Heizöllagerung

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Kunststofftanks im Keller mit Beschriftung zwecks Ermittlung des Verbrauchs
Foto: Rainer Schwarz
die Demontage solcher Öltanks scheitert oft. Hier kam es zu einem Brand
Foto: Rainer Schwarz

Der Begriff Heizöllagerung umfasst die Lagerung und diesbezügliche Handhabung von Heizöl. Dabei sind Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes an den Gewässerschutz (geregelt in der Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen VAwS) und an den Brandschutz (geregelt in der Landes-Feuerungsverordnung FeuV) zu berücksichtigen.

Grundsätzlich werden bei der Heizöllagerung die Fälle unterirdische Lagerung und oberirdische Lagerung unterschieden. Für beide Varianten gilt, dass die Lagerbehälter in einem dichten und beständigen Auffangraum ohne Abläufe aufgestellt werden müssen - sofern sie nicht doppelwandig und mit Leckanzeigegerät bzw. Leckageerkennungssystem versehen sind. Außerdem müssen die Lagerbehälter einen Eignungsnachweis (DIN, Bauartzulassung oder Eignungsfeststellung) besitzen.


unterirdische Lagerung

Die unterirdische Lagerung des Heizöls hat den Vorteil, vor Schäden infolge von Witterungseinflüssen wie Sonneneinstrahlung, Regen, Schnee und Hagel sowie von mechanischen Störgrößen verschont zu sein. Allerdings ist dem äußeren Korrosionsschutz der Tanks besonders Rechnung zu tragen, z.B. mittels einer Bitumenummantelung.


Behälter

Unterirdische Tanks dürfen deshalb nur in doppelwandiger Bauweise (z. B. Stahlbehälter nach DIN 6608), in einwandiger Bauweise mit eingelegter Kunststoffhülle oder mit einer um den Tank liegenden Auffangwanne verwendet werden. Mit diesen Bauweisen ist es möglich, ein Leck mit Hilfe der zwischen den Wänden liegenden Kontrollflüssigkeit und einem Leckanzeigegerät optisch oder akustisch anzuzeigen.


Fotos: Rainer Schwarz



Brennstofflagerung 1
Fotos: Peter Stephan
Brennstofflagerung Seite 2



Einbaurichtlinien

Eine Reihe von Einbaurichtlinien müssen vor Ort erfüllt werden:

Der Tank selbst muss von steinfreier Erde umgeben sein und mit einem Gefälle von 1 bis 2 % zum Dom hin verlegt werden. Die Erdüberdeckung muss 30 cm betragen. Wenn über dem Tank eine Fahrbahn liegt, so beträgt die Überdeckung einen Meter. Von Grundstückgrenzen und anderen Leitungen sowie von Gebäuden sind ein Meter Abstand zu halten, zu anderen Behältern 40 cm. In besonderen Fällen wie Flussnähe, erhöhtem Grundwasserspiegel oder in Überschwemmungsgebieten ist eine 1,3fache Auftriebssicherheit (bezogen auf den leeren Behälter) zu gewährleisten. Dies kann z.B. durch eine Überschichtung mit einer entsprechenden Betondecke oder durch Fixierung auf einer Betonplatte erreicht werden.

Unterirdische Behälter sind nach den landesrechtlichen Vorschriften genehmigungs- und alle fünf Jahre prüfpflichtig.
In Wasserschutzgebieten verkürzt sich die Prüfpflicht auf 2 ½ Jahre.


oberirdische Lagerung

Die weit verbreitete Kellerlagerung im Wohnhaus ist eine oberirdische Lagerung. Weil Leckagen sichtbar wären, sind einwandige Behälter zugelassen. Deren Volumen muss im Versagensfall von einer Auffangwanne aufgenommen werden können. Die Auffangwanne kann gemauert sein und muss einen ölfesten Anstrich haben. Alternativ kann der Lagerraum als Auffangwanne hergerichtet werden, indem er mit einem ölfesten Anstrich versehen wird. Die Anstrichhöhe ist abhängig vom Behältervolumen.


Behälter

Zur Lagerung werden neben einwandigen Stahlbehältern auch Kunststoff-Batteriebehälter aus Glasfaserverstärkter Kunststoff|glasfaserverstärkten Kunststoffen sowie Polyamide|Polyamid (PA) und Polyethylen (PE) verwendet. Soll der ganze Kellerraum als Heizöllagerraum verwendet werden, bietet sich ein standortgefertigter Behälter nach DIN 6625 an.


Lagerraum

Wird der Heizraum zur Heizöllagerung verwendet, ist zwischen Kessel und Lagerbehälter ein Abstand von einem Meter einzuhalten. Alternativ ist ein Strahlungsschutz vorzusehen. Im Heizraum dürfen maximal 5.000 Liter gelagert werden, andernfalls ist ein gesonderter Heizöllagerraum zu schaffen.

Heizöllagerräume sind feuerbeständig auszuführen (F90) und mit feuerhemmenden (F30), nach außen selbstschließenden Türen und mit einer Auffangwanne zu versehen. Putze und Zemente sind ölundurchlässig auszuführen und die Türschwelle muss so hoch angesiedelt sein, dass auslaufendes Öl nicht entweichen kann. Die Bodenabläufe haben integrierte Heizölsperren und fangen gegebenenfalls auslaufendes Öl auf. Die maximal zulässige Lagermenge beträgt im Heizöllagerraum 100.000 Liter.


siehe auch:




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