Einbruchmeldeanlage

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Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise von Alarmanlagen in Gebäuden; zu denen in Kraftfahrzeugen siehe Alarmanlage (Kfz).

zur Sicherheit gehören der Einbruchschutz und der Brandschutz
siehe auch Kriminalprävention

Einbruchmeldeanlagen (EMA) sind technische, heute ausschließlich elektronisch betriebene Einrichtungen, die dem Objekt- und Personenschutz dienen. Eine Einbruchmeldeanlage soll:

  • durch Abschreckung Einbrüche, Diebstähle und Überfälle verhindern,
  • im Notfall hilfeleistende Dienste (Polizei, Sicherheitsdienst etc.) benachrichtigen,
  • die Aktionszeit von Dieben, Bankräubern usw. minimieren,
  • die unmittelbare Umgebung sowie beteiligte, anwesende Personen alarmieren,
  • helfen, einen Einbruch oder Überfall zu rekonstruieren


Funktionsprinzip und Arten

Heute teilt man Alarmanlagen in drei technische Hauptkategorien:


Gleichstrom

Hierbei fließt ein elektrischer Strom zwischen zwei Punkten innerhalb der Alarmanlage, der sog. Meldergruppe, über einen Melder. In der Zentrale der Einbruchmeldeanlage und/oder Überfallmeldeanlage (ÜMA) wird nach dem Prinzip einer Wheatstonesche Messbrücke mittels einer sog. Differenzialschleife die elektrische Spannung gemessen und mit einem Sollwert verglichen. Dabei bildet ein elektrischer Widerstand im Inneren des Melders oder in der leitungsentferntesten Verteilerdose einen der 4 Widerstände der Messbrücke. Unter- oder überschreitet die Spannung einen bestimmten Schwellwert, wird dies als Alarm oder Sabotage ausgewertet. Zusätzlich zu Meldergruppen für Überfall oder Einbruch kann es zusätzliche Meldergruppen für eine Sabotageerkennung geben, die nach dem gleichen Prinzip überwacht werden. In diese Meldergruppe werden auch alle Öffnungskontakte von Meldern, Verteilern usw. eingeschleift. Die Verschaltung der Widerstände und die Auslösekriterien sind vom Hersteller der EMA/ÜMA und von der Vorgabe des VdS abhängig.


Bus (Datenverarbeitung)

Bei der Bus-Technik werden z.B. alle Melder über 2 Adernpaare angeschlossen, wobei das eine Paar die Datenleitung darstellt und das andere zur Stromversorgung einiger besonderer Melder oder Endgeräte dient. Bei gemeinsamer Masse sind auch 3 Adern ausreichend. Ebenso gibt es Bus-Systeme, die vollkommen VdS-Konform mit nur 2 Drähten arbeiten. Diese Technik ermöglicht an einer dünnen Leitung eine Vielzahl von Melden anzuschließen. Die Konfiguration der EMA/ÜMA erfolgt meist über einen Personal Computer|PC, der über eine Serielle Schnittstelle oder Parallele Schnittstelle Schnittstelle angeschlossen wird. Jedem Melder wird dabei eine Identifikator|ID zugewiesen und bei Bedarf auch ein hinweisender Text oder eine Definition des Melders. Über die Datenleitung fragt die computergestützte Anlage nun in regelmäßigen Periode (Physik)|Zyklen den Zustand der alarmgebenden Einheiten ab.
EMA / ÜMA, die nach dem Prinzip der Funktechnik arbeiten, funktionieren wie Bus-Anlagen, nur dass die Verkabelung durch Funk ersetzt wird. VdS-konforme Anlagen arbeiten im 433 oder 868 MHz-Bereich. Die Melder haben eine entsprechende Batterie, welche die Stromversorgung für mindestens 1 Jahr sicherstellen muss.

Tritt ein Alarmfall ein, werden bei allen Technologie je nach Anforderung und Programmierung verschiedene Reaktionen ausgeführt, indem diverse Endgeräte, wie z.B. Wählgeräte, Alarmübertragungseinrichtungen, Signalgeber, Kameras etc., angesteuert bzw. ausgelöst werden.


Darüber hinaus gibt es zwei Zweckkategorien:

Einbruchmeldeanlagen (EMA)
dienen der Erkennung und Meldung von Einbrüchen
Überfallmeldeanlagen (ÜMA)
dienen der manuellen Auslösung eines Überfallalarms durch das Opfer während oder nach eines Überfalls


Die meisten modernen Einbruch- und Überfallmeldezentralen (EMZ(ÜMZ) unterstützen jedoch auch die Funktionen einer ÜMA, so dass EMA und ÜMA problemlos kombiniert werden können. Wichtig hierbei ist jedoch, dass die Überfallfunktionen auf einer gesonderten, vom Einbruch abgeschirmten Meldergruppe (s.o.) angeschaltet und konfiguriert wird. Eine Überfallmeldergruppe ist ständig in Betrieb. Die Einbruchmeldermeldergruppe darf erst beim Verlassen der Räumlichkeiten scharfgeschaltet werden. Um Falschalarme zu vermeiden gibt es in Deutschland das Prinzip der Zwangsläufigkeit. Diese stellt sicher, dass eine Scharfschaltung nur dann erfolgen kann, wenn sich alle Melder im richtigen Zustand (Normalzustand) befinden. Weiterhin wird hierdurch gewährleistet, dass ein Betreten der überwachten Räume nur nach Rücknahme der Scharfschaltung (Unscharfschaltung) möglich ist.
Bei allen Anlagen sind die Zentralen mit Akkumulatoren ausgestattet, welche die Stromversorgung bei Ausfall des 230-Volt-Netzes für mindestens 12 bzw. 60 Stunden sicherstellen müssen.


Alarmmelder

Alarmmelder dienen der Alarmauslösung und werden i. d. R. in drei Hauptgruppen unterteilt:

  • Automatische Melder
    • Aktive Glasbruchmelder (Fenster, Vitrinen, Türverglasungen)
    • Aktive Alarmgläser (Verglasungen der Fassade / Außenhaut)
    • Lichtschranke (Fensterfronten, Flure, Außenbereich)
    • Körperschallmelder (Wertbehältnisse)
    • Bewegungsmelder (Passiv: Infrarot und aktiv: Ultraschall, auch Mikrowelle)
    • Kapazitive Melder (Tresorschränke)
  • Manuelle Melder
    • Geldscheinkontakt (Kassen)
    • Überfallmelder (Kassen-, Verschlußsache|VS-, Waffenräume)
    • Überfalltretleiste (Kassen)
  • Elektromechanische/-magnetische Melder
    • Schließblechkontakte (Türen)
    • Magnetkontakte (Fenster, Türen)
    • Alarmtapete (Wände)
    • Passive Glasbruchmelder (Fenster, Türverglasungen)
    • Akustische Glasbruchmelder, Veränderungsüberwachung von großen Glasflächen
    • Magnetkontakt für Türen

Die meisten Melder lassen sich zusätzlich einem Überwachungstyp zuordnen:

  • Außenhautüberwachung: Hierbei wird besonderer Wert auf die Erkennung eines Eindringens von Außen in das Objekt gelegt (Fenster, Türen, Wände, Boden)
  • Fallenüberwachung: Dieser Typ der Überwachung soll einen Eindringling im Inneren des Objektes feststellen, z. B. mit Hilfe von Bewegungsmeldern


Endgeräte

  • Signalgeber: Je nach Art des zu überwachenden Objektes werden optik oder akustische Signalgeber eingesetzt, um einen Einbruch oder Überfall zu signalisieren.
  • Wählgerät: In den meisten Fällen ist es erwünscht oder sogar vorgeschrieben, einen eingetroffenen Ernstfall unmittelbar an hilfeleistende Stellen zu übermitteln. Dies erfolgt entweder über eine Standleitung direkt an die Polizei (mithilfe eines sog. Hauptmelders), über das Telefonnetz (Analogsignal oder Digitalsignal) an einen Sicherheitsdienst oder eine damit beauftragte Sicherheitszentrale, oder über das Global System for Mobile Communications|GSM-Netz. Wählgeräte können so programmiert werden, dass sie in verschiedenen Situationen oder zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche oder auch mehrere Stellen benachrichtigen. Dabei können wahlweise aufgezeichnete Sprachmitteilungen oder digitalisierte Informationen (ähnlich wie beim Fax-Gerät) übertragen werden. Neuere Technologien nutzen die virtuelle Standleitung X31 um eine dauernde Überwachung der Telefonleitung zu gewährleisten und den redundanten Übertragungsweg zu sichern. Eine ganz einfache Form von Wählgeräten stellen Mini-Keeper dar. Diese Geräte verbinden Bewegungen meldende Sensoren und (GSM-)Wahlgerät in einem Gehäuse.
  • Videospeicher: Videospeicher zeichnen Videotechnik|Videofilme oder Einzelbilder im Moment des Alarmfalles auf. Je nach Art und Konfiguration wird auch eine bestimmte Zeitspanne vor und nach dem Alarm gespeichert, um die Rekonstruktion und Identifizierung der / des Täter/s zu erleichtern. Es gibt analoge (analoge Kamera und Videogerät) und digitale (digitale oder analoge Kamera in Verbindung mit einem Computer) Videospeicher.
  • Fotokamera: Fotokameras fertigen in regelmäßigen Abständen über eine gewisse Zeit hinweg Lichtbilder. Das erste Foto entsteht beim Auslösen des Alarmes, auch wenn diese Technik weiträumig von Videospeichern abgelöst wurde, so gibt es auch heute noch zahlreiche Banken, in denen Fotokameras (meist Schwarzweiß) eingesetzt werden.
  • Ereignisdrucker: Dieser Drucker (Peripheriegerät)|Drucker hält alle Ereignisse fest, um den Ursprung eines Alarmes zu ermitteln und die Situation rekonstruieren zu können. Moderne Alarmanlagen erfüllen zwar automatisch diese Funktion mit einem internen Speicher und einer Anzeige, jedoch kann ein Drucker die Aufgabe erleichtern und ermöglicht außerdem eine problemlose und unaufwändige Portabilität (Informatik) der Daten.


Alarmierungstypen

Stiller Alarm, Akustischer Alarm und Optischer Alarm werden unterschieden, ebenso Internalarm, Externalarm und Fernalarm.


Scharfschaltung

Damit eine Alarmanlage aktiv wird, muss sie zuerst scharf geschaltet werden; hierfür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die je nach Bedarf und Hersteller zum Einsatz kommen.

Neben der üblichen Scharfschaltung mit Hilfe eines speziellen, elektromechanischen Schlosses und Schlüssels stehen moderne Technologien zur Verfügung, wie z. B. vollständig elektronische Geräte. Nennenswert sind hier elektronische Schlüssel, die ohne Batterie (Elektrotechnik) mit einer Induktionsspule arbeiten und die berührungsfreie Aktivierung ermöglichen. Auch elektronische Karten im Kreditkartenformat sind möglich. Diese gibt es ebenfalls auf Basis der Elektromagnetische Induktion, mit Magnetstreifen oder einem Integrierter Schaltkreis|Chip (ähnlich Telefonkarten). Auch eine Scharfschaltung durch die Eingabe eines Codedes auf einer speziellen Tastatur ist möglich, sowie der Fingerabdruck.
Je nach Bedarf können auch mehrere Variante (Produkt) kombiniert werden, z. B. Codeeingabe und elektronischer Schlüssel. In vielen Fällen verlangt die Versicherung (z. B. bei Banken, Sparkassen, Juwelieren etc.) sogar beide Varianten.

Es ist unerheblich, wie die Scharf- und Unscharfschalteinrichtung gestaltet ist, sie muss sich immer baulich außerhalb des gesicherten Bereiches befinden. Erst wenn alle Türkontakte geschlossen sind, Bewegungsmelder keine Bewegungen registrieren und alle anderen alarmgebenden Einrichtungen ihr O.K. melden, kann die Anlage scharf geschaltet werden.

Die Deaktivierung der Alarmbereitschaft muss vor dem Betreten der gesicherten Bereiche erfolgen, da sonst eine sofortige Alarmierung erfolgt. Eine Anbringung solcher Einrichtungen im Inneren eines Sicherungsbereiches kombiniert mit einer Alarmverzögerung, um die Unscharfschaltung zu ermöglichen, ist in Deutschland nicht zugelassen (Abgesehen natürlich von freiwillig gesicherten Objekten, die keine Alarmierung der Polizei beanspruchen und keinen Versicherungsschutz genießen, der eine Alarmsicherung voraussetzt).

Von der sogenannten Spätheimkehrerschaltung (Englische Sprache late return disarming feature, auch Intern-scharf-extern-unscharf-Schaltung, ISEU-Schaltung oder Säuferschaltung spricht man, wenn die Anlage von innen aktiviert wird und sie von außen wieder deaktiviert werden kann. Zum Beispiel kann bei der Scharfschaltung von innen nur das Erdgeschoss, bei der Scharfschaltung von außen das gesamte Haus scharfgeschaltet werden.


Sabotage

Entgegen dem allgemeinen Filmgeschehen sind moderne Alarmanlagen sehr gut gegen Sabotage gesichert. Die einzige Möglichkeit, eine Alarmanlage zu sabotieren, ist ihre Manipulation im unscharfen Zustand. Diese Manipulation kann jedoch nur unter Sicht und somit bei bestehenden Zeugen erfolgen. Sie lässt sich später detailliert nachweisen. Hier nun ein paar offensichtliche Möglichkeiten der Sabotage und wie sie verhindert werden:

  • Abtrennung eines Melders: Da zwischen einer Gleichstrom-Anlage und Melder eine konstante Spannung anliegen muss, würde eine Unterbrechung zur sofortigen Alarmauslösung führen. Bei Anlagen mit Bus-Technologie erkennt die zentrale Steuereinheit sofort ein fehlendes Element und löst Alarm aus.
  • Überbrückung eines Melders: In jedem Gleichstrom-Melder befindet sich ein fest definierter Widerstand. Wird dieser überbrückt, z. B. durch einen vorher bereits manipulierten Alarmgeber oder über einen normalen Draht, ändert sich der gemessene Widerstandswert, welcher von der Zentrale erkannt und als (Sabotage-)Alarm gewertet wird.
  • Abdeckung eines Bewegungsmelders: Moderne infrarot|IR-Bewegungsmelder haben eine Sichterkennung. Werden sie mit Farbe übersprüht oder mit einem Karton o. Ä. abgedeckt, wird die veränderte „Sichtweite“ erkannt und als Sabotage-Alarm gemeldet (Vorschrift bei Geräten der Klasse VdS-C).
  • Manipulation der Peripherie im Inneren: Theoretisch wäre es möglich, den Auslösekontakt eines Melders zu manipulieren. Moderne und auch ältere Elemente verfügen jedoch über einen sog. Deckelkontakt, der mit dem Alarmkontakt parallel geschaltet (nicht VdS-konform) oder an die Sabotageleitung (VdS-Konform) angeschlossen ist. Wird das Gehäuse im scharfen Zustand geöffnet, erfolgt die Alarmauslösung („Verbindungsstörung“).
  • Kappen der Standleitung: Da viele Anlagen einen Hauptmelder besitzen, der einen Alarm über eine Standleitung an die zuständige Polizei meldet, klingt es verführerisch, die Standleitung zu kappen. Das Problem liegt jedoch darin, dass der Hauptmelder ununterbrochen ein Signal an die Empfangszentrale der Polizei übermitteln muss. Wird dieses Signal nicht empfangen, meldet die Empfangseinrichtung sofortigen Alarm. Zusätzlich zum Signal wird die Standleitung ebenfalls mit einem Widerstand von Seiten des Empfängers überwacht, der die Überbrückung verhindert.
  • Trennung der Telefonleitung: Hierdurch könnte das Wählgerät keinen Alarmruf mehr ausführen. Dieses muss jedoch in regelmäßigen, einem potentiellen Täter unbekannten, Intervallen einen Statusbericht an einen Empfänger übermitteln. Bleibt der sog. Gewohnheit|Routineruf aus, werden je nach Objekt und Richtlinien hilfeleistende Maßnahmen eingeleitet.


Vorschriften und Richtlinien

Um die Sicherheit von Objekten und Personen zu gewährleisten, werden von diversen nationalen und internationalen Stellen Vorschriften und Richtlinien bzgl. Alarmanlagen erlassen. Dazu gehören die und die Polizei oder in Deutschland die VdS Schadenverhütung GmbH.

Bei der Planung, Projektierung, Installation und Wartung sind insbesondere zu beachten:

  • in Deutschland die nationalen DIN-VDE-Normen_Teil_8|DIN VDE Normen Teil 8 (0833-1 und 0833-3)
  • die Europäische Norm EN 50131-1-6.

Diese Vorschriften beinhalten unter anderem die Art, Positionierung und Anzahl der Alarmmelder, die Art der Alarmübertragung und Signalisierung, die Absicherung gegen Sabotage und die Wartungszeiträume zur Funktionsprüfung.


Alarmanlagen und der Europäische Installationsbus (EIB)

Mit dem Europäischer Installationsbus|EIB lassen sich keine Verband der Sachversicherer|VdS-zertifizierten Alarmanlagen errichten, obwohl die meisten EIB-Alarmanlagen streng nach VdS aufgebaut sind. Der Markt bietet auch Alarmanlagen mit EIB Schnittstelle an. Für eine VdS-Zertifizierung darf die EIB Schnittstelle nur als Ausgang verwendet werden, d. h. es werden nur die Statusinformationen der Alarmanlage an den EIB weitergeleitet.


siehe auch:


Literatur:

  • Hans-Joachim Geist: Die erfolgreiche Montage einer Einbruch-Melde-Anlage, Elektor-Verlag 1999, ISBN 3895760803
  • Adam Merschbacher: Sicherheitsanalyse für Haushalte, VdS-Verlag 2002, ISBN 3936050031
  • Gilles Vernet: Alarmanlagen. Konzeption und Aufbau mit handelsüblichen Komponenten, Elektor-Verlag 2002, ISBN 3895760137
  • Bodo Wollny: Alarmanlagen, Pflaum 2003, ISBN 3790507776
  • Hans-Joachim Geist: Bei Einbruch ALARM. Per Kabel, Funk und Satellit, Elektor-Verlag 2003, ISBN 3895761338
  • Hans-Werner Bastian: Sicherheits-Check für Haus und Wohnung. Schutz für Einbruch, Brand und Wasserschaden, Eccomedia 2003, ISBN 393678213X
  • Adam Merschbacher: Sicherheitsanalyse für Gewerbebetriebe, VdS-Verlag 2003, ISBN 393605004X
  • Bodo Wollny: Alarmanlagen. Planung, Komponenten, Installation., Pflaum 2003, ISBN 3790509035



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