel, aber auch Reibung und elektrische Leitungen oder auch heiße Flächen. Holz, Kohle, Silage in Verbindung mit Sauerstoff, Blitzschlag organische Stoffe Heu, Stroh, Pellets Öle, Fette z. B. Dünger anorganische Stoffe z. B. Eisensulfide Natürliche Selbstentzündung durch Tiere Schadfraß Metalle Chemikalien Einwirkung einer Zündquelle.

Materialfehler heiße Flächen elektrostatische Funken, Lichtbogenfunken, Gerätefehler, Schornsteinanlagen, Heizungsanlagen, Abstand zu heißen Flächen brennbare Stoffe auf heißen Heißläufer, Funkenbildung, Kompression von Gasen, Technische Installations- u. Wartungsfehler, Isolationsfehler, Reibung- und Schlagfunken, Explosion durch Funken technische Havarie und Störungen bauliche Mängel.

Funken, Einwirkung von Zündquellen auf brennbare Stoffe Zigarettenglut unachtsamer Umgang in brennbaren Behältern Schweißflamme, Streichholz, Kerzen, Brandsätze Explosionen nachglühende Stoffe Feuerwerkskörper, Sicherheitsabstände unsachgemäße Anwendung, Wärmestau, Bedienfehler, E-Anlagen, offenes Feuer, Überlastung.


3.3 Erklärung zum Brandursachenschema von Graßberger
A. Zündung durch Wärmeentstehung
I.) Elektrische Energie als Wärmequelle

a) Atmosphärische Elektrizität

Beim Blitz handelt es sich um eine Brandursache, die nur bei einem Gewitter vorkommen kann. Die Stromstärke, die in einem Blitz entsteht, sind 20 KA bis 30 KA (manchmal bis 100 KiloAmpere). Die Dauer der Entladung ist meist nur eine Millionstelsekunde (wobei ein Blitz meist aus vielen Entladungen besteht, das menschliche Auge diese aber nur als eine Entladung wahrnimmt). Ein Blitz kann jedoch meist nur leichtentzündliche Stoffe entzünden.


b) Terrestrische Elektrizität
1.) Statische Elektrizität (Reibungselektrizität)

Bei der Reibungselektrizität werden hohe Spannungen erzielt, die ausreichen, um ein brennbares Gasgemisch zu entzünden, ein fester brennbarer Stoff wird von dieser Ursache so gut wie nie zum Brennen gebracht.


2.) Dynamische Elektrizität (elektrischer Strom
2.1.) Widerstandswärme

Die Widerstandswärme ist meist auf eine Leitungsüberlastung oder -beschädigung und/ oder einen Kurzschluss zurückzuführen. Auch wenn Sicherungen überbrückt werden, kann es zu dieser Brandursache kommen.


2.2.) Unterbrechungsfunken und stehender Flammenbogen

Unterbrechungsfunken und stehende Flammbögen entstehen bei kleinen Brüchen in den Leitungen. Eine andere, häufig vorkommende Ursache für Flammbögen sind Festhaltestellen wie z. B. Lüsterklemmen, an denen sich die Haltekraft senkt. Durch das Bewegen der Leitung an der Stelle, an der sich die Leitung von der Klemme entfernt, entsteht ein Flammbogen, der einige 100°C bis 1.500° C erreichen kann. Diese Brandursache ist im Volksmund als „Wackelkontakt“ bekannt.


Elektrische Brandursachen (Voraussetzung ist der Anschluss eines Stromverbrauchers

II.) Kinetische Energie (Bewegung) als Wärmequelle:

a) Kompression

Bei einer Kompression wird das Gas verdichtet, durch die Verkleinerung des Volumens wird der Platz für die Bewegung der Moleküle geringer und es entsteht Wärme.
Wenn sich brennbare Stoffe wie Öl an Stellen eines Kompressors ablagern, wo ein schlechter Wärmeaustausch vorhanden ist und der Umlauf der Kompressionsluft unterbrochen wird, kann durch die fehlende Kühlung der Luft ein Brand ausbrechen.

b) Schlag

Bei Schlägen von Metall auf Metall entstehen Funken. Diese Funken können leicht brennbare Stoffe oder brennbare Gasgemische entzünden. Feste, brennbare Stoffe können nur in zerkleinerter oder Staubform entzündet werden. Eine weitere Art des Schlages wird verwendet, um eine Patrone bei einem Schuss aus einem Revolver abzufeuern.

c) Reibung

Brände entstehen durch die Erhöhung der Reibung an einem defekten Lager, es entsteht Wärme. Durch die daraus folgende Wärmeübertragung können bei schlechtem WärmeaustauschBrände entzündet werden.


III.) Molekulare Energie als Wärmequelle (Selbstentzündung)

Bei der Selbstentzündung funktioniert der Wärmeausgleich nicht, es kommt zu einem Wärmestau. Es wird also mehr Wärme erzeugt als abgeführt werden kann; wenn die Zündtemperatur erreicht oder überschritten wird, kommt es zu einem Brand.


a) Adsorptionswärme

Wenn ein Stoff unter Luftabschluss verkohlt, nimmt er bei Hinzukommen von Sauerstoff diesen auf. Bei diesem Adsorptionsprozess entsteht Wärme. Dies kann nur dann einen Stoff entzünden, wenn der Temperaturhaushalt nicht durch Konvektion oder Ausstrahlung ausgeglichen werden kann.


b) Gärungsvorgänge

Dieser Vorgang läuft über die Wärmeerzeugung durch biologische Vorgänge ab. Sie leiten den Fermentierungsprozess ein, dieser erzeugt Wärme. Auch wenn biologische Stoffe feucht eingelagert werden oder während der Lagerung feucht werden, ist eine Selbstentzündung möglich.


c) Oxidationswärme

Dieser Vorgang ist in der Brandlehre unter der langsamen Verbrennung erklärt.

d) Reaktionswärme

Hierbei entsteht die Wärme nicht durch eine Reaktion, die durch Sauerstoff ausgelöst wird, sondern durch eine andere exotherme Reaktion z. B. das Löschen von Kalk.


B Zündung durch Wärmeübertragung

I.) Kosmische Einwirkung
a) Sonnenstrahlung
Sonne kommt nur dann als Zündquelle in Frage, wenn die Strahlung gebündelt wird. Lupen können diesen Vorgang auslösen.

b) Meteore und Meteoriten
Diese kommen in bewohnten Gebieten nie ohne eine Wahrnehmung von Wissenschaftlern und Zeugen vor.


II.) Terrestrische Einwirkungen
a) Einschlag von Munition und Feuerwerkskörper

Die Entzündung durch oder von Feuerwerkskörpern tritt gehäuft zu Silvester auf, da der Abschuss in der Neujahrsnacht oft von Laien durchgeführt wird. Bei der Munition ist durch Leuchtspurmunition bei leichtbrennbaren Stoffen eine Zündgefahr gegeben. Die Leuchtspurmunition besitzt jedoch erst ab 25-30m Entfernung genügend Energie, um Stoffe zu zünden.


b) Feuerstätten

1.) Mittelbare Zündung durch Wärmeleitung und -strahlung 1.1.) Infolge von Mängeln in Feuerstätten

Diese Mängel können an Materialfehlern oder an Alterung des Materials liegen.


1.2.) Durch Nahebringen oder Überhitzen brennbarer Stoffe Wenn brennbare Stoffe auf oder in der Nähe der Feuerstätte aufbewahrt werden, kann es zu Bränden kommen (z.B. Auflegen von Gegenständen auf Kaminöfen).


2.) Unmittelbare Zündung durch Glut oder Flammen

Sie kommt beispielsweise beim Ausräumen von Brennkammern vor, wobei Glut neben der Feuerstätte auf brennbares Material trifft. Als anderes Beispiel ist die Glut im Abfallbehälter anzuführen.

2.1.) Austreten von Glut und Flammen aus Feuerstätten und Rauchabzügen / Kamine

Beim Funkenflug treten durch offene Stellen aus der Feuerstätte Funken aus. Dies kommt ebenfalls vor, wenn Funken durch ein Rauchfangfeuer weitergetragen werden und auf leicht entzündliche, brennbare Stoffe treffen. Schwelgasexplosionen entstehen, wenn durch eine unvollständige Verbrennung Gase entstehen und sich diese mit Sauerstoff vermischen.


2.2.) Durch Eindringen brennbarer Stoffe in die Feuerung Wenn man zum Beispiel in eine Feuerstätte explosive Stoffe oder zu viel brenn Stoff einbringt.

c) Andere Wärmespender Bei dieser Brandursache sind eingeschaltete, wärmeabgebende Geräte wie Bügeleisen, Elektrokocher und Wärmekissen Auslöser eines Brandes.


d) Beleuchtungskörper

1) Ortsfeste Beleuchtungskörper
Ortsfeste Beleuchtungskörper, wie Deckenlampen oder Wandlampen können entweder durch dauerndes Bescheinen einer Stelle die Zündtemperatur dieser Stelle soweit heruntersetzen, dass es zu einer Zündung kommen kann. Es ist aber auch möglich, dass sich der Lampenschirm oder ein anderer leicht brennbarer Stoff an der Glühlampe entzündet.
2.) Ortsveränderliche Beleuchtungskörper

Ortsveränderliche Beleuchtungskörper sind z.B. Nachttischlampen oder Stehlampen, die nicht fix verschraubt sind. Hier sind die gleichen Zündmöglichkeiten wie bei ortsfesten Lampen gegeben, aber auch die Möglichkeit, dass die Lampen umfallen und so einen Stoff mittels Wärmeübertragung entzünden. Eine mögliche Brandursache ist eine Nachttischlampe, die im Schlaf umgeworfen wird, deren heiße Glühlampe. das Polsterkissen oder die Decke zum Brennen bringt.


e) Entzündete, nachglühende und heiße Stoffe
1.) Brennstoffe und Zündmittel

Brennstoffe sind Rückstände die aus Verbrennungsräume von Feuerstätten heraus geräumt werden oder fallen diese Brennmaterialien haben oft eine verehrende Wirkung.

2.) Glimmstoffe (Tabakwaren) / Zigarette

Glimmstoffe sind Tabakreste oder andere nachglühende Teilchen. Eine Zigarette kann drei Stunden, nachdem sie in einen Papierkorb geworfen wurde, noch entzündend wirken.

3.) Werkstoffe und deren Abfälle

Wenn heiße Werkstoffe oder die heißen Abfälle mit brennbaren Stoffen gleichzeitig gelagert oder entsorgt werden, ist die Möglichkeit einer Entzündung durch sie gegeben.


f) Funkensprühende Arbeitsvorgänge

Unter funkensprühenden Arbeitsvorgängen versteht man Schweißen, Schleifen, etc. Bei diesen Arbeiten können die Funken, wie beim Schweißen in 2 m Höhe, bis zu 10 m weit fliegen.


g) Explosionsmotoren


h) Offenes Feuer

Hier spricht man von Kerzen, Feuerzeug, Fackeln, usw. als entzündendem Faktor.
3.3.1 Erklärung der Unterschiede der Zündquellen der Brandursachenschemen Graßberger und Jörg CichaCicha Wenn man die beiden Brandursachenschemen nun vergleicht, fällt auf, dass viele Inhalte ident sind, sie sind oft nur verschieden benannt oder geben eine neue Zündungsursache an.


A Zündung durch Wärmeentstehung

I.) Elektrische Energie als Wärmequelle
Was bei Graßberger als „Atmosphärische Elektrizität“ bezeichnet wird, fällt bei Jörg Cicha unter „Natürliche Brandursachen“ - Blitzschlag.
„Terrestrische Elektrizität“ unterteilt Graßberger in „Statische und Dynamische Elektrizität“, beide fallen unter technische Brandursachen. Die „Statische Elektrizität“ wird unter Cicha im Untertitel „Reibung“ erklärt.
„Dynamische Elektrizität“ wird unterteilt in „Widerstandswärme“, „Unterbrechungsfunken“ und „Stehender Flammbogen“. Die „Widerstandswärme“ wird bei Cicha als Material-, Isolations-, Geräte-. Installations- und Wartungsfehlerfehler bezeichnet, „Unterbrechungsfunken“ und „Stehender Flammbogen“ werden wiederum als die gleichen Fehler wie unter Widerstandswärme und zusätzlich als Lichtbogenfunken benannt. In Abbildung 5 erkennt man, dass auch Cicha einen Zusammenhang zwischen „Elektrischer und Reibungsenergie“ herstellt. Dieser Knotenpunkt ist in der Abbildung unter Explosion durch Funken erkennbar.


II.) Kinetische Energie (Bewegung) als Wärmequelle:

Die Kinetische Energie, auch als Bewegungsenergie bekannt, wird unter Kompression, Schlag und Reibung bei Graßberger bezeichnet. Diese „Wärme- und Funken erzeugenden“ Brandursachen sind bei Cicha unter „Technische Brandursachen – Reibung“ eingeteilt, alle drei Unterpunkte kommen darin vor.


III.) Molekulare Energie als Wärmequelle (Selbstentzündung)

„Selbstentzündungen“ kommen unter „Natürliche Brandursachen - Selbstentzündungen“ vor. Es wird bei Graßberger nach den Prozessen unterschieden, beim Brandursachenschema Cicha nach den Stoffen.
Adsorptionswärme kann bei Holz, Kohle- und Pelletslagerungen entstehen.
Gärungsvorgänge sind unter dem Titel „organische Stoffe“ zu finden, sie beinhalten Heu, Stroh, Holz, Pellets, Kohle und Silagen.
Die Oxidationswärme ist unter dem Titel „Organische Stoffe“ bei Ölen und Fetten zu finden, bei „anorganischen Stoffen“ unter Chemikalien und Metallen.
Die Reaktionswärme ist unter dem Unterbegriff „anorganische Stoffe“ anzutreffen.


B Zündung durch Wärmeübertragung


I.) Kosmische Einwirkung Diese Brandursachen werden im Brandursachenschema nach Cicha nicht erwähnt.


II.) Terrestrische Einwirkungen

Terrestrische Brandursachen sind in acht verschiedenen Untergruppen eingeteilt.

  • Die erste wären Einschläge von Munition und Feuerwerksköpern. Dies wird unter „Einwirkung von Zündquellen auf brennbare Stoffe“ unter dem Unterpunkt „Feuerwerkskörper“ beschrieben. Munition kommt im neuen Brandursachenschema nicht mehr vor.
  • Die zweite terrestrische Brandursache ist die Feuerstätte, welche sich wieder in die mittelbare Zündung und die unmittelbare Zündung teilt. Die mittelbare Zündung wird durch Wärmeleitung und Wärmestrahlung übertragen und sie unterteilt sich in Zündung infolge von Mängeln in den Feuerstätten. Dieses wird von Cicha in technische Brandursachen und technische Mängel eingeordnet.
  • Die dritte Zündmöglichkeit der mittelbaren Zündung ist Nahebringen oder Überhitzen brennbarer Stoffe. Dies fällt unter „technische Brandursachen und heiße Flächen“.

Die unmittelbare Zündung entsteht durch Glut oder Flamme. Diese unterteilt man in das Austreten von Glut und Flammen aus Feuerstätten und Rauchabzug, aber auch Funkenflug, Schwelgasexplosion und andere Fälle sind Zündungen unter dem Begriff „unmittelbare Zündung“. Das Eindringen brennbarer Stoffe in Feuerungen gehört ebenfalls zu dieser Zündung und diese werden bei Cicha unter der technischen Brandursache „bauliche Mängel und heiße Flächen“, aber auch in der Hauptgruppe „Einwirkung von Zündquellen auf brennbare Stoffe“ wie offenes Feuer (Funken, Explosionen) eingeordnet.
Andere Wärmespender, die auch unter den Terrestrischen Einwirkungen zu finden sind, werden unter Cicha in der Hauptgruppe „Einwirkung von Zündwirkung auf brennbare Stoffe“ unter „Wärmestau“, aber auch unter „nachglühende Teilchen“ und dort unter „unachtsamer Umgang“ eingeordnet.

  • Beleuchtungskörper finden sich als vierte Unterteilung in dieser Übergruppe. Man unterscheidet ortsfeste und ortsveränderliche Beleuchtungskörper. Diese werden bei Cicha in „technische Brandursachen“, „heiße Flächen“, „Abstand zu heißen Flächen“, aber auch in „elektrische - wie Installations- und Wartungsfehler“ oder aber „technische Havarien und Störungen“ eingeordnet. Aber auch unter der Hauptgruppe „Einwirkung von Zündquellen auf brennbare Stoffe“ sind Beleuchtungskörper unter den Untergruppen „Wärmestau“ und „Bedienfehler E-Anlagen“ (Sicherheitsabstände, unsachgemäße Anwendung) einzuordnen. 3. Die Brandursachenermittlung 30
  • Die fünfte Gruppe ist „Entzündete, nachglühende und heiße Stoffe“, diese werden unterteilt in Brennstoffe und Zündmittel, Glimmstoffe (Tabakwaren) und Werkstoffe und deren Abfälle.

Glimmstoffe werden unter „Einwirkung von Zündquellen auf brennbare Stoffe“ unter „Nachglühende Stoffe (Zigarettenglut)“ eingeteilt. Werkstoffe und deren Abfälle sind auch unter „Nachglühende Stoffe in brennbaren Behältern“ eingeteilt, „Brennstoffe und Zündmittel“ werden nicht berücksichtigt.

  • Die sechste Zündgruppe sind funkensprühende Arbeitsvorgänge, diese Zündgruppe ist im Brandursachenschema Cicha 2004 unter Einwirkung von Zündquellen auf brennbare Stoffe und offenes Feuer (Schweißflammen) vorhanden.

Auf die Brandursache Explosionsmotor wird bei Cicha nicht eingegangen.

  • Die letzte Zündmöglichkeit dieser Brandursachengruppe ist das offene Feuer, auf das unter „Einwirkung von Zündquellen auf brennbare Stoffe“ und „offenes Feuer“ ausführlich eingegangen wird.


3.3.2 Neue Brandursachen im Brandursachenschema Ing. Jörg Cicha 2004

Bei den natürlichen Brandursachen wird auf Tiere als Verursacher von Bränden im Schema von Graßberger nicht eingegangen. Diese Ursache war jedoch immer schon vorhanden und trifft auch heutzutage weiterhin zu. Beispiele hierzu sind Schadnagerfraß (Marderbiss) oder das Einwirken von Wärmequellen auf andere Objekte, wie zum Beispiel durch ein Stalltier, das eine Wärmelampe umstößt, Heu, Stroh oder Holz entzündet und der Stall dadurch abbrennt.


Die größten und zahlreichsten Unterschiede finden sich bei den technischen Brandursachen:

Die technischen Havarien und Störungen waren früher sicher nicht so umfangreich und auch durch die erhöhte Technisierung der Arbeitswelt ist dieser Punkt in der neuen Fassung aktuell und wichtig. Man konnte dem Brandursachenschema von Graßberger diesen Punkt der technischen Havarie zuordnen, aber nun ist es eine eigene Gruppe.
Bauliche Mängel wurden früher ebenfalls nicht als einzelner Punkt geführt.
Heiße Flächen sind im alten Schema explizit aufgezählt. Unter den Feuerstätten sind große Teile aufgelistet. Dies ist durch den Wandel der Zeit und neuer Begriffsbestimmungen auch notwendig. Man denke nur an die Transformatorstationen vom Laptop, Handys usw., diese können leicht entzündbare Stoffe zu einer thermischen Reaktion führen und bei guten Verhältnisse für eine Brandentstehung kann es zu einem Brand kommen.
Bei den Brandursachen „Einwirkungen von Zündquellen auf brennbare Stoffe“ ist die einzige Ursache die den Faktor Mensch als Fehlerquelle unter Bedienfehler von Elektroanlagen als Ursache erwähnt. Es kommt sonst der Faktor Mensch als Brandursache in beiden Schemen nicht vor.


3.3.3 Zusammenfassung der Brandursachenschemen
Es ist leicht erkennbar, dass die Einordnung der Brandursachen in einen Brandursachenkatalog eine ziemliche schwierige Sache ist und die Kriterien eine große Herausforderung sein können.
Beide Schemen kombiniert würden mit Sicherheit die meisten Brandursachen abdecken. Auch alte Brandursachen, wie zum Beispiel Einschlag von Munition, oder auch Einbringen brennbarer Stoffe in die Feuerung die heutzutage oft vernachlässigt werden oder selten vorkommen, würden in der Ausbildung von Brandursachenermittlern nicht in Vergessenheit geraten. Man kann resümierend sagen, dass sich das Brandursachenschema von Graßberger eher auf die physikalischen und die chemischen Eigenschaften der Zündquellen beziehen.

Das Brandursachenschema Jörg Cicha 2004 ist eher praktisch orientiert und unserer Zeit angepasst.
Beide Autoren schreiben aber, dass ihre Brandursachenschemen höchstwahrscheinlich nicht vollständig sind.


3.3.4 Brandstiftung als eigener Punkt

Brandstiftung scheint bei beiden Brandursachenschemen nicht als eigener Punkt auf. Das ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass es viele verschiedene Ursachen der Brandstiftung gibt und sie zu den verschiedensten Unterpunkten in den Schemen einzuteilen wären. Man denke an eine Brandstiftung mittels Beleuchtungskörper. Wenn man sich beispielsweise die Brandstiftung mit Hilfe eines Beleuchtungskörpers ansieht, kann man dies gut veranschaulichen. Man gibt in die Schale eines Deckenfluters brennbare Flüssigkeit und schaltet die Lampe über eine Zeitschaltuhr. Die brennbare Flüssigkeit entzündet sich und löst einen Brand aus. Diese Brandursache wäre einerseits durch die Kategorie „Beleuchtungskörper“ abgedeckt, andererseits würde sie auch unter „Überhitzen brennbarer Stoffe“ und teilweise unter „Brennstoffe und Zündmittel“ fallen.
Dennoch wäre eine eigene Kategorie zum Thema Brandstiftung sinnvoll, weil auch nicht polizeiliche Brandursachenermittler die Möglichkeit einer Brandstiftung im Auge behalten müssen.


3.3.5 Neue Zündquellen
Wenn ein Brandursachenermittler eine neue Zündquelle findet, sollte er diese zuerst in seinen persönlichen Katalog aufnehmen. Stößt er öfter auf jene Zündquelle, kann er diese im Kreise der Brandursachenermittler weitergeben, die alle 5 Jahre einen neuen und verbesserten Zündquellenkatalog erstellen. Unter keinen Umständen sollte dieser Katalog aber an die Öffentlichkeit gelangen, da sonst Brandstifter auf der gleichen Informationsebene wie die Ermittler wären.

Die Brandursachenermittlung in Wien ist derzeit unzureichend. Die Tatortgruppe wird nur bei größeren Bränden oder Bränden mit verletzten oder toten Personen hinzugezogen. In der Tatortgruppe gibt es aber keinen Sachverständigen für Brandursachen. Sollten sie also zu einem Brand gerufen werden, muss ein Beamter des Bundeskriminalamtes, der Sachverständiger ist, zugezogen werden. Wie diese Arbeit zeigt, ist die Brandursachenermittlung ein großes, komplexes Gebiet. Man kann sie nicht neben den anderen Tätigkeiten erledigen, die ein Polizist sonst noch tun muss. Neben der Berichterstellung und der Ermittlung am Brandort ist Weiterbildung wesentlich, um neue Erkenntnisse in Chemie, Physik und Biologie zu kennen. Auch Entwicklungen der Tatortarbeit und der Brandlehre und das genaue Wissen, wie ein Brand abläuft, sind essentiell für einen Brandursachenermittler. Ein Beispiel für das Wissen über die Brandlehre ist der Verlauf eines Brandes, damit kann der Brandursachenermittler auch eine Vorstellung bekommen, in welcher Phase sich der Brand befunden hat oder welche Phase der Brand erreicht hat.


4.1 Schulung der Brandursachenermittler in Wien
Die Schulung für Brandursachenermittler muss in zwei große Teile unterteilt werden. Den ersten Teil bildet die theoretische Schulung, den zweiten Teil die praktische Ausbildung der Brandursachenermittler.
In der theoretischen Schulung müssen verschiede Organisationen und Personen unbedingt mit einbezogen werden.
Die Feuerwehr wäre für die Brandlehre, aber auch für die genaue Erklärung der Einsatzarbeit der Feuerwehr verantwortlich. Die Polizei soll den Bereich der gesetzlichen Regelungen der Brandursachenermittlung und die Klärung der Brandstiftung abdecken. Ebenfalls über die Polizei sollte die Tatortgruppe mit eingebunden werden, die Tatortarbeit ist ein wichtiger Bereich für Brandursachenermittler und muss daher hinreichend behandelt werden.
Das nötige chemische, physikalische und biologische Wissen sollte den Auszubildenden von Expertinnen und Experten des jeweiligen Bereiches näher gebracht werden. Für die Erklärung der Brandursachenschemen ist ein Sachverständiger hinzuzuziehen. Die praktische Ausbildung wird von einem ausgebildeten Brandursachenermittler geleitet. Um ein hohes Ausbildungsniveau sicherstellen zu können und Brandtourismus zu verhindern, sollten pro Brandursachenermittler und Brand maximal fünf Auszubildende praktisch unterrichtet werden.
Die theoretische Schulung wird mit einer Prüfung beendet. Sie besteht aus Fragen, die das Wissen der verschiedenen Bereiche erfassen soll. Weitere Fragen sollen praktische Beispiele darstellen, bei denen der Brandursachenermittler die praktischen Erkenntnisse auf einen konkreten Fall anwenden können soll. Während eines Abschlussfalls soll der Ausbildner die praktische Prüfung durchführen. Am Ende der Ausbildung prüft er das Wissen der Auszubildenden anhand der vorliegenden Situation ab. Beide Prüfungen werden entweder mit „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“ abgeschlossen. Nur eine bestandene theoretische Prüfung berechtigt zur praktischen Ausbildung. Die Ausbildung sollte vor allem von Beamten der Polizei, von Personen, die Kandidaten für die Stelle der Brandursachenermittlung sind und auch von der Berufsfeuerwehr absolviert werden, dies könnte vor allem für Einsatzleiter der Feuerwehr von Vorteil sein und die Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und Polizei verbessern. Möglicherweise kann man auch Offiziere der Freiwilligen Feuerwehr in diese Ausbildung einbinden, um auch in den Ländern eine gute Ermittlung sicherzustellen. Auch die Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes wäre durch die Feuerwehr gegeben.



Autor:

Ing. Wolfgang Fiala, BSc.



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