Feuerwehr-Dienstvorschrift

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Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) regeln die Tätigkeiten der Feuerwehr in Deutschland. Sie sind als Richtlinien und Anleitungen zu verstehen. Sie dienen dazu, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und ermöglichen den geordneten Einsatz Taktischer Einheiten der Feuerwehr.


Erstellung und Einführung

Die Dienstvorschriften werden von der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) erstellt und den Bundesland (Deutschland) zur Einführung auf Grundlage ihrer entsprechenden Feuerwehrgesetze empfohlen. Sie werden danach durch Erlass des jeweiligen Bundeslandes in Kraft gesetzt. Aufgrund dieser Rechtslage unterscheiden sich die in den einzelnen Bundesländern tatsächlich gültigen Feuerwehr-Dienstvorschriften. Eine Liste der von dem AFKzV verabschiedeten Dienstvorschriften ist den Weblinks zu entnehmen.

Aktuelle Feuerwehr-Dienstvorschriften

Nummer Inhalt Stand
FwDV 1 Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz –
  • Persönliche Schutzausrüstung und Einsatzausrüstung
  • Handhabung und Bedienung der feuerwehrtechnischen Gerätschaften im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • Sichern in absturzgefährdeten Bereichen
  • Retten und Selbstretten
  • Verkehrssicherung
  • Sichtzeichen
2006, ergänzt 2007
FwDV 2 Ausbildung der Freiwillige Feuerwehr
  • regelt die Teilnahmevoraussetzungen, Ziele und Dauer der verschiedenen Feuerwehrausbildung|Lehrgänge
2012
FwDV 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • Gliederung der Taktischen Einheiten Taktische Einheit#Selbstständiger Trupp|Selbstständiger Trupp, Taktische Einheit#Staffel|Staffel, Gruppe (Feuerwehr) und Taktische Einheit#Zug
  • Sitz- und Antreteordnung
  • Fahrzeugaufstellung
  • Einsatzablauf im Brandbekämpfung|Löscheinsatz
  • Einsatz eines Zuges
  • Einsatzablauf im Technische Hilfeleistung (ergänzt 2008)
2008
FwDV 7 Atemschutz
  • In dieser FwDV werden die Anforderungen an einen Atemschutzgeräteträger, die Aus- und Weiterbildung, sowie Einsatzgrundsätze, Aufgabenverteilung und die Bedeutung des Atemschutzes erklärt.
2005
FwDV 8 Tauchen 2014
FwDV 10 Die Tragbare Leitern 2019
FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz 1999, Änderungen 2005
FwDV 500 Einheiten im ABC-Schutz
  • Diese Dienstvorschrift befasst sich mit dem Vorgehen der Feuerwehr bei Atomaren, Biologischen und Chemischen (kurz: ABC) Gefahren entsprechend der Gefahrengruppe.
2012
FwDV/DV 800 Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz
  • Diese (für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Polizei allgemein geltende) Dienstvorschrift befasst sich mit der Planung, Aufbau und Betrieb des Fernmeldeverkehrs.
2017
PDV/DV 810 Sprech- und Datenfunkverkehr
  • In diesem Teil wird der Ablauf des Sprechfunkverkehrs geregelt. Er umfasst den digitalen und analogen Sprechfunkvehrkehr.
2018


Ehemalige Feuerwehr-Dienstvorschriften

Vereinzelte dieser Feuerwehr-Dienstvorschriften sind in einigen Bundesländern noch gültig.

FwDV 1/1 Grundtätigkeiten – Löscheinsatz und Rettung (eingeflossen in neue FwDV 1)
  • Die Persönliche Ausrüstung von Feuerwehrangehörigen
  • Die Feuerwehrausrüstung der einzelnen Trupps
  • Handhabung von Feuerwehrausrüstung
  • Das Retten (insbesondere Menschenrettung)
  • Sichern von Einsatzstellen
FwDV 1/2 Grundtätigkeiten – Technische Hilfeleistung und Rettung (eingeflossen in neue FwDV 1)
  • gleicher Inhalt wie die FwDV 1/1; nur für Technische Hilfeleistungen
FwDV 2/1 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr – Rahmenvorschriften (eingeflossen in neue FwDV 2)
  • regelt die Teilnahmevoraussetzungen, Ziele und Dauer der Lehrgänge für Funktionen in der Gruppe, Funktionen besonderer Führungskräfte und sonstiger Funktionen
FwDV 2/2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr – Muster-Ausbildungspläne (eingeflossen in neue FwDV 2)
FwDV 3 Die Staffel im Löscheinsatz (eingeflossen in neue FwDV 3)
  • Gliederung der Staffel und Einsatzablauf im Löscheinsatz
FwDV 4 Die Gruppe im Löscheinsatz (eingeflossen in neue FwDV 3)
  • Gliederung der Gruppe und Einsatzablauf im Löscheinsatz
FwDV 5 Der Zug im Löscheinsatz (eingeflossen in neue FwDV 3)
  • Gliederung des Zuges und Einsatzablauf im Löscheinsatz
FwDV 9/1 Strahlenschutz – Rahmenvorschriften (eingeflossen in die FwDV 500)
FwDV 9/2 Strahlenschutz – Einsatzgrundsätze (eingeflossen in die FwDV 500)
FwDV 12/1 Einsatzleitung – Führungssystem (wurde durch FwDV 100 ersetzt)
FwDV 13/1 Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz (als Ergänzung eingeflossen in die neue FwDV 3)
FwDV 14 Gefahrstoffe (eingeflossen in die FwDV 500)
PDV/DV 102 Taktische Zeichen (in den Ausgaben 1976 und 1986, Teile sind in die FwDV 100 und in den Entwurf einer neuen DV 102 eingeflossen)


Feuerwehr-Dienstvorschriften in Planung / länderspezifische FwDV

EAA 10 Einsatz- und Ausbildungsanleitung für Feuerwehren im Land Niedersachsen – Tragbare Leitern
  • mit geringfügigen Abänderungen zur bundeseinheitlichen FwDV 10
  • eingeführt 1997
DV 102 Taktische Zeichen#Organisationen
  • es wurde von der Ständigen Konferenz für Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz 1999/2003 ein Entwurf für eine DV 102 auf Grundlage der alten PDV/DV 102 ausgearbeitet. Einige Zivilschutz- bzw. Katastrophenschutzorganisationen haben den Entwurf bereits als organisationsinterne Vorschrift übernommen, bei der Feuerwehr wurde die Vorschrift seitens des AFKzV bisher nur als „Lehrunterlage“ bzw. „Ausbildungs- und Gebrauchsanleitung“ herausgegeben.
FwDV 300 HH Gesundheitliche Anforderungen (FwDV der Feuerwehr Hamburg)
  • nur gültig in Hamburg
KatSDV 400 HE Sanitätszug
  • nur gültig in Hessen
KatSDV 510 HE Gefahrstoffnachweis und Notfallprobenahme im Katastrophenschutz des Landes Hessen (FwDV des Landes Hessen)

in Verbindung mit: – FwDV 7 „Atemschutz“ – FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ und – FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“ sowie das Konzept „Katastrophenschutz in Hessen“

  • nur gültig in Hessen
KatSDV 600 HE Betreuungszug
  • nur gültig in Hessen
FwDV 800 Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz

Die FwDV 800 wurde am 21. und 22. März 2018 vom AFKzV auf seiner 42. Sitzung in Düsseldorf genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen.

Die bislang gültige Dienstvorschrift 800 „Fernmeldeeinsatz“ aus dem Jahr 1986 hat die technischen, taktischen und sprachlichen Grundlagen für den Einsatz der IuK-Technik nicht mehr hinreichend dargestellt. Der AFKzV hat deshalb im Jahr 2016 die PG FwDV beauftragt die FwDV/DV 800 zu erarbeiten. Ziel war eine Vorschrift, die eine Zusammenarbeit zwischen der allgemeinen Gefahrenabwehr und den Polizeien der Länder und des Bundes ermöglicht.

FwDV 820 HE Digitalfunk der BOS in Hessen (FwDV des Landes Hessen)
  • nur gültig in Hessen

*) nicht polizeilich





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