Feuerwerk

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ein Feuerwerk verschönert jede Veranstaltung
Foto: Karin Döling
Die Fotorechte liegen ausschließlich bei der Fotografin, jede Kopie und weitere Nutzung des Fotos ist untersagt
Großveranstaltungen mit so einem Feuerwerk erfordern eine Brandsicherheitswache
Foto: Rainer Schwarz

Als Feuerwerk bezeichnet man eine Darstellung oder Darbietung, bei der pyrotechnische Gegenstände und Feuerwerkskörper koordiniert gezündet werden.


Die Feuerwerkskunst

Die ersten Feuerwerke gab es wahrscheinlich in China während der Song-Dynastie, die sich jedoch nicht durch einen Licht-, sondern durch einen Knalleffekt auszeichneten. Im späten 14. Jahrhundert entwickelte sich in Italien (erste Nennung in Vicenza 1379), aus dem Gebrauch des Schwarzpulvers, eine eigenständige Feuerwerkskunst, die sich dann in ganz Europa verbreitete. Zur Kunstform wurde es auch in Japan weiterentwickelt und heißt dort hana-bi „Blumen aus Feuer“ (aus dem chinesischen huāhuō) und diente religiösen Zwecken.


Fotos: Rainer Schwarz


Am 26.06.2009 während des NRW Tages wurde der "Neue Elefant" in Hamm eingeweiht.
Tausche 300 Leuchtstoffröhren gegen 22.000 energieeffiziente LED-Lämpchen. Computertechnik macht´s möglich, dass der Glaselefant im Maxipark in allen Regenbogenfarben auch per Fernsteuerung beleuchtet werden kann.
Ein Feuerwerk rundete die Veranstaltung ab. Siehe dazu den Artikel: Beleuchtung.





Silvester 2013/ 2014 in Bielefeld mit großem Schaden an einem Hochhaus

Fotos: Polizei Bielefeld KHK Mertens


Heutzutage werden in Amerika und Europa Feuerwerke vor allem zu Neujahr abgefeuert. Zusätzlich werden Feuerwerke zu länderspezifischen Feiertagen, wie zum Beispiel dem Unabhängigkeitstag (USA)|, oder zu Großveranstaltungen (große Sportereignisse, Kirmes, Musikfestivals, etc.) gezündet. In Asien werden Feuerwerke üblicherweise im Sommer abgefeuert. In südeuropäischen Ländern wird besonders zu Ostern Feuerwerk abgebrannt.


Sail in Bremen 2010
Fotos: Rainer Schwarz




Wichtig:

Weltberühmt sind die Fallas in Valencia (Spanien) (Spanien) Anfang März mit lautstarken Tageslichtfeuerwerken (Mascleta), die gewaltigen Feuerwerke in Las Vegas, die erwähnten Hanabis in Japan mit bis zu einer Million Zuschauern. Internationale Wettbewerbe sind die Feuerwerksolympiade, die Pyronale und seit 2007 der World Pyro Award. Bekannte Großfeuerwerke im deutschsprachigen Raum sind etwa Rhein in Flammen, Kölner Lichter, Mittelrhein-Lichter oder das Feuerwerk zum Zürich Fest mit 1,2 Millionen Zuschauern.


Pyrotechnische Effekte umfassen Lichteffekte (Formen, Farben), Geräuscheffekte (Knall, Pfeifen), Rauch, Wärmeerzeugung und künstlichen Nebel.


Nachdenklich sollte ein solches Plakat stimmen. Feuerwerkskörper sind für alle gefährlich.
Quelle: Polizei-Mensch.
Feuerwerkskörper verursachen immer wieder Brände
Tafel: Deutsches Museum
siehe: Feuerwerk Silvester
Foto: Rainer Schwarz

Nach dem Effekt


Man unterscheidet zwischen Boden- und Höhenfeuerwerk
  • Zum Höhenfeuerwerk (Hochfeuerwerk) zählt man grundsätzlich alle Feuerwerkskörper, deren Effektkörper in den Himmel geschossen werden oder die durch einen Eigenantrieb in den Himmel aufsteigen. Zum Höhenfeuerwerk zählen Feuerwerkskörper wie Bombe (Feuerwerk)|Bomben) und Feuerwerksrakete.
  • Zum Bodenfeuerwerk gehören fest mit dem Boden verankerte Feuerwerkskörper wie Fontänen, Vulkane, Sonnen, Springbrunnen und Wasserfälle.


    • Da diese klassische Art zur Zeit des Barock sehr beliebt waren (und heutzutage oft zu barocker Musik abgebrannt wird), nennt man Bodenfeuerwerke häufig auch Barockfeuerwerke.
    • Bengalische Lichterbilder sind eine Sonderform. Sie stellen Schriften oder anderes dar.
  • Feuerwerkskörper, die ihre Effekte zwar nach oben in die Luft ausstoßen, aber sich selbst nicht vom Boden lösen, nehmen eine Zwischenstellung zwischen dem Boden- und dem Höhenfeuerwerk ein. Dazu zählen Feuerwerkskörper wie Feuertopf|Feuertöpfe und Römisches Licht, Rauchmittel– und Feuer|Flammeffekte.
  • Werden bei einem Feuerwerk gleichzeitig oder nacheinander feststehende und aufsteigende Feuerwerkskörper abgebrannt, spricht man häufig von einem kombinierten Boden- und Höhenfeuerwerk.

Weitere Typen sind das Seefeuerwerk (das von Flößen aus geschossen wird), Technisches Feuerwerk wie das Bühnenfeuerwerk (Theaterfeuerwerk), die Feuershow, Film-Spezialeffekte oder die reine Illumination, also Beleuchtung mittels pyrotechnischer Effekte.

Eine Aufstellung zu den Effekten gibt der Artikel Feuerwerkskörper.


Gefahren durch Feuerwerk

Brandgefahren

Brandgefahren gehen von nicht ausreichendem Sicherheitsabstand zu gefährdeten Objekten (z. B. Gebäude, landwirtschaftliche Einrichtungen, Lagertanks mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen) aus. Wird die Flugrichtung von Raketen so gewählt, dass sie in Häuser oder auf leicht Brennbarkeitbrennbares Material fliegen, können Brände entstehen. Durch das Bündeln von Raketen werden durch ungleiche Zündungen Kursabweichungen entstehen, die unbeabsichtigte brennbare Ziele treffen können.


Feinstaubbelastung

Laut früherer Veröffentlichungen des Umweltbundesamt (Deutschland) in der Version von 2018 werden in Deutschland durch Feuerwerkskörper jährlich ca. 4500 Tonnen Feinstaub freigesetzt, ein Großteil davon in der Silvesternacht. Dies entsprach laut Schätzungen für 2016 ca. 15,5 % der Menge, die durch den Automobil|Auto- und Lastkraftwagen|LKW-Verkehr während des gesamten Jahres verursacht wurde. Die Schätzungen der durch pyrotechnische Artikel freigesetzten Feinstaubmengen des Umweltbundesamtes variieren allerdings zwischen 4.000 und 5.000 Tonnen Feinstaub, ohne dass, nach Angaben des Verbandes der pyrotechnischen Industrie (VPI), in diesem Zeitraum signifikante Änderungen beim Umsatz von pyrotechnischen Artikeln zu verzeichnen waren.

In München registrierte die Überwachungsstation in der Prinzregentenstraße zum Jahreswechsel 2009/2010 eine Stunde nach Mitternacht eine Feinstaubbelastung von 1138 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Tagsüber lag der Wert bei 17 Mikrogramm. Das Umweltbundesamt aus Dessau berichtet 2007 von Feinstaubkonzentrationen, die bis zu 4000 Mikrogramm Feinstaub in einem Kubikmeter Luft enthalten können. In einem Bonner Wohngebiet wurden Silvester 2007/2008 kurz vor Mitternacht Werte von über 140.000 Mikrogramm gemessen. Verglichen mit der ansonsten ortstypischen Feinstaubkonzentration von ca. 22 Mikrogramm entsprach dieses Messergebnis dem 6300-fachen Wert.

In einer Gesamtbetrachtung über die Staubbelastung durch Verkehr, Industrie, Landwirtschaft und weitere Sektoren werden pro Jahr in Deutschland rund 220.000 Tonnen PM10-Feinstaub emittiert. Der Anteil des durch Feuerwerk freigesetzten Feinstaubs beträgt also auf der Basis der aktuellen Schätzungen des Bundesumweltamtes rund zwei Prozent.

Auf Grund der Verbreitung von Feinstaub durch Feuerwerke wird teilweise ein generelles, auch Silvester einschließendes Verbot privater Feuerwerke und des Verkaufs von Feuerwerkskörpern gefordert; so hat die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin eine entsprechende Forderung für Berlin am 6. April 2019 beschlossen.

An Neujahr 2019 wurde „lediglich an 18 der bundesweit mehr als 300 Messstationen… der zulässige Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (für Feinstaub) überschritten“, was fünf Messstationen mehr als 2018 bedeutet. In der Stunde nach Mitternacht wurde der höchste Feinstaub-Wert in Berlin-Friedrichshain mit 853 Mikrogramm gemessen. Die Gesamtmenge an Feinstaub, die durch Feuerwerk an Silvester freigesetzt wird, beträgt etwa einem Siebtel der Menge, die der gesamte Autoverkehr pro Jahr verursacht.

Laut einer neuen Studie im Auftrag des Verband der pyrotechnischen Industrie, in die auch das Umweltbundesamt involviert war, und die sich auf konkrete Messergebnisse im Labor stützt, setzt Feuerwerk wesentlich weniger Feinstaub frei, als bisher u. a. vom Bundesumweltamt geschätzt wurde. Demnach verursachte Feuerwerk Silvester 2019 „etwa 1477 Tonnen Feinstaub in Deutschland“ statt der bisher geschätzten 4000 – 5000 Tonnen. Gemäß der aktuellen (Dezember 2020) Veröffentlichung des Bundesumweltamtes betragen die durch Feuerwerk im Laufe eines Jahres freigesetzte Feinstaubimmissionen ca. 2050 Tonnen, von denen „rund 75%… in der Silvesternacht“ entstehen.

Laut Max-Planck-Institut für Bildungsforschung wurden die Gefahren durch Feinstaubimmissionen zur Jahreswende durch Feuerwerkskörper bereits 2017 „von der Presse stark übertrieben.“


Schwermetallbelastung

Bei Feuerwerken werden zur Farbgebung der Flammen häufig verschiedene Metalle bzw. deren Verbindungen wie Barium, Kupfer, Strontium, früher sogar Blei verwendet, die anschließend in der Umwelt nachweisbar sind. In Deutschland ist die Verwendung von elementaren Metallen in Pyrotechnik verboten.


Nach der Gefährdung

Einteilung nach dem Umfang der Effekte, und der davon ausgehenden Gefahr:
Hier KEINE spezifischen gesetzlichen Regelung in DE, AT oder sonstwo eintragen, dafür gibt es den Artikel Pyrotechnik und die Einzelartikel -->

  • Großfeuerwerk (K. IV): Feuerwerke, die nur von ausgebildeten Pyrotechnikern abgebrannt werden dürfen.
  • Mittelfeuerwerk (K. III): Diese sind von begrenzteren Ausmaß, insbesondere bezüglich der Steighöhe und der Menge an Sprengmittel. Die gesetzlichen Vorschriften sind dann etwas weniger streng.
  • Kleinfeuerwerk (K. II): Das sind Feuerwerke, die auch von nicht als Pyrotechniker ausgebildeten Personen abgebrannt werden dürfen.
  • Kleinstfeuerwerk (K. I): Feuerwerksscherzartikel und -spielwaren, Tischfeuerwerk: Sie sind meist ohne gesetzliche Einschränkung verwendbar.


Sonderformen:

  • Bühnenfeuerwerk ist Feuerwerk, das in unmittelbarer Nähe von Personen zulässig ist
  • Theaterfeuerwerk ist speziell für die Benutzung geschlossenen Räumen vorgesehen
  • Konfettifeuerwerk, eine nicht pyrotechnische Vorführung, es wird üblicherweise mit Druckluft geschossen.
  • Zusätzlich fallen unter die einschlägigen Regelungen: Rauch- oder nebelerzeugende pyrotechnische Gegenstände, pyrotechnische Signalmittel, Bengalfeuerwerk und Schellackfeuer sowie Böllerpatronen für Böller- oder Salutkanonen.
Eine Überblick hierüber gibt der Artikel Pyrotechnischer Gegenstand sowie der Abschnitt Recht


Die Technik von Feuerwerken

Rechtliches

Dieser Abschnitt behandelt ausschließlich die Rechtslage in Bezug auf Feuerwerke. Weiteren Informationen zu gesetzlichen Regelungen siehe: Pyrotechnik (Einteilung in Gefahrenklassen), Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße|ADR (Transport), Pyrotechniker (Berufsbild).


Allgemeine Rechtliche Regelungen

Während Einzeleffekte und kleinere Feuerwerke auch von Privatpersonen gezündet werden dürfen, dürfen Großfeuerwerke ausschließlich von ausgebildeten Pyrotechnikern im Rahmen geschossen werden.

Im Allgemeinen ist das freie Abschießen pyrotechnischer Gegenstände nur in der Silvester]]/[[Neujahrsnacht erlaubt. Wer zu anderen Terminen Feuerwerke veranstalten möchte, muss dafür eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der örtlich zuständigen Behörde beantragen. Diese Genehmigungen beziehen sich auf ein Zeitfenster, d. h. das Feuerwerk darf nicht vor einer bestimmten Uhrzeit begonnen werden und muss spätestens zu einer bestimmten Uhrzeit enden. Das schließt auch die vom Fachpersonal veranstalteten Vorführungen ein. Prinzipiell untersagt ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Gotteshäusern sowie von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen.

Die Zunahme von sowohl mangelhaft ausgebildeten Feuerwerkern als auch Feuerwerken zu vielfältigsten Anlässen und den daraus resultierenden Belästigungen und Unfall, sowie Bedenken des Umweltschutzes hat auch zunehmende gesellschaftliche Ablehnung zur Folge und führt zu verschärften gesetzlichen Regelungen. Als besonderes Problem erweist sich hierbei die Verfügbarkeit von Artikeln im Internet:
Der Gesetzgeber nimmt nur das geschulte Fachpersonal bei der Abgabe in die Pflicht, das illegale Abbrennen ist dann kaum mehr zu kontrollieren. Der Import von Feuerwerkskörpern ist auch aus Europäische Union|EU-Staaten nur lizenzierten Fachbetrieben gestattet.


nationale Rechtslage für Privatpersonen

Die Einschränkungen bezüglich der Verwendung von Feuerwerkskörpern durch Privatpersonen ist in den meisten EU-Staaten relativ ähnlich, und unterscheidet sich in Details in Bezug auf die Einteilung, Mindestalter, freien Verkauf und ähnliches:


Deutschland

In Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Klasse II an Privatpersonen außerhalb des Zeitraums vom 29. bis 31. Dezember verboten. Ist der 28. Dezember ein Donnerstag, Freitag oder Samstag, so ist der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember gestattet.

Gezündet werden dürfen Klasse II-Artikel nach Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz nur vom 31. Dezember 0:00 Uhr bis zum 1. Januar 24:00 Uhr. Städte und Gemeinden können das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II für diese beiden Tage zusätzlich beschränken oder aus Brandschutzgründen generell unterbieten. Der Erwerb und die Verwendung sind dabei ausschließlich Volljährigkeit, d. h. Personen über 18 Jahren, vorbehalten. Eine Ausnahme von diesen Regeln bilden all jene Feuerwerkskörper, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in die Klasse I eingeordnet wurden. Diese Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig an jedermann verkauft und auch von Minderjährigen verwendet werden (sogenanntes Ganzjahresfeuerwerk). Der Import von Feuerwerkskörpern jedwelcher Art durch Privatpersonen ist in Deutschland seit 2005 eine Straftat.


Österreich:

Gegenstände der Klasse I unterliegen im Allgemeinen keiner Einschränkung, Klasse II–Artikel dürfen nur von volljährigen Personen im Freien und außerhalb von Ortsgebieten gezündet werden, Klasse III nur mit Behördliche Genehmigung (Bezirkshauptmannschaft, Polizeidirektion, Magistrat), Klasse IV und alle anderen Gegenstände dürfen ausnahmslos von ausgebildeten Fachkräften verwendet werden.


Schweiz:

Die Kategorie I unterliegt für den Käufer keine Beschränkung, für den Verkauf von Artikeln der Kategorie II wird ein Mindestalter von 12 Jahren empfohlen, aber Kantonsweise verschieden gehandhabt. Für Kategorie III und G1–3 wird ein Alter von über 18 Jahren gefordert.



siehe auch:




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