Leiter der Feuerwehr

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der Kreisbrandrat leitet die Brandbekämpfung
Foto: BSAktuell

Der Leiter der Feuerwehr ist eine Führungskraft, die eine kommunale Feuerwehr auf Verwaltungsebene führt.

Dienststellung mit (ähnlichen) Aufgaben können in andern Bundesländern:

  • Kommandant (Bayern, Baden-Württemberg)
  • Wehrführer (Rheinland-Pfalz, Hamburg, Schleswig-Holstein)
  • Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor (Hessen, Niedersachsen)
  • Wehrleiter (Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen)
  • Ortsbrandmeister (Thüringen)
  • Stadtbrandmeister
  • Stadtbrandrat (in bayerischen kreisfreien Städten)

heißen.

Die Organisationsebene der Feuerwehr unterscheidet sich dabei in den Bundesländern gemäß der jeweiligen Landesgesetzgebung.


Nordrhein-Westfalen

In der Laufbahnverordnung ist festgelegt, welche Voraussetzungen für die Ernennung vorliegen und welche Befugnisse der Leiter der Feuerwehr innehat.

  • Einstellung, Beförderung und Entlassung von Feuerwehrleuten
  • Disziplinarvorgesetzter aller Feuerwehrleute innerhalb der Gesamtgemeinde
  • Ernennung von Fachberatern

Als Dienstgrade der Feuerwehr in Deutschland zu der Funktion (Organisation) Leiter der Feuerwehr ist der Stadtbrandinspektor oder Gemeindebrandinspektor vorgesehen.


Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz wird der Wehrleiter vom Bürgermeister der Gemeinde entweder als hauptamtliche oder bei Freiwilligen Feuerwehren als ehrenamtliche Führungskraft für die Dauer von zehn Jahren bestellt. Dabei wird er zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt. Der Wehrleiter ist für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr verantwortlich. Er hat den Bürgermeister in allen Fragen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zu beraten. In kreisfreien Städten führt er die Bezeichnung Stadtfeuerwehrinspekteur.

Der Begriff des Wehrleiters wird innerhalb der Bevölkerung gerne mit dem Wehrführer verwechselt, welcher als Leiter eines Löschzuges oder einer Teileinheit auf Ortsebene eingesetzt




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