Bauamt

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Ein Bauamt ist ein kommunales, Landes- oder Bundesamt bzw. Amt einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft, das sich mit Bauangelegenheiten beschäftigt. Die Aufgaben und Bezeichnungen dieser Ämter variieren zwischen den einzelnen Ländern und Verwaltungsebenen ganz erheblich. Die Bezeichnung Bauamt ist deshalb oft ungenau.

Vom Bauamt zu unterscheiden ist die Bauaufsichtsbehörde, auch Bauordnungsamt, Baugenehmigungsbehörde, Baurechtsamt, Bauaufsichtsamt oder veraltet Baupolizei genannt, die sich mit hoheitlichen Aufgaben des Baurechts befasst. Die organisatorische Trennung von Bauamt und Bauaufsicht dient der Vermeidung von Interessenkonflikten. Gleichwohl wird umgangssprachlich auch die Bauaufsicht als Bauamt bezeichnet.

Das Bauamt übernimmt als fiskalische Tätigkeit in unterschiedlicher Differenzierung die eigene Bautätigkeit der jeweiligen Körperschaft, also z. B. den Hochbau (Schulen, Verwaltungsgebäude) oder den Tiefbau (Straßenbau, Kanalbau) einer Gemeinde.

Überdies werden dort mit der Berechnung und Festsetzung von Erschließungs- oder Kanalanschlußbeiträgen oftmals auch die Kosten solcher Maßnahmen auf die Beteiligten verteilt (Bauverwaltungsamt).

Bauämter in Gemeinden, die selbst nicht Genehmigungsbehörde sind, sind in der Regel für die gemeindliche Bauleitplanung zuständig (Bauplanungsamt).

Von Bauämtern und Bauaufsichtsbehörden zu unterscheiden sind andere öffentliche Baubehörden wie Straßenbauämter, Wasserwirtschaftsämter, Staatliche Hochbauämter, Autobahndirektionen usw. die im Wesentlichen staatliche Baumaßnahmen in ihrem Bereich durchführen. Ihnen obliegt als Fachbehörden aber auch die Beratung anderer Behörden in fachlichen Angelegenheiten sowie vielfach die Erteilung spezieller Genehmigungen wie z.B. Sondernutzungserlaubnisse, Ausnahmen von Anbauverboten oder wasserrechtliche Erlaubnisse.


Baurecht
Bauamt
Baugesetzbuch
Bauordnungsrecht

siehe auch:


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