Feuerlöscher

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Eine
Standortanzeige von Feuerlöschsystemen Alarm über den Rauchmelder erleichtert das Auffinden eines Feuerlöscher im Brandfall.
Gleichzeitig wird die Feuerwehr informiert
die selbstaktivierte feuerlöschende Ampulle löst immer selbstständig aus.
Foto: Fa. Bonpet
Feuerlöscher-Kaufen-Test.de
Tests, Informationen und Empfehlungen für Feuerlöscher,
sowie weitere Sicherheitstechnik,
wie z. B. auch Feuerlöschspray Test.



Für Feuerlöscher, die im Brandfall zum Einsatz gekommen sind, übernehmen die Versicherungen die Kosten für eine neue Befüllung.

Fotos: Rainer Schwarz



Schauen sie sich die Bedienungsanleitung an bevor es brennt!


Einsatz auch mittels Kübelspritze zur Brandbekämpfung
Foto: Rainer Schwarz
Feuerlöscher Übung
Foto: Rainer Schwarz
Hier wird der richtige Eisnatz von Feuerlöschern erklärt.
Foto: Fa. Gloria
Rainer Schwarz
Feuerlöscher mit Löschpulver nach einem Einsatz im Winter bei Frost Foto: Rainer Schwarz

Ein Feuerlöscher ist ein tragbares Kleinlöschgerät mit einer Gesamtmasse von maximal 20 Kilogramm. Er dient dem Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden und enthält Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugten Druck ausgestoßen wird.

siehe auch:


Geschichte

Ein früher Vorgänger des Feuerlöschers wurde von dem Engländer George William Manby erfunden. Der Minimax (Unternehmen)-Unternehmensgründer Wilhelm Graaff patentierte mit der Spitztüte|„Spitztüte“ den ersten massenfähigen Feuerlöscher und brachte ihn im Dezember 1902 auf den Markt. Bei dem Schleuder-Trockenfeuerlöscher gab es keine Druckbehälter; das Pulver wurde durch Schleudern des Behälters auf das Feuer aufgebracht.

Die „Internationale Feuerlösch-Gesellschaft mbH“ (später Total (Feuerschutz)|) präsentierte im Jahre 1912 in Berlin den ersten „Schnell-Trocken-Feuerlöscher“. Dieses Löschgerät wurde 1912 durch das kaiserliche Patentamt unter der Patentnummer „277836 v. z. B. 1912 Druckgasfeuerlöscher mit einem als Druckmittel dienenden Löschgas“ patentiert. Es kann als Vorläufer aller modernen, mobilen Feuerlöscher angesehen werden und revolutionierte damit die Brandbekämpfung.

Auch das Komet-Verfahren zur Herstellung von Löschschaum, 1932 durch Clemens Wagner patentiert, wurde durch Total weiterentwickelt.


Tetrachlorkohlenstoff im Feuerlöscher

Das flüssige und reaktionsarme Tetrachlorkohlenstoff (CCl4, anderer Name: Tetrachlormethan) wurde Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts in drucklosen Handpumpen aus Messing oder Chrom gefüllt. Beim Bespritzen der Feuerstelle verdampft das Tetrachlorkohlenstoff und erzeugt eine sauerstoffverdrängende Rauchwolke. Bis in die 1950er Jahre hatte sich der Tetrachlorkohlenstoff für flüssige und elektrische Brände durchgesetzt, bis man die schädigenden Auswirkungen auf das Nervensystem und die inneren Organe festgestellt hatte. Tetrachlorkohlenstoff unterlag wie auch die Halogenkohlenwasserstoffe in Deutschland der "FCKW-Halon-Verbots-Verordnung|FCKW Halon Verbots Verordnung /", die 1991 in Kraft trat und 2006 von der Chemikalien-Verbotsverordnung|Chemikalien-Ozonschichtverordnung abgelöst wurde.

Seit Mitte 1992 werden tragbare Feuerlöscher in Deutschland nach DIN-Norm DIN Europäische Norm|EN  3 zugelassen, in Österreich seit Mitte 2003 nach der entsprechenden ÖNORM EN 3 (ab Juli 2006: Teil 7, 8, 10):

  • Wesentlicher Unterschied zur bisherigen Zulassung ist die Zuordnung und Prüfung des Löschvermögens eines jeden Feuerlöschers anhand von Prüfobjekten (Löschobjekten, Normbrand) statt der Füllmenge.
  • Im Januar 2005 (DIN) bzw. Dezember 2004 (ÖNORM) machte die neu geschaffene Brandklasse F eine Überarbeitung notwendig.

Feuerlöscher nach der bisherigen Norm DIN 14406-1…3 bleiben weiterhin in Deutschland zugelassen.


Brandklassen und Löschvermögen

Die in einem Feuerlöscher verwendeten Löschmittel sind auf Grund ihrer Löschwirkung für bestimmte Arten von Bränden geeignet, die in Brandklassen eingeteilt sind.

Die Brandklassen, für die ein Feuerlöscher geeignet ist, sind auf jedem Feuerlöscher angegeben und mit Piktogrammen abgebildet und durch die Buchstaben Brandklasse#Brandklasse A|A, Brandklasse#Brandklasse B|B, Brandklasse#Brandklasse C|C, Brandklasse#Brandklasse D|D und Brandklasse#Brandklasse F|F abgekürzt. Aus der Eignung eines Feuerlöschers für bestimmte Brandklassen leitet sich auch häufig der umgangssprachliche Name ab, so ist beispielsweise ein ABC-Löscher für die Brandklassen A, B und C geeignet.


Die Normbrand|Prüfobjekte sind folgendermaßen gestaffelt: Bei Bränden der

  • Brandklasse#Brandklasse A|Brandklasse A: 3A, 5A, 8A, 13A, 21A, 27A, 34A, 43A, 55A
  • Brandklasse#Brandklasse B|Brandklasse B: 8B, 13B, 21B, 34B, 55B, 70B, 89B, 113B, 144B, 183B, 233B
  • Brandklasse#Brandklasse C|Brandklasse C: Geprüft wird nur, ob vom Feuerlöscher brennendes Gas abgelöscht wird, welches am Ende eines Rohres austritt.
  • Brandklasse#Brandklasse F|Brandklasse F: 5F, 25F, 40F und 75F. Beispiel: Ein Löscher hat ein Rating von 40F, d. h.: Löschvermögen für 40 Liter brennendes Speiseöl
  • Brandklasse#Brandklasse E|Brandklasse E: Abgeschafft wurde die Brandklasse E die für Brände in elektrischen Niederspannungsanlagen (bis 1000 Volt) vorgesehen war. Alle heutigen Feuerlöscher können in Niederspannungsanlagen eingesetzt werden, sofern der auf dem Feuerlöscher aufgedruckte Sicherheitsabstand eingehalten wird.


Kennzeichnung auf Feuerlöschern

Feuerlöscher besitzen nach EN 3-5 fünf Schriftfelder:

  1. Das Wort Feuerlöscher, die Füllmenge, Art des Löschmittels und dessen Löschvermögen.
  2. Die Bedienungsanleitung in Schriftform und als Piktogramm, ebenso die Brandklassen für die der Feuerlöscher geeignet ist.
  3. Ein Warnhinweis für den Gebrauch bei elektrischen Anlagen.
  4. Die Beschreibung des Löschmittels, des Treibmittels, des Funktionsbereiches, Nummer der Anerkennung und Typenbezeichnung.
  5. Angaben zum Hersteller.


Löschmittel

Als Löschmittel werden Löschmittel#Inertgase|nicht brennbare Gase, Löschpulver, Schaum, Löschwasser|Wasser oder wässrige Lösungen verwendet.

Wasser-Nebel-Löscher (Telestro oder Neuruppin ) benutzen zwar auch Wasser, vernebeln das Wasser aber mit einer speziellen Düse und sind somit nicht mit dem Löschen mit Löschwasser zu vergleichen.

Bis Mitte der 1990er wurden auch Halone als Löschmittel eingesetzt, die Verwendung ist aber seitdem wegen der extremen Ozonschicht-Schädigung verboten, siehe Montreal-Protokoll.


Druckerzeugung

Nach der Architektur der Druckerzeugung unterscheidet man folgende Arten von Feuerlöschern:


Aufladelöscher

Aufladelöscher bestehen aus zwei Behältern (Löschmittelbehälter und Treibgasbehälter), Löschmittel und Treibgas sind also getrennt. Prinzip: Wird zwischen den beiden Behältern eine Verbindung hergestellt, z. B. durch Öffnen des Ventils am Treibgasbehälter, so strömt das Treibmittel (Treibgas, z. B. Kohlenstoffdioxid) in den Löschmittelbehälter und setzt diesen unter Druck. Man sagt, der Aufladelöscher ist „aufgeladen“ – er ist nun bereit, das Löschmittel auszustoßen. Man unterscheidet Aufladelöscher mit außerhalb oder innerhalb (im Löschmittelbehälter) angebrachter Treibgasflasche.

Aufladelöscher mit Löschschaum existieren sowohl als vorgemischte Lösung oder als Kartusche mit Schaumkonzentrat.


Dauerdrucklöscher (Permanentlöscher)

Bei Dauerdrucklöschern befinden sich Löschmittel und Treibgas zusammen in einem Löschmittelbehälter. Prinzip: das im Löschmittelbehälter enthaltene Treibgas (Stickstoff oder Kohlenstoffdioxid) übt einen andauernden (permanenten) Druck auf das Löschmittel aus. Nach Betätigung der Auslösevorrichtung, z. B. eines Schalthebelventils, steigt das Löschmittel unter Druck über das Steigrohr und tritt über den Löschschlauch durch die Löschdüse aus dem Feuerlöscher aus.

Vorteil dieser Bauweise ist der geringe technische Aufwand, weshalb diese Löscher zur preisgünstigen Standardklasse gehören. Nachteil ist, dass der Löschmittelbehälter ständig unter Druck steht (untersteht somit der Druckbehältergesetzgebung). Dadurch besteht die Gefahr, dass durch geringe Undichtigkeiten am Löscher (sog. Schleichgase) das Treibgas unbemerkt entweicht und der Löscher damit funktionsunfähig wird.

Der Betriebsdruck bei Dauerdrucklöschern liegt bei 15 bar.


Funktionsdauer

Die Dauer des Löschmittelausstoßes wird oft unrealistisch hoch eingeschätzt. Aufgrund der begrenzten Löschmittelmenge und zugleich einer hohen Ausstoßrate kann man nur mit recht kurzen Zeiten rechnen.

Nach DIN EN 3 ist nicht die Löschmittelmenge, sondern das sogenannte Löschvermögen für die Einstufung eines Feuerlöschers maßgeblich. Die Löschmittelmenge hat aber Einfluss auf die Funktionsdauer eines Feuerlöschers.

Die Funktionsdauer ist die Zeit, in der das Löschmittel kontinuierlich bei vollständig geöffneter Unterbrechungseinrichtung löschwirksam austritt.

Funktionsdauer [Sekunden]
Füllmenge Kohlenstoffdioxidlöscher Pulverlöscher Wasser- und Schaumlöscher Wassernebellöscher
1–2 kg 6–12
2 kg 5–10
5 kg 10–15
6 kg 15–23
12 kg 18–33
2 l 10–15 20
6 l 20–30 50
9 l 60


Gaslöscher

Eine weitere Möglichkeit der Druckspeicherung sind sogenannte „Gaslöscher“, bei denen das Löschmittel (Kohlenstoffdioxid, CO2) gleichzeitig das Treibmittel ist.


Chemische Druckerzeugung (veraltet)

Löscher mit chemischer Druckerzeugung sind in der aktuellen Normung|Norm EN 3 nicht mehr vorgesehen und sollten mittlerweile überall ausgemustert sein. Chemische Druckerzeugung war früher vor allem bei Wasser- und Schaumlöschern üblich: Im Löschmittel waren alkalische Salze gelöst; zur Inbetriebnahme wurde durch einen Schlagknopf eine Säureampulle zertrümmert – die folgende chemische Säure-Base-Reaktion führte zur Bildung von Kohlenstoffdioxid, das als Treibmittel fungierte.

Die folgenden Kurzzeichen zur Druckerzeugung sind in der EN 3 nicht mehr vorgeschrieben. Sie sind daher auf neueren Feuerlöschern nicht mehr zu finden und haben daher ebenfalls nur noch geschichtliche Bedeutung:

  • Kennbuchstabe C: Chemische Druckerzeugung während der Inbetriebnahme
  • Kennbuchstabe H: Aufladelöscher, ein gesonderter Treibmittelbehälter setzt den Löschmittelbehälter bei der Inbetriebnahme unter Druck. Der Treibmittelbehälter kann entweder außerhalb des Löschmittelbehälters angebracht sein und damit leichter als solche erkennbar sein oder innerhalb, wo man ihn damit meist nur an der Bezeichnung erkennt.
  • Kennbuchstabe L: Dauerdrucklöscher, der Löschmittelbehälter steht ständig unter Druck. Auf Grund der Bauart sind sie die preisgünstigeren.



Funktionsdauer

Die Dauer des Löschmittelausstoßes wird oft unrealistisch hoch eingeschätzt. Aufgrund der begrenzten Löschmittelmenge und zugleich einer hohen Ausstoßrate kann man nur mit recht kurzen Zeiten rechnen.


Pulverlöscher

  • 1 und 2 kg: 6–12 Sekunden
  • 6 kg: 15–23 Sekunden
  • 12 kg: 18–33 Sekunden


Schaum- und Wasserlöscher

Aufgrund der Ähnlichkeit der Löschmittel ist bei diesen mit annähernd gleichen Zeiten zu rechnen.

  • 2 Liter: 10–15 Sekunden
  • 6 Liter: 20–30 Sekunden


Kohlenstoffdioxidlöscher

  • 2 kg: 5–10 Sekunden


Überprüfung

Zur Überprüfung eines Feuerlöschers gibt es in Deutschland die DIN EN 3, in Österreich die ÖNORM EN 3-7, die ÖNORM F-1053 Überprüfung und Wartung (11/2004) sowie die vom Hersteller erlassenen Prüf- und Füllvorschriften. In Österreich müssen Personen bzw. Firmen, die Feuerlöscher warten, alle vier Jahre vom TÜV Austria zertifiziert werden.

Nach diesen Normen muss ein Feuerlöscher in der Regel vor Ablauf von zwei Jahren auf seine Funktion (Objekt)|Funktion überprüft werden (Sonderregelungen sind zu beachten). Die Überprüfung dient vor allem:

  1. der ordnungsgemäßen Funktion des Feuerlöschers
  2. der Sicherheit des Benutzers eines Feuerlöschers (es wird mit hohen Drücken gearbeitet)

Bei ordnungsgemäßer Überprüfung erhält er eine Prüfplakette mit Angabe der letzten Überprüfung. Ausgelöste Feuerlöscher sind entsprechenden Fachbetrieben zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft zu übergeben.

Seit Januar 2008 ist es in Deutschland für Betreiber von Feuerlöschern Pflicht, diese gemäß der Betriebssicherheitsverordnung von einer nach Technische Regeln für Betriebssicherheit|TRBS 1203/2 ausgebildeten Befähigte Person|befähigten Person überprüfen zu lassen.


Feuerlöscher im Straßenverkehr

Für Gefahrguttransporte und Omnibusse, in manchen Ländern wie Belgien oder Griechenland auch für Pkw, sind Feuerlöscher vorgeschrieben. Bei Lastkraftwagen|Lkw sind diese zwar nicht vorgeschrieben, es ist aber angeraten, mindestens einen 6-kg-Löscher mitzuführen. In Frankreich sind Feuerlöscher für Lkw allerdings vorgeschrieben: Zugmaschine 2 kg 8A 34 B, Auflieger 6 kg 21A 113B.

In Personenkraftwagen|Pkws sollte zumindest ein 2-kg-Löscher mitgeführt werden, da eine ungeübte Person mit geringerer Füllmenge kaum einen Löscherfolg erzielen kann. Der Feuerlöscher sollte griffbereit gelagert sein (z. B. unter dem Beifahrersitz), da eine eingeschränkte Zugänglichkeit (z. B. im Kofferraum) den Start der Benutzung verzögert und sich der Brand weiter ausgebreiten kann.


Feuerlöscher im Luftverkehr

Trotz der ökologischen Bedenklichkeit werden in Flugzeugen wegen ihrer guten Löschwirkung noch heute Löschmittel#Halone (chemisch wirkende Löschgase oder -flüssiggase)|Halonlöscher mitgeführt, wobei das Löschmittel Halon immer mehr durch alternative Feuerlöscher abgelöst wird, was sich jedoch primär auf die Flugzeugkabine bezieht. Für Triebwerke, Hilfsgeneratoren (Hilfstriebwerk|APU, meist im Heck des Flugzeuges) und die Frachträume sowie Abfallbehälter der Bordtoiletten, wird jedoch nach wie vor oft Halon als Löschmittel verwendet.

Bei einem Flugzeugbrand (z. B. in der Kabine) muss man sich stets daran erinnern, sehr gezielt zu löschen, da die Löschdauer eines 6-kg-Löschers nur etwa sechs Sekunden bis zur vollständigen Entleerung beträgt. In Kleinflugzeugen werden sogar oft noch kleinere Löschmittelbehälter mitgeführt.

In Flugzeugen werden Brandherde idealerweise mit einem Löschabstand von etwa 70–100 cm gelöscht. Bei Flugzeugen ist zu beachten, dass es nach dem Einsatz von CO2-Löschern bereits bei Einwirkzeiten von 30 Sekunden (angenommene Konzentration: 10 %) zu Schwindelanfällen kommen kann, die die sichere weitere Flugdurchführung beeinträchtigen können. Siehe Flugunfall


Feuerlöscher in Arbeitsstätten

Berechnungsgrundlage für die Ausstattung mit Feuerlöschern in Abhängigkeit von der Brandgefährdung sind die Löschmitteleinheiten (LE). Sie wurden eingeführt, um die unterschiedlichen Löschwirkungen (Ratingzahl) von verschiedenen Löschern (Wasser, Schaum, Pulver, Kohlenstoffdioxid) miteinander vergleichen zu können. Ein Feuerlöscher kann bis zu 15 LE haben. Ein Wandhydrant entspricht 27 LE.

In Deutschland]] ist die Grundlage für das Berechnungsverfahren die ASR A2.2 sowie die deutsche Fassung der Europäische Norm|europäischen Norm DIN EN 3. Gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ist es Pflicht, Feuerlöscher bereitzustellen. In Orientierung an die berufsgenossenschaftliche Regel BGR 133 wird das Ausgabeergebnis hinsichtlich der Löschmitteleinheiten optimiert, ohne dass hierdurch die durch die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 und die DIN EN 3 getroffenen Regelungen berührt werden.


siehe auch:

Pro Sieben eXtrem Was ist drin? Feuerlöscher
Berechnungsmodul Feuerlöscher der BGN
Feuerlöschordnung
Bengalische Fackeln und Rauchbomben einfach und effizient löschen.


Siehe auch:







siehe auch:





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