Löschwasserteich

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Löschwasserteich am Herkulesdenkmal in Kassel
Foto: Rainer Schwarz

Löschwasserteiche bzw. Löschweiher stammen aus einer Zeit, in der noch nicht in allen Orten eine zentrale Wasserversorgung üblich war. Sie dienten als Löschwasserreserve. Sie wurden in den Orten meist zentral angelegt, damit man zuerst mit einer Eimerkette, später mit Pumpen das Wasser relativ einfach zu jeden Punkt im Ort bringen konnte. Ein gut erhaltenes Beispiel findet sich in dem kleinen Ort Bellinghoven bei Erkelenz. Die Teiche hatten meist keine eigene Quelle, sondern mussten befüllt werden. Auch Regenwasser wurde hineingeleitet.

Das Wasser musste natürlich immer gereinigt und gewechselt und der Verschlammung vorgebeugt werden.

Die Teiche wurden oft neben der Dorfkirche in einer kleinen Parkanlage angelegt. Wegen des Erholungswertes - und nicht als Löschmittelvorrat - werden auch heute noch solche Teiche erhalten.

In Deutschland können Löschwasserteiche nach DIN 14210 genormt sein und zählen zu den erschöpflichen Löschwasserstellen.

Große oder brandgefährdete (z. B. Holzverarbeitung) Unternehmen haben teilweise einen eigenen Löschwasservorrat in Form von Löschwasserteichen.

Wird der Löschwasservorrat in einem geschlossenen Behälter aufbewahrt, so spricht man von einer Löschwasserzisterne.


Normung

In Deutschland können Löschwasserteiche nach DIN 14210 genormt sein und zählen zu den Erschöpfliche Löschwasserstellen.

Löschwasserteiche nach (DIN 14210):

  • künstlich angelegt
  • befestigte Wasserentnahmestelle
  • befestigte Zufahrt
  • Fassungsvermögen mind. 1.000 m³
  • Einfriedung (Zaun o. ä.) mind. 1,25 m hoch
  • Entnahme über Saugrohr oder Saugschacht
  • die Form des Teiches ist beliebig (kann auch als Zierteich angelegt werden)


Befüllung:

  • nur sauberes Wasser
  • Regenwasser nur über Sandfang
  • keine fließenden Gewässer
  • Verbindung zu anderen Gewässern über Rinne mit Sandfang und Schutzgitter
  • aus Wasserleitungen: Eintritt nur durch die Atmosphäre mit Überlaufsicherung


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