Baulicher Brandschutz - Schornsteinfeger

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siehe auch:

Hier ist es durch Kondensationen innerhalb der Gasheizung zur Durchrostung gekommen.
Wichtig: kein Waschmittel oder Ähnliches neben raumluftabhängigen Feuerstätten lagern, Gefahr von Kohlenmonoxid
Foto: Schornsteinfegerbetrieb S. Gogol
die Brandbekämpfung bei einem Kaminbrand erfolgt unter Zuhilfenahme einer Drehleiter
Foto: Feuerwehr Wolfratshausen


Eine wichtige Arbeit zum Thema Brandschutz leisten die Schornsteinfeger.
Sie sind Handwerker und HighTech Unternehmer in einer Person.
Aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung sind sie oftmals die jenigen, die zuerst sehen, ob eine Brandgefahr besteht.
Dies beweisen nachfolgende Bilder.
Gerne veröffentlichen wir hier auch ihre Bilder.

Fotos: Rainer Schwarz



Bilder und Text: Bezirksschornsteinfeger Andreas Schubert, Waren/ Müritz




Bilder und Text: Bezirksschornsteinfeger Peter Stephan Neuenstadt, Heilbronn




Schadenfeuer Holzständerbauweise - Rauchrohrdurchführung

Hier wurde an einem Fertighaus an der Außenwand ein Edelstahlschornstein errichtet.
Angeschlossen daran eine Feuerstätte für feste Brennstoffe.Das Rauchrohr wurde durch eine Holzständerwand hindurchgeführt.
Die Brandursache wurde durch einen Sachverständigen ermittelt.
Zum Zeitpunkt der Abnahme durch den Kollegen war die Außenwand vollständig verkleidet und verputzt, die vorgeschrieben Technischen Angaben Feuerungsanlagen im Vorfeld der Ausführung wurden vom Fachunternehmer nicht an den Schornsteinfeger geleitet, eine Begutachtung vor oder während der Errichtung war somit nicht möglich. Das Schadensfeuer entstand infolge fehlerhafter Errichtung der Rauchrohrdurchführung in der Wand. Der vorgeschriebene Brandschutzabstand zu den Konstruktionshölzern wurde nicht eingehalten.






Bilder und Bericht Bezirksschornsteinfeger Richard Wagner, Merzig



2. Bilder von einem Brand:
Ursache nicht ordnungsgemäßer Abstand zum Holzständerwerk. Waagerechte Wanddurchführung wurde vom Eigentümer in Selbstmontage hergestellt. Er hatte einfach die Durchführung von Doppelwandig auf Einwandig hergestellt. Eine Abnahme durch den Schornsteinfegermeister wurde nicht durchgeführt. Der Schaden wurde von der Versicherung nicht übernommen. Der Eigentümer klagte vor dem Landgericht gegen den Versicherer. Der Richter entschied sich gegen den Hausbesitzer. Der Versicherer musste nicht zahlen. Vor Benutzung einer neu errichteten Feuerstätte ist die sichere Betriebs-und Brandsicherheit durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger zu bescheinigen, d.h. die Anlage darf erst nach Begutachtung in Betrieb genommen werden.



Foto: 1 und 3 Rainer Schwarz



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