Kriminaldienstmarke

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meine Kriminaldienstmarke der Kriminalpolizei in NRW
Foto: Rainer Schwarz
Jeder Polizeibeamte führt einen Dienstausweis mit

Die Kriminaldienstmarke (in Österreich: Kokarde) dient, neben dem Dienstausweis, den Beamten der deutschen und österreichischen Kriminalpolizei als Legitimation gegenüber dem Bürger.


Deutschland Erscheinungsbild

Die Dienstmarke ist eine ovale Messingscheibe, welche 60 mm breit, 42 mm hoch und 3 mm dick ist. Auf der Vorderseite ist das Wort „KRIMINALPOLIZEI“ in zwei Zeilen und ohne, rechtschreiblich eigentlich gebotenen, Trennstrich gesetzt sowie ein Polizeistern (ohne Landeswappen) abgebildet. Auf der Rückseite ist die ausstellende Dienststelle sowie das Bundes- oder Landeswappen abgebildet. Zusätzlich ist auf dieser Seite eine Nummer eingeschlagen.

Auf dem umlaufenden Rand der Kriminaldienstmarke sind die Wörter „Bundesrepublik Deutschland“ in Blockschrift eingeprägt.


Geschichte

Ursprung ist die Legitimationsmedaille der Koeniglich Preussischen Policei-Beamten. Die Aufgaben der damaligen Kriminalpolizei wurden Anfang des 19. Jahrhunderts im Preußischen Polizeireglement festgelegt. Auch in der Weimarer Republik und während des Nationalsozialismus hatten Gestapo und Kriminalpolizei Dienstmarken.

Ab 1954 wurde bei der Polizei der Bundesländer und im Bundeskriminalamt die noch heute gebräuchliche ovale Kriminaldienstmarke eingeführt.

Auch bei der Bahnpolizei wurden entsprechende Marken verwendet, dort allerdings zunächst, bis 1953, in einer runden Version mit der Aufschrift „Bahnkriminalpolizei“, dem Namen der ausgebenden Bahndirektion und dem Rad (Heraldik)#Flügelrad|Flügelrad auf der Rückseite. Später wurde diese Marke bundesweit einheitlich gestaltet, erhielt von 1953 bis 1974 eine runde Form mit der Aufschrift „Fahndungsbeamter der Deutsche Bundesbahn|Deutschen Bundesbahn“ und der Dienstnummer, ab 1974 die ovale Form mit der Aufschrift „Fahndungsdienst Deutsche Bundesbahn“ und den Bundesadler auf der Vorder- und den Polizeistern, das Zeichen der Bundesbahn und die eingeschlagene Dienstnummer auf der Rückseite. Mit der Auflösung der Bundesbahn verschwand aber 1992 diese Marke.

Ferner werden bei Steuerfahndung und Zoll ähnliche Marken mit der entsprechenden Aufschrift verwendet.


Funktion

Die üblicherweise an einer Kette gesicherte Marke dient (in Verbindung mit dem Polizeidienstausweis) den Polizeivollzugsbeamten der Kriminalpolizei dazu, sich trotz fehlender Uniform als Polizeibeamte zu legitimieren, wobei in einigen Bundesländern die Nummer der Dienstmarke mit der Nummer des Dienstausweises identisch ist. Die Dienstmarke alleine ist keine ausreichende Legitimierung.


Rechtliches

Die Dienstmarken werden von der entsprechend zuständigen Behörde (z. B. Bundeskriminalamt, Landeskriminalämter) an die Vollzugsbeamten ausgehändigt, verbleiben jedoch im Eigentum der jeweiligen Behörde und müssen beim Ausscheiden aus dem Dienst wieder zurückgegeben werden. Angebote dieser Dienstmarken können daher unter Diebstahl (Deutschland), Unterschlagung (Deutschland) oder Hehlerei fallen.
Über die Ausgabe der Kriminaldienstmarken wird ein Verzeichnis durch die zuständige aushändigende Behörde geführt. Verloren gegangene Kriminaldienstmarken werden regelmäßig zur Sachfahndung ausgeschrieben.
Privatpersonen, die sich mittels nachgemachter Dienstmarken als deren Inhaber ausgeben, machen sich zudem der Amtsanmaßung strafbar, hinzukommen könnten weitere Straftaten wie Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen oder Urkundenfälschung, insbesondere bei gefälschtem Dienstausweis.


Österreich

In Österreich wird mit Kokarde auch ein metallenes, rundes Dienstabzeichen bezeichnet, welches von den im Kriminaldienst stehenden Exekutivbeamten der Bundespolizei (Österreich) zur Legitimation verwendet wird. Es trägt die Aufschrift „Bundespolizei Kriminaldienst“. Weiters werden gestaltungsgleiche Kokarden mit der Aufschrift „Bundespolizei Höherer Dienst“ bzw. „Bundespolizei Höherer Sanitätsdienst“ zur Verwendung durch Bedienstete des rechtskundigen Dienstes, die zur Ausübung Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt|unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt berechtigt sind, sowie für die Chefärzte und Amtsärzte, verwendet. Im Bundeskriminalamt (Österreich) stehen Kokarden mit der Aufschrift „Bundeskriminalamt Österreich“ in Verwendung.


Schweiz

Brandursachenermittler in der Schweiz

In der Schweiz werden heute ausschließlich Dienstausweise verwendet.



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