Kreisbrandmeister

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der Leiter der Feuerwehr, hier ein Kreisbrandrat leitet die Brandbekämpfung
Foto: BSAktuell

Der Begriff Kreisbrandmeister (auch Kreisbrandrat oder Kreisbrandinspektor) hat in den einzelnen deutschen Bundesländern unterschiedliche Bedeutungen, da die Aufgaben der Kreisbrandmeister in verschiedenen Bundesländern nicht genau übereinstimmen. Gemeinsam ist jedoch, dass der Kreisbrandmeister größere Einsätze auf Kreisebene leitet.


Baden-Württemberg

Der Kreisbrandmeister ist feuerwehrtechnischer Beamter nach dem Feuerwehrgesetz. Er wird auf fünf Jahre vom Landrat zum Ehrenbeamten ernannt. Vor seiner Ernennung sind alle Feuerwehrkommandanten und Werkfeuerwehrkommandanten des Landkreises zu hören. Es kann in einem Landkreis auch mehrere Kreisbrandmeister geben. Der Kreisbrandmeister erledigt alle Aufgaben, die sich beim Landratsamt in Zusammenhang mit der Feuerwehr ergeben und führt deshalb die Aufsicht über alle Gemeindefeuerwehren des Kreises. Der Kreisbrandmeister kann bei Einsätzen und Übungen jederzeit die Einsatzleitung übernehmen.


Bayern

In Bayern ist der Kreisbrandmeister für einen bestimmten Bezirk eines Kreises oder für ein bestimmtes Fachgebiet zuständig. Er untersteht dabei dem Kreisbrandinspektor, der wiederum für mehrere Bezirke eines Kreises zuständig ist. Leiter der Freiwillige Feuerwehr eines Landkreises ist der Kreisbrandrat mit ähnlichen Aufgaben wie der Kreisbrandmeister in Baden-Württemberg (siehe oben).

Der Kreisbrandrat leitet die Kreisfeuerwehrinspektion beim Landratsamt.


Nordrhein-Westfalen

Der Kreisbrandmeister und sein Stellvertreter sind in Nordrhein-Westfalen ehrenamtlich tätig. Sie werden auf sechs Jahre vom Kreistag zu Ehrenbeamter ernannt. Vor ihrer Ernennung sind die Leiter der Feuerwehren der kreisangehörigen Städte zu hören. Der Kreisbrandmeister unterstützt den Landrat bei der Aufsicht über die Feuerwehren. Bei Freiwilligen Feuerwehren kann der Kreisbrandmeister die Leitung des Einsatzes übernehmen.


siehe auch:



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