Informationen für Opfer nach Verkehrsunfällen

Aus Brand-Feuer.de
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Viele Jahre hat sich der Gesetzgeber Gedanken zum Thema Opferschutz gemacht, mehrheitlich aber bisher nur für Geschädigte nach Straftaten.

Vorrangig soll hier auf den Opferschutz nach schweren Verkehrsunfällen eingegangen werden.

Dieser Unfall wurde zufällig gefilmt. Aber wer hat soviel Glück?
Foto: Rainer Schwarz

Rettungskräfte, wie die Fahrer der Polizei und der Feuerwehr sind erhöhten Gefahren ausgesetzt.
Für die jenigen unter uns, die im Familienkreis oder im Bekanntenkreis mal mit einem schweren Verkehrsunfall zu tun hatte,
wurde schnell erschreckend deutlich, was dann passiert.

Schlimmer noch, was alles nicht passiert ist.


  • Wurde bei der Aufnahme im Krankenhaus daraufhin gewiesen, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt?
  • Wurde ein unabhäniger Gutachter hinzu gezogen, der die Unabwendbarkeit festgestellt hat?
  • Wurden fristgerecht alle Versicherungen informiert? Manche Lebensversicherungen haben eine Frist von 2 Tagen.


Diese und viele andere Fragen werden fast immer zu spät, oder gar nicht mehr beantwortet.


Rettungskarten
Wir haben die direkten Links zu den Downloadseiten der verschiedenen Automobilhersteller gesammelt und stellen Sie hier völlig kostenfrei zur Verfügung!
Sie müssen wissen, wo sich Batterien, Airbags, Tanks oder elektrische Teile (z. B. bei Hybridfahrzeugen) befinden.

Aber nicht nur der "normale" Bürger kann in ein Unfallgeschehen verwickelt werden. Die An- und Abfahrt für unsere "Retter" Feuerwehr und Polizei ist noch gefährlicher, da diese möglichst schnell versuchen werden, die Brandstelle oder die Unfallstelle zu erreichen, um anderen helfen zu können.
Nachfolgende Informationen wurden von einem Fachgremium zusammengestellt, um eine Hilfe nach einem schweren Verkehrsunfall ermöglichen zu können.

Informationen für Opfer von Verkehrsunfällen und deren Angehörigen.

Registrier-Nr.: 3813; Zeitpunkt 25.09.2007; mit Jochen Brauneck.


Ich muss was tun!



Inhaltsverzeichnis & Checkliste:

  • Selbst getan/veranlasst/geprüft
  • Fotos der Unfallstelle
  • Verletzungen fotografisch dokumentiert
  • weitere Zeugen festgestellt
  • Bestätigung von Krankenhaus und Rehaklinik über Notwendigkeit einer ständiger Anwesenheit beim Unfallopfer, insbesondere bei schweren Verletzungen prüfen, ob Betreuerbestellung erforderlich ist.
Foto: Fr.Höner - Westfalenblatt
  • Gutachter durch Polizei/Staatsanwaltschaft beauftragt? ja nein
  • Patientenverfügung
  • Testament
  • Polizei aufgesucht
  • Aktenzeichen
  • Sachverhalt und Status erfragt
  • Verbleib der Personen geklärt
  • Fahrzeug(e) sichergestellt? ja nein
  • Arbeits-/Wegeunfall?
  • Rechtsanwalt/Fachanwalt aufgesucht
  • Erfordernis eines eigenen Unfallgutachters geprüft
  • Versicherungsverträge geprüft - / Fristen
  • Schadensmeldung erstattet
  • Sonstige Benachrichtigungen
  • Institutionen/Organisationen angesprochen
  • Opferschutzbeauftragte/r der Polizei Dignitas
  • Verein Verkehrsopferhilfe e.V.


Was muss ich tun:

Diese Informationen beginnen da, wo die Aufgaben der Polizei aufhören ...
Wenn Sie sich in Ihrer konkreten Situation überfordert fühlen, geben Sie diese Handlungsanleitung
sofort an eine Person Ihres Vertrauens weiter !

Fotos von der Unfallstelle und von den beteiligten Fahrzeugen fertigen (Fotohandy) z. B. Übersichtsaufnahmen der Endstellungen; Splitterfelder, Schadensbilder usw. fotografische Dokumentation der Verletzungen Zeugen feststellen Polizei aufsuchen unverzüglich Versicherungen u. a. informieren Prüfung der bestehenden Versicherungsverträge mit Rechtsanwalt / Fachanwalt Verkehrsrecht / Strafrecht Kontakt aufnehmen ggf. eigenen Gutachter beauftragen (vorab Kostenerstattung klären).

Bei schweren Verletzungen, z. B. Schädelhirntrauma, Querschnittslähmung usw. sollte die Notwendigkeit ständiger Anwesenheit einer Bezugsperson (Eltern, Ehe-partner) von der Klinik bzw. Reha-Einrichtung bestätigt werden. Liegt eine Patientenverfügung/- vollmacht vor? Eine Betreuung ist erforderlich, wenn das volljährige Unfallopfer über einen längeren Zeitraum aufgrund der erlittenen Verletzungen nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen. Die Betreuung ist unter Vorlage eines Attestes beim Vormundschaftsgericht zu beantragen, in dessen Bezirk sich das Unfallopfer in medizinischer Behandlung befindet.

  • Existiert ein gültiges Testament?
  • Meldefristen beachten!



Foto: Rainer Schwarz.

Bei der Polizei kann ich klären...

  • Liegt der Unfallbogen und das Aktenzeichen vor?
  • Genaue Klärung des Verkehrsunfallgeschehens soweit möglich
  • Feststellung des Status der / des Unfallbeteiligten
  • Verursacher – Geschädigter / Beschuldigter - Betroffener
  • Verbleib der verletzten / getöteten Person/en
  • Wurde bereits ein Gutachter beauftragt?
  • Wurden Fahrzeuge sichergestellt?
  • Wo befinden sich diese jetzt?
  • Sind technische Mängel bekannt?
  • Liegt ein Arbeitsunfall oder Wegeunfall vor? Wenn ja, Weitermeldung an den Arbeitgeber, Krankenkasse, Versicherungen, Berufsgenossenschaft, usw.


Mit einen Rechtsanwalt kann ich zu erreichen...

Vorrangig bei Unfällen mit schwer verletzten und getöteten Personen ist es, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen; d. h. nach Möglichkeit einen Fachanwalt für Verkehrs-/ Verkehrsstrafrecht.
Ein Geschädigter hat Anspruch auf unabhängigen Rechtsbeistand. Akteneinsicht kann nur über den Rechtsanwalt erfolgen. Zu prüfen ist, ob ein Strafantrag gestellt wird / werden muss.


Möglichkeiten der Nebenklage sind zu berücksichtigen. Diese berechtigt zur:

  • uneingeschränkten Anwesenheit in der Hauptverhandlung,
  • Ausübung des Fragerechtes in der Hauptverhandlung,
  • Stellung von Beweisanträgen (z. B. Auswertung einer Tachoscheibe usw.),
  • Hinzuziehung eines eigenen Gutachters,
  • Abgabe von Erklärungen zu Beweiserhebungen,
  • Abgabe einer Schlusserklärung,
  • Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil, usw..


Wichtig!

Anfallende Kosten hat der Unfallverursacher nur bei Zulassung der Nebenklage zu erstatten! Auch eine Rechtsschutzversicherung trägt derartige Kosten der aktiven Strafverfolgung nicht. Kontakt mit der „gegnerischen“ Versicherung sollte über Rechtsanwalt (Fachanwalt) erfolgen. Ziel ist die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bzgl. tatsächlicher, materieller und immaterieller Schäden sowie Schmerzensgeld. Den richtigen Fachanwalt finde ich in den „gelben Seiten“/Telefonbuch über die Anwaltskammer oder im Internet über Automobilclubs über Empfehlungen der Interessengemeinschaft „Dignitas“.


... ein eigenes Gutachten erwirken?

Unfallverläufe sind nicht immer eindeutig!! Vertrauen Sie nicht einfach einem bereits bestehenden Gutachten! Im Zweifelsfall möglichst bald einen erfahrenen vom Gericht anerkannten Unfallursachengutachter beauftragen. Hier sollte vorher geklärt sein, wer zahlt (z. B. Rechtschutzversicherung, Kfz.- Haftpflichtversicherung etc.), um nicht u. U. selbst mit den Gutachterkosten belastet zu werden.


Mögliche Gutachten sind:

  • Unfallrekonstruktionsgutachten
  • Wettergutachten
  • Schadensgutachten
  • Lichtgutachten
  • Medizinisches Gutachten


Wichtig!

  • Prüfung der Unabwendbarkeit des Unfallereignisses,
  • Immer den Unfallort zeitnah mit begutachten lassen,
  • Sachbeweise (wie z. B. Unfallfahrzeug, Kleidung) nicht sofort vernichten lassen,
  • Kleidung trocknen, aber nicht reinigen (Mikrospuren),
  • Akteneinsicht kann nur über die Staatsanwaltschaft erfolgen!


Mit Versicherungen ist zeitnah Kontakt aufzunehmen.

Versicherungsverträge sind zu prüfen


Es ist wichtig, dass der/die Geschädigte seine/ihre Schadensersatzansprüche unmittelbar bei den zuständigen Versichererungen anmeldet. Zu diesem Zweck muss zunächst die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers/der Schädigerin ermittelt werden.

Auskünfte erhält man über den Zentralruf der Autoversicherer unter Angabe des Kennzeichens des Schädigers/der Schädigerin.
Tel.: 0180-25026

Des Weiteren sollten sich der/die Geschädigte bzw. die Angehörigen einen Überblick über eigene Versicherungsverträge verschaffen, die ggf. ebenfalls Versicherungsschutz gewähren. Neben der Kfz-Kaskoversicherung oder dem Autoschutzbrief sind das insbesondere auch Lebens-, Kranken-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder Rechtsschutz-versicherungen. Ziel der Versicherer bei jeder Schadensregulierung ist es, den Fall einvernehmlich mit dem Geschädigten zu regeln. Bei komplexeren Sachverhalten, wie z. B. unklare Haftung und/oder bei schweren Personenschäden, sollte möglichst von Anfang an ein Rechts-anwalt/ Fachanwalt eingeschaltet werden. Die Kosten des Rechtsanwaltes trägt generell der/die Unfallverursacher(in), allerdings bei unklarer Haftung im Rahmen der auf ihn/sie entfallenden Haftungsquote. Bei schweren Personenschäden wird von vielen Kfz-Haftpflichtversicherungen die Begleitung des Behandlungs- und Heilungsprozesses des/der Geschädigten durch einen Rehadienst angeboten. Kompetente Fallmanager können bei der Suche nach Spezialkliniken sowie Rehabilitations- und Pflegediensten helfen. Insoweit entstehende Kosten trägt der Versicherer.


Hinweis: Die Unfallmeldung muss so schnell wie möglich an alle zuständigen Versicherungen erfolgen; die Meldefristen der verschiedenen Versicherungen können variieren (z. B. mit einer Woche in der Kfz-Kaskoversicherung oder mit 48 Stunden in der Unfallversicherung im Todesfall). Die geltend gemachten Ansprüche müssen nachgewiesen werden. Sachschäden werden in der Regel über Rechnungen oder Gutachten abgerechnet. Hier empfiehlt es sich Fotos zu machen. Personenschäden werden in den meisten Fällen über Atteste von Ärzten und Fotos reguliert. Bei schweren Personenschäden werden ggf. medizinische Gutachten eingeholt.


Ansprüchen sind geltend zu machen?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Schädigerin/des Schädigers muss der/dem Geschädigten den Schaden nur dann in voller Höhe ersetzen, wenn dieser/diese den Schaden nicht mit verursacht oder verschuldet hat. Die Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren grundsätzlich nach drei Jahren.


Bei Fahrzeugschäden:
Folgende Kosten können u. a. je nach Einzelfall ersetzt werden: Reparaturkosten, Wertminderung, Sachverständigen- und Anwaltskosten, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Auslagenpauschale.


Bei Verletzungen:
Heilungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, vermehrte Bedürfnisse.


Im Todesfall:
Begräbniskosten, Unterhaltsansprüche, Haushaltsführungskosten.


Benachrichtigungen:
Der eigenen - und „gegnerischen“ Versicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung (auch für Krankenhaustagegeld), Berufsgenossenschaft; Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung, usw.. Ein Betriebswegeunfall / Wegeunfall ist nachzuweisen! Schadenersatzansprüche verjähren nach drei Jahren! Mögliche Ansprüche sind z. B.: Verdienstausfall, Zeitaufwand, Krankenhaustagegeld, Heilungskosten, Schmerzensgeld, Rentenzahlungen, Berufshilfe, Invalidität sowie auch im weiteren Verlauf alle wiederkehrenden Leistungen.


Hinweise:
Alle entstandenen Kosten (Reparatur, Fahrten, usw.) müssen der Versicherung gegenüber nachgewiesen werden! Schäden und Verletzungen sind in geeigneter Weise zu dokumentieren (Fotos, Gutachten, ärztl. Attest, etc.). Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit kann nur Antrag auf bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung erfolgen. Hier kann die/der Geschädigte nach Möglichkeit auch einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen (GdB).


Bei Sicherungsabtretung:
Zahlung erfolgt nur an den Berechtigten/die Berechtigte!


Bei Unfällen mit Auslandsbezug gibt es folgende Anlaufstellen:

Zentralruf der Autoversicherer oder per Telefon: 0180 - 25026. Zum Erhalt von Informationen über die „gegnerische“ Versicherung. Bei Verkehrsunfällen außerhalb Deutschlands mit einem in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz zugelassenen Fahrzeug Deutsches Büro Grüne Karte oder Telefon: 040 - 334400. Für Unfälle innerhalb Deutschlands mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug

Hinweise

Eine Unfallmitteilung sollte unverzüglich an alle Versicherungen (Lebens-, Unfall- und Kraftfahrzeugversicherung usw.) erfolgen. Die Schadensmeldung muss fristgerecht bei der Versicherung schriftlich eingehen. Die Meldefrist ist zwingend einzuhalten, diese kann von
48 Stunden bis zu einer Woche betragen.


... an Hilfe erwarten?

Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner finde ich u. a. bei:


  • den Opferschutzbeauftragten jeder Polizeibehörde in NRW,



  • dem Verein Verkehrsopferhilfe e. V.
Telefon: +49 30 20 20 5000
Telefax: +49 30 20 20 5722
E-mail: voh@verkehrsopferhilfe.de
Homepage


(Anlaufstelle bei Verkehrsunfällen, bei denen z. B. das Fahrzeug des Schädigers nicht versichert war oder nicht ermittelt werden konnte)


Hinweis:

Bei Unfällen mit Kindern, die im Auto durch das Fehlverhalten eines Elternteils verletzt werden, ist die eigene Kfz.- Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig. Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind immer zu entschädigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall für die beteiligten motorisierten Verkehrsteilnehmer nicht vermeidbar war. In diesen Fällen gibt es allerdings Haftungshöchstgrenzen. Ansprüche aus Unfällen im Familienverbund verjähren erst, wenn das Kind 21Jahre alt geworden ist. Unter Eheleuten ist die Verjährung im Übrigen gehemmt, solange die Ehe besteht. Weitere Informationen können den Broschüren der Deutschen Interessengemeinschaft sowie für Verkehrsunfallopfer e.V., (dignitas) Wenn Papa einen Unfall baut sowie Kinder und Verkehr entnommen werden.



Schwerer Verkehrsunfall - ein „Trauma“ für Opfer und Angehörige!

Ein „psychisches Trauma“ ist eine Verletzung der Seele durch ein Ereignis von außergewöhnlicher Bedrohung, das im eigenen Erfahrungsschatz nicht vorkommt. Eine solche seelische Verletzung erleiden viele Menschen, denn meist erleben sie zum ersten Mal einen schweren Verkehrsunfall und geraten dadurch in eine möglicherweise lebensbedrohliche Situation.


Opfer brauchen Hilfe, um mit dem traumatischen Erlebnis fertig zu werden!

Damit die Opfer das durch den Verkehrsunfall psychisch sehr belastende Erlebnis möglichst gut verarbeiten können, ist es wichtig, dass alle Menschen in ihrer Umgebung sensibel auf die gestörte psychische Verfassung der Opfer eingehen. Das bedeutet, Geduld zu haben, wenn die betroffene Person über längere Zeit beispielsweise ängstlich, schreckhaft und verunsichert wirkt. Das Angebot des Partners, der Freundin, des Kollegen, jederzeit ansprechbar zu sein und das Opfer unterstützen zu wollen, hat allein schon entlastende Wirkung. Trotzdem kann in vielen Fällen professionelle Hilfe nötig sein!


Was bedeutet ein tödlicher Verkehrsunfall für die Angehörigen des Opfers?

Für die Angehörigen hat dieser Verkehrsunfall meist eine starke Unwirklichkeit. Sie selbst haben das Geschehen ja gar nicht wahrgenommen, ihnen fehlt also die direkte Beziehung zu dem Ereignis. Der Unfall ist für sie unbegreiflich, und sie haben große Schwierigkeiten, den Tod des Unfallopfers als Realität zu akzeptieren. Häufig bedeutet für sie der Verlust einer „Bezugsperson” zugleich eine Art „Weltuntergang“ und eine Bedrohung ihrer gesamten Lebensführung.


Auch Angehörige oder Augenzeugen können traumatisiert sein!

Für viele Lebenspartner, Eltern, Kinder oder ähnlich nahe stehenden Personen ist das Überbringen der Nachricht vom Tod eines geliebten Menschen auch ein traumatisches Erlebnis. Sie sind dadurch als mittelbar betroffene Personen auch Opfer dieses Ereignisses. Somit erleben auch sie durch den Verkehrsunfall an sich selbst die typischen Anzeichen einer traumatischen Belastungsreaktion, wie beispielsweise Schlafstörungen, Angstträume, wiederholte lebendige Erinnerungen, Vermeidungstendenzen, sogar Depressionen oder sozialen Rückzug. Das gleiche gilt auch für Augenzeugen von schweren Verkehrsunfällen. Sie leiden häufig unter wiederkehrenden nachdrücklichen Erinnerungsbildern. Wird von einem Arzt die traumatische Belastungsreaktion als Ursache für ein Krankheitsbild erkannt und attestiert, können nahe Angehörige je nach Bewertung daraus einen Anspruch gegenüber dem Verursacher geltend machen. Nach gültiger Rechtslage besteht zurzeit diese Möglichkeit nicht für Augenzeugen.


Anhang:

Hilfreiche Informationen zu typischen Anzeichen von psychischen Belastungsreaktionen und über Entlastungsmöglichkeiten für Opfer finden Sie im Internet beispielsweise unter:



Weitergehende professionelle Hilfe für Opfer bieten Traumaambulanzen und Fachkliniken, z. B.:


Die jeweiligen regionalen Angebote können bei den Opferschutzbeauftragten der Polizei NRW erfragt werden.


Idee und Umsetzung:


Unter Mitwirkung von :

  • Ursula Rutschkowski, KHK' in - Polizei Gütersloh
  • Martin Rother, - Fachanwalt (Verkehrsrecht / Strafrecht) Gütersloh,
  • Wolfgang Bühren, - Dipl.-Ing. Dekra Bielefeld
  • Eduard Herwartz, - www.Dignitas-nrw.de.

... und vielen anderen


- Bitte nachfolgende Zeilen beachten!


Siehe auch:

Wichtiger Hinweis des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Vorsorge und Patientenrechte

Hier finden Sie Informationen zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenrechten.



Autor:
Rainer Schwarz



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