Brandursachenermittler

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ist ein Gebäude evtl. einsturzgefährdet, setzt die Polizei NRW einen Roboterhund ein, um neue Erkenntnisse zu gewinnen. Hier bei der Einsatzunterstützung bei den Brandursachenermittlungen in Essen.
Der Roboter hat einen 3D-Scanner und eine 360-Grad-Kamera. Aus den Daten erstellen wir ein 3D-Modell, in dem sich Brandursachenermittler virtuell bewegen können. Brandschaden vom 21.2.2022
Foto: LZPD NRW

Auszug aus dem Fachbuch „Die Ermittlung von Brandursachen“, welches im August 2019 in 3. Auflage erschienen ist.
Autor: Ing. Jörg Cicha
Werkzeug eines Brandursachenermittlers zum Nachweis von Brandbeschleuniger
ein Photoionisationsdetektor oder PID,
die Sensoren zeigen auch eine geringe Menge Brandbeschleuniger in PPM an.
Foto: Rainer Schwarz
Zur Brandursachenermittlung ist die Kriminalpolizei gesetzlich verpflichtet. Hier ein Brandursachenermittler der Kriminalpolizei bei der Feststellung der Brandursache, natürlich unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes.
Foto: Rainer Schwarz
Brandursachenermittlung nach einem Dachstuhlbrand. Türschild / Büro Polizei Gütersloh
Foto: Rainer Schwarz, KHK i. R.

Die Feststellung von Brandursachen dient der Verfolgung von Straftaten, dem Ausschluss von Straftaten, aber auch der Prävention bzw. Kriminalprävention.

Erkenntnisse, die man aus der Brandursachenermittlung gewinnt, werden mit geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung brandverursachender Konstellationen führen.

Neben den Brandursachenermittlern der Kriminalpolizei gibt es eine Vielzahl von privaten Brandursachenermittlern, die als Gutachter oder Sachverständige tätig sind. Siehe dazu: Gutachter und Sachverständige für Brandursachen.
Grundstock einer Tätigkeit als Sachverständiger oder Gutachter ist oftmals eine naturwissenschaftliche oder technische Ausbildung (meist Studium).

Es gibt hervorragende Gutachter in den Reihen der Polizei, aber auch ehemalige Kriminalpolizeibeamte, die als Brandursachenermittler tätig sind. Die Qualität einer gutachterlichen Tätigkeit beruht aber auch auf einer langjährigen Erfahrung, also einer großen Anzahl von Brandursachenermittlungen.
Die vfdb (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.) hat ein Merkblatt (MB 2/01 September 2018) für die „Anforderungen an die Kompetenz von Gutachter und Sachverständige für Brandursachen für Brand- und Explosionsursachen erstellt.
Das erstellte Merkblatt beinhaltet z. B., dass "Sachverständige müssen für eine öffentliche Bestellung besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Eignung nachweisen".
Einige Brandursachenermittler nennen sich Sachverständige, auch ohne öffentlich bestellt worden zu sein, bzw. die Fachkunde nachgewiesen zu haben oder die persönliche Eignung. So fehlt auch die Forderung nach einem polizeilichem Führungszeugnis in diesem Merkblatt.

In einigen Bundesländern fährt nicht immer ein Brandursachenermittler zur Brandstelle.
Je nach Schadenshöhe (oder anderen Kriterien) und strafrechtlicher Einschätzung wird der Brandschaden dann weiter bearbeitet. Ob so ein Verfahren vorteilhaft ist ?

Andere Quellen schreiben, dass Brandursachenfeststellungen nur nach wissenschaftlichen Methoden zu erfolgen haben.
Brandursachen sind jetzt nur noch positiv, auf wissenschaftlichen Grundlagen basierende Feststellungen von Brandursachen möglich.
Ob diese Argumentation im Gerichtsverfahren standhält, wird bezweifelt.
Siehe dazu: * Rechtsprechung des OLG Jena aus dem Jahr 2012 nach einem Brand Eliminationsverfahren, Belehrung.


siehe auch:






Brandursachen, -Fachliche Bestellungsvoraussetzungen
„Urheber: IHK-Darmstadt, Herausgeber Institut für Sachverständigenwesen e. V.“ - Freigabe Frau Schlatterer
Vorbeugender Brandschutz, -Fachliche Bestellungsvoraussetzungen
„Urheber: IHK-Darmstadt, Herausgeber Institut für Sachverständigenwesen e. V.“



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