Wohngebäudeversicherung

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hoffentlich besteht bei diesem Wohnhausbrand eine Gebäudeversicherung, es ist keine Pflichtversicherung
Foto: Müritzportal
Gebäudebrand
Foto: PGT
bei so einem Schaden tritt die Wohngebäudeversicherung für den Wiederaufbau und die Sanierung ein. Gibt es einen Verursacher, sollte dieser seine Haftpflichtversicherung informieren.
Foto: Rainer Schwarz
Brand eines Gebäudes
Foto: PV
Mit solchen Geräten wird die Feuchtigkeit im Gebäude nach einem Löschwassereinsatz entzogen. Foto: BR 1209
Rußanhaftungen in einem Treppenhaus nach einem Kellerbrand. An den hellen Stellen hingen Bilder. Foto: BR

Die verbundene Wohngebäudeversicherung schützt den Gebäudeeigentümer vor Risiken, die sich aus Brand, Sturm und Leitungswasserschäden ergeben (versicherte Gefahren). Entsprechend dem Namen ist der Versicherungsgegenstand das Wohngebäude, ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen zu versichern (versicherte Sache). Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten (versicherte Kosten).


siehe auch:

rechtliche Grundlagen

Eine Wohngebäudversicherung ist ein Versicherungsvertrag und bewegt sich somit rechtlich im Rahmen des BGB, HGB und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Gegen Versicherungsprämie schließt der Kunde einen Vertrag bei einer Gesellschaft. Somit werden die individuellen Gesellschaftbedingungen Vertragsbestanteil. Die Gesellschaftbedingungen unterteilen sich hierbei für gewöhnlich folgendermaßen:


  • Allgemeinen Wohngebäude Versicherungbedingungen (VGB)
  • Klauseln
  • Besondere Bedingungen für weitere Elementarrisiken in der Wohngebäudeversicherung (BEW oder BBEW)
  • individuelle Vereinbarungen

Die Bedingungen kann gemäß dem Wettbewerbs-EU-Recht jede Versicherung seit 1994 selbst bestimmen. Dies erschwert erheblich die Vergleichbarkeit der einzelnen Angebote.

Die Allgemeinen Wohngebäude Versicherungbedingungen entsprechen folgenden historischen Ablauf:

  • Allgemeinen Wohngebäude Versicherungbedingungen 2000
  • Allgemeinen Wohngebäude Versicherungbedingungen 1988
  • Allgemeinen Wohngebäude Versicherungbedingungen 1962


Inhalt der Versicherung

Die folgenden Definitionen beziehen sich auf die Musterbedingungen 2000 für Wohngebäudeversicherung des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft


Die einzelnen Versicherungsunternehmen sind nicht an diese gebunden.
Jedoch richtet jedes Unternehmen sein Vertragswerk an diesem Muster aus.


versicherte Risiken


  • Die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude (Beispiel: Musterstraße 99, 99999 Musterhausen)
  • Gebäudezubehör (Beispiel: Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen sowie Terrassen)
  • sonstiges Gebäudezubehör, soweit ausdrücklich vereinbart (Beispiel: Carports, Gewächs- u. Gartenhäuser, Hundehütten, Hof- und Gehwegbefestigungen) Mietereinbauten!


Die Versicherungen im Einzelnen

Die verbundene Wohngebäudeversicherung verbindet drei Versicherungen in einem Vertrag. Die drei Versicherung sind die Feuer-, die Leitungswasser- und die Sturmversicherung. Jede Versicherung kann auch einzeln oder in einer zweier Kombination abgeschlossen werden. Die einzelnen Versicherungen vereinigen jeweils genau definierte Gefahren, welche das Gebäude und die weiteren versicherten Sachen bedrohen und durch diese versichert sein sollen.


Versicherung Versicherte Gefahr genaue Definition gemäß Musterbedingungen
Feuerversicherung Brand Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder

ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

Blitzschlag Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen.

Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen sind nur versichert, wenn ein Blitz unmittelbar auf versicherte Sachen aufgetroffen ist.

Explosion Explosion ist eine plötzliche Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen.
Implosion Implosion ist eine plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.
Leitungswasservers. Leitungswasser Leitungswasser ist Wasser, das aus bestimmten Quellen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Frost- und sonstige Bruchschäden In den Musterbedingungen gibt es keine Definition
Sturmversicherung Sturm Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit mind. 63 km/Stunde).
Hagel In den Musterbedingungen gibt es keine Definition für Hagel; Die Gefahr Hagel ist unabhängig vom Ausmaß (z. B.Korngröße) ohne Eingrenzung versichert.


Scheunenbrand. Sep. 2008.
Foto: Barbara Schwarz
es kam zu einem Dachstuhlbrand
Foto: Müritzportal
Brandgeschädigte haben nicht immer eine Hausratversicherung

1. Feuerversicherung

In der Feuerversicherung ist das Wohngebäude gegen folgende Schadensursachen versichert:

Schäden durch Brand sind nur versichert, wenn es sich um ein Feuer handelt, welches zu einer offen erkennbare Flamme geführt hat. Des Weiteren sind Brandschäden an z.B. Kaminen nicht versichert, wenn das Feuer den Kamin nicht verlassen hat.


  • 7160 Überspannungsschäden durch Blitz
  • 7161 Brandschäden durch Nutzwärme
  • 7165 Fahrzeuganprall


Ein Gebäude im Querschnitt.
Foto: Rainer Schwarz

2. Leitungswasserversicherung

2.1 Leitungswasserschäden


  • 7166 Regenwasserrohre innerhalb des Gebäudes - Klausel

2.2 Frost- und sonstige Bruchschäden

  • 7260 Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen
  • 7261 Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks
  • 7262 Erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück*
  • 7263 Erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks*


3. Sturmversicherung

In der Sturmversicherung sind Sturmschäden durch Windbewegungen ab Beaufortskala|Windstärke 8 versichert als auch Hagelschäden. In der Meteorologie werden Windbewegungen erst ab Windstärke 9 als Sturm bezeichnet. Der Nachweis erfolgt durch umliegende Wetterstationen oder indirekt durch ähnliche Schäden an Gebäuden in der Nachbarschaft. Hagelschäden werden ähnlich abgeleitet.


versicherte Kosten

  • Schadenminderungskosten
  • Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten
  • Mietausfall
  • 7362 Dekontaminationskosten
  • 7360 Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte
  • 7361 Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte
  • 7363 Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume
  • 7364 Wasserverlust
  • 7365 Sachverständigenkosten
Bei Streitigkeiten über die Höhe der Versicherungsleistung kann ein Sachverständigenverfahren angestrengt werden. Hierdurch entstehen Kosten für den eigenen Sachverständigen sowie für den vermittelnden Ombudsmann. Diese Kosten werden bei Einschluss der Klausel ersetzt.
  • 7366 Graffitischäden


Prämienberechnung:

  • Versicherungssumme 1914
  • Wohnflächenberechnung


Marktsituation in Deutschland

Insgesamt bestanden Ende 2006 knapp 20,6 Millionen (2004: 18,8 Millionen Versicherungsverträge in Deutschland. Der größte einzelne Wohngebäudeversicherer Deutschlands war Ende 2006 die SV Gebäudeversicherung AG mit einem Bestand von 2,57 Millionen Policen.

Die zehn größten Unternehmen betreuen zusammen annähernd 2/3 der Verträge (62 % Marktanteil).

In der folgenden Tabelle sind die Anzahlen der Verträge jeweils für den Stand 31. Dezember des Jahres angegeben; die Zahlen für 2006 lagen in der verwendeten Quelle nur auf Tausender gerundet vor.


Top 2006 Top 2004 Unternehmen Verträge 2006 Verträge 2004
1 2 SV Gebäudeversicherung AG 2.570.000 2.825.714
2 3 Bayerische Landesbrandversicherung AG 2.564.000 2.627.607
3 1 Allianz AG 2.072.000 2.904.342
4 4 Westfälische Provinzial Versicherung AG 2.035.000 2.060.849
5 6 R+V Allgemeine Versicherung AG 744.000 638.668
6 5 Provinzial Rheinland Versicherung AG 638.000 672.272
7 7 AXA Versicherung AG 543.000 539.123
8 10 HUK-Coburg a.G. 515.000 472.222
9 9 Bayerischer Versicherungsverband Versicherung AG 503.000 475.181
10 8 VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover AG 488.000 492.764
Summe Top 10 12.672.000 13.708.742
Σ gesamt 20.550.000 18.800.000

Zu beachten ist der hohe Anteil der öffentlichen-rechtlichen Versicherungsunternehmen. Diese profitieren vom Beiverkauf im Rahmen der Baufinanzierungen durch die marktführenden Sparkassen, Bausparkassen und genossenschaftlichen Banken (Volks- und Raiffeisenbanken, Spardabanken). Die Dominanz der Öffentlich-rechtlichen erkennt man leicht bei Betrachtung der Unternehmensgruppen anstatt der einzelnen Unternehmen. Grob gesagt ist jeder zweiter Vertrag mit einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen geschlossen. Hier die Zahlen für 2004 nach Unternehmensgruppen:

Top Unternehmensgruppe Verträge 2004 Verbundszugehörigkeit
1 Versicherungskammer Bayern 3.273.186 Sparkassen-Finanzgruppe
2 Allianz Group AG 2.904.342
3 SV Sparkassen-Versicherung Holding AG 2.825.714 Sparkassen-Finanzgruppe
4 Provinzial Nordwest Holding AG 2.558.089 Sparkassen-Finanzgruppe
5 R+V Allgemeine Versicherung AG 638.668 Finanz-Verbund
Σ Summe Top 5 12.199.999


siehe auch:



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