Feuerlöscher und Löschdecke fürs Wohnmobil

Aus Brand-Feuer.de
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Das ist einer der größten anzunehmenden Unfälle, die es in einem Wohnmobil geben kann:

Es brennt!


Vornehmlich im Küchenbereich kann sich ein Brand ereignen und die wenigsten Wohnmobile sind für diesen Fall gewappnet. Es gibt oftmals weder Feuerlöscher noch Feuerlöschdecken und wenn sich zum Beispiel Fett in einer Pfanne von der Gasflamme entzündet hat, kann das ganze Fahrzeug innerhalb von Sekunden in Flammen stehen. Wer jetzt zuerst an einen Schwall Wasser denkt, der das Feuer in der Fettpfanne löschen könnte, der irrt gewaltig:

Wasser auf Fett sorgt für eine kräftige, explosionsartige Flamme, die sofort die Decke des Wohnmobils entzünden kann.


Nicht nur die Küche kann Auslöser für ein flammendes Inferno sein. Die in der dunklen Jahreszeit so beliebten Kerzen können bei Unachtsamkeit ein Feuer ebenso auslösen, wie Defekte an der Elektroinstallation. Ja selbst die Raucher unter den Wohnmobil-Fahrern sind eine Gefahrenquelle, wenn die Zigarette im Aschenbecher nicht richtig ausgemacht wird. In Deutschland besteht keine Pflicht entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, sprich, sein Fahrzeug mit Feuerlöscher und Feuerlöschdecke auszurüsten. Anders verhält es sich im gewerblichen Güterverkehr und bei der Personenbeförderung.
Da müssen Löscheinrichtungen an Bord sein.




Feuerlöscher und Feuerlöschdecke kann man in jedem Autozubehörgeschäft kaufen.
Die Preise sind erschwinglich.
Die von Gloria angebotene Löschbox gibt es in zwei Ausführungen, einmal mit Pulverlöschmitteln und Löschdecke und zum zweiten mit Schaumlöschmitteln und Löschdecke.
Mit Pulver können die Brandklassen A, B und C bekämpft werden.
Klasse A heißt, dass feste Stoffe wie Holz und Papier, Textilien, bei Klasse B flüssige Stoffe wie Benzin, Lacke, Teer, Stearin oder Paraffin (Kerzen) und bei der Brandstoffklasse C Brände von Propan, Wasserstoff und z.B. Erdgas bekämpft werden können.

Das Löschpulver lässt sich nur mühsam entfernen, dafür kann aber ein Feuer-Gau im Wohnmobil vermieden werden.
Vom Schaumlöschmittel lassen sich die Rückstände leichter entfernen, dafür können damit aber nur Brände der Klassen A und B bekämpft werden.



Quelle: Gerd Kreusch

  • g.kreusch@wuk-presseagentur.de




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Verpflichtung zur Gasprüfung nach G 607 und DIN EN 1949 für Gasanlagen in Fahrzeugen!



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