Teilkaskoversicherung

Aus Brand-Feuer.de
Zur Navigation springenZur Suche springen
Bitte jede Verordnung oder jeden Gesetzestext auf Aktualität prüfen


Für die Regulierung eines Brandschadens, benötigt man eine Teilkaskoversicherung
Foto: Rainer Schwarz
Brandbekämpfung an einem brennenden Lkw
Foto: Müritzportal
Eine Brandstiftung gem. § 306 StGB. Hoffentlich besteht die Teilkaskoversicherung.
Foto: PGT
Brand eines Traktors
Foto: Rainer Schwarz
Auch ein Bus ist vor einem Fahrzeugbrand nicht sicher
Foto: Rainer Schwarz

Die Kaskoversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden am Kraftfahrzeug, Flugzeug oder Schiff.
Sie zahlt bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Gegenstands. Bei den Autoversicherungen unterscheidet man die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.
Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Pflichtversicherung. Auf die Schiffs- und Flugzeugkasko wird hier nicht weiter eingegangen.


Begriffshistorie

Im Spanischen bedeutet casco unter anderem „Schiffsrumpf“; in der Seemannssprache steht Liste seemännischer Fachwörter (A bis M)#C|Casco oder Schiffsrumpf|Kasko für den fertigen, schwimmfähigen Rumpf ohne die enthaltene Technik, im Gegensatz zum Cargo, also der Frachtgut|Ladung. Die Versicherung von Schiffen gegen diverse Gefahren hat lange Tradition und erfolgte schon weit vor der Erfindung der Dampfmaschine und des Kraftfahrzeugs. Heutzutage wird unter einer Kaskoversicherung meist die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung von Kraftfahrzeugen verstanden.


Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt.
Im Gegensatz zu der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung kann diese Art der Absicherung freiwillig abgeschlossen werden, es besteht also jederzeit die Möglichkeit, den Teilkaskoschutz einzuschließen oder auch auszuschließen. Manche Versicherungsgesellschaften binden den Teilkaskoschutz allerdings an die Hauptfälligkeit der Kfz-Haftpflichtversicherung, sodass diese mindestens ein Jahr bestehen muss.

Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:

  • Brand / Fahrzeugbrand oder Explosion
  • Vermögensdelikt|Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub
  • Glasbruchschäden
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Marderabwehr|Marderbiss ohne Folgeschäden oder mit Folgeschäden, ggf. bis zu einem maximalen Betrag oder in unbegrenzter Höhe.
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Die Anerkennung eines Unwetterschadens bedarf der Bestätigung durch ein Wetteramt. Darüber hinaus können Schäden aber auch anerkannt werden, wenn im näheren Umfeld des Schadensortes oder der Region weitere Schäden mit ähnlichem Schadensbild gemeldet worden sind. Ein klassisches Beispiel hierzu liefert der Hagelschaden. Hier ist es nicht immer so, dass Wetterämter wie z. B. der Deutscher Wetterdienst|Deutsche Wetterdienst (DWD) Hagelereignisse bestätigen können. Hier sind andere beschädigte Fahrzeuge aus der näheren Umgebung, die durch Hagel beschädigt wurden, als Beweis ausreichend für die Schadensregulierung. Dies gilt im Übrigen auch für Schäden in anderen Sachsparten.
  • Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. In den Basistarifen ist zu beachten, dass dies in der Regel nur für Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz gilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat zum Beispiel entschieden, dass ein Zusammenstoß mit einem Rentier in Norwegen keinen Kaskoschaden darstellt, da Rentiere nicht unter das BJagdG fallen. Bessergestellte Tarife haben einen erweiterten Deckungsumfang und bieten so erweiterten Versicherungsschutz. Meist sind dann auch Zusammenstöße mit Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Hunden oder Katzen versichert. Des Weiteren sind Erweiterungen wie alle Wirbeltiere oder Vögel geläufig.

Die Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim Personenkraftwagen|Pkw nach der Typenklassen-Einstufung.

Bei der Teilkaskoversicherung wird (im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung) kein Schadensfreiheitsrabatt berücksichtigt. Zu beachten ist aber, dass bei Vertragsabschluss nach Vorschäden in den letzten 24 Monaten gefragt wird. Dabei wird neben Schäden in der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung auch nach Teilkaskoschäden gefragt. Liegt ein Teilkaskoschaden in den letzten 24 Monaten vor, ist dieser zwar nicht relevant für eine Rückstufung in den schadensfreien Jahren (Teilkasko ist immer frei von schadensfreien Jahren), jedoch ist diese Angabe tarifierungsrelevant und beeinflusst die Höhe der Versicherungsprämie. Das heißt mit anderen Worten: Mit einem Teilkaskoschaden im erfragten Zeitraum (24 Monate) verteuert sich hintergründig die Versicherungsprämie aufgrund des erhöhten Risikos für den Versicherer. Die Höhe des Beitrags hängt unter anderem auch vom Fahrzeugtyp (Typklasse (Versicherungswesen)|Typklasse), der Regionalklasse und von Postleitzahl des Fahrzeughalter|Halters ab. Auch werden noch weitere Tarifierungsmerkmale zugrunde gelegt, von denen die Versicherungsprämie maßgeblich abhängt. Zu nennen sind unter anderem:

  • die jährliche Kilometerleistung,
  • das Alter des Fahrzeugs bei Zulassung auf den Versicherungsnehmer,
  • das Alter der Personen des Fahrerkreises; insbesondere Fahrer unter 23 bzw. 25 Jahren werden häufig als großes Risiko eingestuft und sind daher maßgeblich für die Prämienhöhe relevant.

Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert sich die Versicherungsprämie. Ebenfalls wird sie durch Vereinbarung einer Werkstattbindung reduziert.

In Deutschland gibt es ungefähr 19,7 Millionen Kfz-Teilkaskoverträge (Stand: 2019). Die durchschnittliche Teilkaskoversicherung kostet rund 87 Euro im Jahr (Stand: 2019). Einem Beitragsvolumen von 1,678 Milliarden Euro standen 2019 insgesamt Schadenaufwendungen in Höhe von 1,097 Milliarden Euro gegenüber.



Ausschlüsse:


siehe auch Artikel:


Weblinks



oder zur Hauptseite




Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Teilkaskoversicherung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Bilder können unter abweichenden Lizenzen stehen. Der Urheber und die jeweilige Lizenz werden nach einem Klick auf ein Bild angezeigt.