Brandschaden - vorher und nachher

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Richtung für Fotos zur Nachweispflicht
Die Nachweispflicht (Beweislast) liegt beim Geschädigten dem Versicherungsnehmer
Brandschaden - vorher und nachher
was können sie vor einem Brand oder Einbruch tun?
Während eines Brandes ermöglicht eine spurenschonende Brandbekämpfung zeitnah eine Brandursachenermittlung, nach einem Brand ist man Nachweispflichtig gegenüber den Versicherungen.
Foto: Rainer Schwarz
"Kundeninformation Hausrat" der
Hamburger Feuerkasse
Machen sie vor einem Schaden eine Sachaufstellung mit Lichtbildern, dann haben sie es nach einem Schadensereignis leichter.
wird ein Gerüst am Gebäude angebrach oder ist die Wohnung längere Zeit unbewohnt, ist die Hausratversicherung zu informieren.
Foto: Rainer Schwarz
ob Feuerlöscher oder Löschschlauch auch im Wohnhaus, ratsam ist jede Lösung.
Foto: Rainer Schwarz
Wenn sie nach Hause kommen und die Wohnungstür so aussieht, haben sie keinen Rauchmelder, aber hoffentlich eine Hausratversicherung. Beachten sie beim Reinigen die Schadstoffe bei Brandereignissen.
Foto: Rainer Schwarz
Eine Spurenschonende Brandbekämpfung ist wichtig für die Geschädigten.
Sie können gegenüber der Versicherung der Nachweispflicht am besten mittels Fotos nachkommen.
Mit der Nachweispflicht wird die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung zur Belegung, Beweis (z. B. eine Quittung, Foto oder ähnlich) einer Behauptung verstanden.
Foto: Rainer Schwarz
deutlich sichtbar der Rauch bei einem Wohnungsbrand, deshalb mit Atemschutz vorgehen
Kriechen sie bei einem Brand auf dem Boden zum Ausgang. Foto: BF München
bitte den Text lesen
Foto: feuerkrebs
Nach einem Brand sollten sie den Ruß nicht ohne Schutzausrüstung entfernen. Brandfolgeprodukte (Schadstoffe) nach einem Brand sind immer toxisch. Fragen sie bei ihrer Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung nach einem Spezialunternehmen zur Brandschadensanierung.
Foto: Rainer Schwarz
Nicht nur im Urlaub sollte man die Tür zu machen. Das verringert den Schaden im Brandfall. Im Erdgeschoss war der Brand, im Dachgeschoss Ruß!
Foto: Rainer Schwarz


Gedanken vor einem

Brandschaden und Einbruchschaden


Wer Besitzter einer Wohnung, eines Hauses, eines Autos, Wohnmobils oder anderer gegenständlichen Wertanlagen, ist bestrebt sein Hab und Gut zu pflegen und zu schützen.
Bekanntlich kann nicht jeder Schaden vermieden werden, egal von wem verursacht.
Deswegen sollte man sich vorher Gedanken machen. Bereits Konfuzius sagte:

„Wer vor nichts Angst hat, wird von der Gefahr überrascht.“


Zum Thema Einbruchschutz findet man sehr viel im Internet, so auch zu Fördermaßnahmen.
Beim Brandschutz sieht es anders aus, obwohl die Zahlen über Brände erschreckend sind.


Auf Anfrage (Antw. vom 06.07.18) schreibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau: „Eine Förderung privat genutzter Wohneinheiten mit einbruchsichernden Maßnahmen gemäß unserer Merkblätter erfolgte in unserem Produkt "Altersgerecht Umbauen".
Für Maßnahmen zum Brandschutz bietet die KfW keine separate Förderung an.


Sicherheit:

Anhand der oben stehenden Zahlen erscheint es sinnvoll, sich vor einem Schaden Gedanken zu machen und sich zu schützen. Desegen sollte man vor einem Schaden Bilder von seinem Eigentum fertigen, die dann im Schadensfall den Nachweis des Besitzes erbringen.
Auf dem Lande bieten Nachbarn einen relativ guten Rundumschutz. Nachbarn merken relativ schnell wer fremd ist. Hunde oder Gänse melden das oft auch recht lautstark.
In dicht besiedelten Gebieten sieht das anders aus.

Rauchmelder, Einbruchmelder, Bewegungsmelder Vorsorge ist immer besser als Nachsorge. Das bedeutet nicht nur, dass z. B. jeder, der einen Kamin betreibt, einen Metalleimer für die Kaminasche nutzen sollte.

Die primäre Prävention zielt darauf ab, den allgemeinen Entstehungsbedingungen einer Tat entgegen zu wirken. Deshalb stellen wir unter www.brand-feuer.de Brandursachen und Einbruchsituationen vor, um Schäden zu vermeiden. Aus Fehlern lernen ist das Ziel.

Mit der sekundären Prävention versucht man, tatfördernde Situationen gezielt durch technische Mittel wie z. B. einer Alarmanlage, einem Rauch- oder Bewegungsmelder zu reduzieren.

Die Praxis hat gezeigt, dass eine Tatminimierung bei Einbrechern, wie auch bei Brandstiftern durch eine gute Zugangskontrolle erreicht wird. Nicht jeder sollte unbemerkt auf ein Grundstück oder in ein Gebäude gelangen können. Eine ausgewogene Beleuchtung ist sinnvoll.
Mit versteckt angebrachten Bewegungsmeldern und getrennter Beleuchtung kann eine solide Überwachung erreicht werden. Nicht bei jedem Spaziergänger oder Tier sollte diese reagieren. Gleichzeitig kann man mit den Bewegungsmeldern Kameras koppeln, die sogar per App ein Bild aufs Handy senden. Mittlerweile sind auch vernetzte Rauchmelder erhältlich, die bei einem Brand den Alarm auf Handy weiterleiten. Solarbetriebene LED-Strahler, die mit einem Bewegungsmelder gekoppelt sind und stromunabhängig arbeiten sind gerade auf landwirtschaftlichen Betrieben sinnvoll.
siehe auch Kriminalprävention.

In einer Küche oder Waschküche können sie keine Rauchmelder nutzen, da müssen Wärmemelder angebracht werden. Viele haben eine Gasheizung, einen offenen Kamin oder in Werkstätten einen Gasbrenner. Sinnvoll sind hier Kohlenmonoxid- oder CO-Melder. Ihr Schornsteinfeger kann weiterhelfen.


Türen:

Bei Mehrfamilienhäusern dürfen die Eingangstüren nachts nicht mehr verschlossen werden.
Das ist sinnvoll im Falle eines Brandes, da kann nicht erst nach einem Schlüssel gesucht werden.
Was spricht dagegen, Haustüren wie auch Etagentüren mit einem sogenannten kleinen Panikschloss zu versehen?
Das bedeutet, dass jeder ohne einen Schlüssel lediglich durch Klinkendruck das Gebäude verlassen bzw. aus dem Haus gelangen kann. Hinein hingegen kommt man nur mit einem Schlüssel.
Sollten sie mal länger in den Urlaub fahren, schließen sie auch die Zimmertüren, sowie die Fenster.
also immer Tür zu. Bricht ein Brand in einem Zimmer aus, haben sie die geringe Chance, dass das Feuer evtl. wegen fehlenden Sauerstoffs erlischt. Zumindest gelangen die Schadstoffe nicht in das gesamte Gebäude, sollte sich der Brand nicht ausbreiten. Ich habe Brandschäden bearbeitet, die im Keller ausbrachen und dazu führten, dass im Dachgeschoss alles verrußt und somit unbewohnbar war.


Elektrische Geräte:

Sind sie länger nicht in der Wohnung, stellen sie auch Sicherungen aus oder ziehen sie z. B. von der Kaffeemaschine, Fernsehgerät, dem Föhn und dem Rechner die Stecker.
Bei einem Gewitter werden diese Geräte schon mal nicht beschädigt. Aber denken sie daran, dass z. B. ein Kühlschrank, Gefrierschränke, Bewegungsmelder usw. immer funktionieren müssen.


Generelle Überlegungen:

  • Ist an ihrer Einfahrt oder ihrem Wohnhaus eine deutlich sichtbare Hausnummer angebracht, die nachts beleuchtet ist?
  • kennt jeder Bewohner die Notrufnummer oder den Standort eines Feuerlöschers?
  • Die Versicherungssituation kann natürlich nur Jeder für sich beurteilen und hängt von sehr vielen Faktoren ab.
  • Privathaftpflichtversicherung; die sollte jeder abschließen, nicht nur wenn Kinder in der Familie sind.
  • Hausratversicherung sowie für Gebäudeeigentümer eine Gebäudeversicherung, evtl. eine Haftpflichtversicherung für das Grundstück.

Die bezahlt den Inhalt der Wohnung. Bei einfachem Diebstahl, wenn z. B. ein Fenster oder die Balkontür offen stand, gleichen sie den Schaden nicht aus. Ebenso erfolgt kein Ausgleich, wenn keine offene Flamme den Brandschaden verursacht hat, z. B. angesengte Wäsche durch ein Bügeleisen. Denken sie auch an einen Unterversicherungsschutz und evtl. die grobe Fahrlässigkeit mit einzubeziehen
Mit Unterversicherungsverzicht bekommen Sie als Versicherungsnehmer den Schaden ohne Abzug ersetzt.

Wichtig: Kunstgegenstände, Oldtimer, Sammlungen oder Schmuck sollten der Versicherung bekannt sein. Wichtig sind da Quittungen, Gutachten, Lichtbilder mit Datum. Ob zusätzlich eine Teilkaskoversicherung- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden soll, kann ebenfalls nur jeder für sich festlegen. Das hängt in der Regel auch von dem Wert des Fahrzeuges ab. Eine Teilkaskoversicherung ist nicht in einer Vollkaskoversicherung enthalten. Vergleichen sie Versicherungsangebote. Ist alles zum Neuwert versichert, wie hoch erfolgt im Schadensfall eine Rückstufung usw.? Natürlich muss dem Versicherer Gelegenheit geben werden, den Schaden zu prüfen!

Der Themenbereich Versicherungen ist so umfassend, dass es hier nicht weiter behandelt werden kann.
Nachweispflicht und Bilder:
Als sinnvoll hat sich herausgestellt, vom Gebäude, der Wohnung, Fahrzeugen aber auch von Wertgegenständen (am besten nicht nur vom gesamten Objekt, sondern auch von Einzelteilen) in doppelter Ausführung mit Datumsnachweis Lichtbilder zu fertigen, um diese in einem Schadensfall vorzeigen und somit der Nachweispflicht nachkommen zu können. Eine Kopie sollte außerhalb ihres Hauses oder an einem sicheren Ort (z. B. Bankschließfach, guter Freud usw.) aufbewahrt werden. Diese Unterlagen können auch einen Platz in ihrem Notordner (elektronische Codewörter, die Patientenverfügung usw.) finden. Somit hat es die Versicherung auch einfacher, die Schadenregulierung vorzunehmen.

Empfohlen wird weiterhin, auf jeder Etage, in einer Wohnung, einer Garage oder einem Wohnmobil einen funktionsfähigen Feuerlöscher oder Feuerlöschspray für einen Entstehungsbrand bereit zu haben. Wohnen sie in einem mehrgeschossigen Haus, denken sie auch über eine Fluchthaube nach, da man nicht davon ausgehen kann, dass das Treppenhaus (oft der einzige Fluchtweg) rauchfrei ist. Brennbare Gegenstände gehören nicht in ein Treppenhaus, auch keine Kinderwagen.

Bei einem Brandschaden ist die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, die Brandursache festzustellen. Die Polizei prüft, ob eine (vorsätzliche oder fahrlässige) Straftat vorliegt. Aber auch bei einem Einbruchschaden brauchen sie für ihre Versicherung eine Tagebuchnummer (Bearbeitungsnummer) der aufnehmenden Polizeidienststelle.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Polizei kostenfrei eine Beratung vor Ort anbietet.


Sofortmaßnahmen:

Menschenrettung, Tierrettung;
Sicherung der Brandstelle;
Gas, Strom und/ oder Klimaanlage abstellen;
Abpumpen des Löschwassers, Gewässerverschmutzung, Achtung Umweltschutz;
Überprüfen elektrisch betriebener Geräte und Leitungen, E-Check
Bergung und Lagerung des Inventars zur Schadensminimierung


siehe auch:




Gedanken nach einem

Brandschaden und Einbruchschaden


so schnell kann es zu einem Brandschaden kommen
so schnell kann es zu einem Brandschaden kommen

Polizei / Kriminalpolizei

Aktenzeichen und Name des Brandursachenermittlers der Kriminalpolizei notieren, sowie Telefonnummer, Fax–Anschluss oder Email-Adresse Aktenzeichen:……………………………….

Notwendig ist es deshalb, vorstehende Daten zu notieren, um diese an die Versicherungen weiter reichen zu können.


beachten sie:


von Herrn Dipl.-Ing. (Univ.) Rasso Bumiller



Versicherungen

Unmittelbare Schadensmeldung an die Versicherung in schriftlicher Form (per FAX, E-Mail oder Brief mit Eingangsbestätigung) Schadensnummer und Name des Sachbearbeiters notieren.

Tagebuch- oder Schadens - Nr.: ………………………………………..

Versicherungsvertrag überprüfen, was genau versichert wurde:

  • z. B. anderweitige vorübergehende Unterbringung
  • besteht ein Ausschluss einer Unterversicherung
  • wird grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen?


Wohnung:

besteht eine:


Gewerbe:

bei einem Fahrzeugbrand kann eine Teilkaskoversicherung den Schaden ausgleichen
Foto: Rainer Schwarz


Fahrzeug:

besteht eine:

1. Kfz-Haftpflichtversicherung
2. Teilkaskoversicherung
3. Vollkaskoversicherung


Sekundärschäden (z. B. Wasserschäden, Rußschaden, Umeltschaden) sind ebenfalls umgehend schriftlich der Versicherung zu melden. Gibt es weitere Geschädigte?

feststellen ob:

  • wann,
  • von wem
  • wofür ein Brandursachen- oder Schadensgutachter beauftragt wurde.


unterscheiden sie zwischen einem:

Schadensgutachter / er stellt die Schadenshöhe fest -und einem
Brandursachengutachter / er stellt die Ursache fest.

Von wem erfolgte zu welchem Zweck eine Beauftragung?

nach einem Dachstuhlbrand besteht auch eine Schadensminderungspflicht
Foto: Rainer Schwarz
manchmal sind solche Totalschäden vermeidbar
Foto: Rainer Schwarz

Konnte der beauftragte Ursachengutachter die Schadensursache klären, oder kann/ sollte ein
eigener Gutachter und Sachverständige für Brandursachen beauftragt werden?


Erst nach einer Freigabe der Kriminalpolizei und der Versicherung ist mit dem Aufräumen, einer Schadensminimierung bzw. Entsorgung zu beginnen.
Der VN (Versicherungsnehmer) muss der Versicherung die Inaugenscheinnahme und andere relevanten Feststellungen ermöglichen. Er ist nachweispflichtig.

Schadensbegrenzende Maßnahmen (z. B. Trocknung von Teppichen) kann nach Absprache mit der Versicherung beginnen.

Dokumentieren sie jeden Schaden!


Brandschadenbeseitigung, aber wie?

Grundsätzlich kann man sagen, nur durch ein Fachunternehmen. Die Reinigung, bzw. Renovierung sollte eine vorherige Dokumentation der Schäden beinhalten, gefolgt von:

  • eine Reinigung vom restlichen Löschwasser
  • Trocknungsgeräte gegen die Feuchtigkeit
  • das komplette Absaugen von Ruß von Decke und Wänden
  • Wandputz sowie Betonsanierungsmaßnahmen an der Decke
  • eine Beseitigung der Brandfolgeprodukte wie z. B. Dioxine / Rauchgeruch
völlige nachweisbare Dekontamination
  • Messung des Giftgascocktails bei Bränden von Herrn Dipl.-Ing. (FH) Peter Basmer
  • Reinigung nicht nur der Oberflächen, auch z. B. Schubladen
  • mittels E-Check eine Überprüfung aller Elektrogeräten, bzw. der elektrischen Anlage
  • Sicherung von Akten und Dokumenten durch einen Fachbetrieb
  • Verhinderung von Korrosion


Die Nutzung auch des nachfolgenden Produktes sollten sie Fachleuten überlassen.

SAL Profi Clean Sicherheitsdatenblatt


Gemeinsame Absprache mit der Versicherung über ein Sanierungskonzept.
Schriftliche Klärung der Auftragsvergabe bzw. Kostenübernahme.

Achtung: Auch nach einem Brandschaden sind evtl. Computerdaten auf einer Festplatte noch zu retten.


Prüfung steuerrechtlicher Art des Sacherverhaltes



siehe auch:


oder die Informationen der FW Leverkusen



PS Diese Überlegungen sind nur beispielhaft.
Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollzähligkeit, rechtliche Korrektheit und können jederzeit ergänzt oder geändert werden.


aber auch:


geprüft werden außerdem:

  • Nachweispflicht gem. § 31 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers



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