Diskussion:Kriminalprävention

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Das Bundesamt für Justiz schreibt:
Mit dem Begriff der Kriminalprävention werden sämtliche staatlichen und privaten Bemühungen erfasst,
die auf die Verhinderung von Straftaten ausgerichtet sind.

Der Begriff der Kriminalität (von lat. crimen „Beschuldigung, Anklage, Schuld, Verbrechen“) orientiert sich an der juristischen Definition der Straftat.


Als Prävention (vom lateinischen praevenire „zuvorkommen, verhüten") bezeichnet man vorbeugende Maßnahmen, um ein unerwünschtes Ereignis oder eine unerwünschte Entwicklung zu vermeiden.


Kriminalprävention dient der Vorbeugung von rechtswidrigen Taten;
also auch den Straftaten, die mit Feuer in Verbindung zu bringen sind,