Feuerwehrleiter

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Lebensrettung mittels Feuerwehrleiter durch die Feuerwehr in Köln, Kempener Str. am 08.11.2015
Foto: PP Köln
Übung mit einer Hakenleiter
Foto: Alain Humbert, Communication Sdis 77
Holzleiter
Foto: Rainer Schwarz
Hakenleiter
gesehen: Internationales Feuerwehrmuseum Schwerin
Foto: Rainer Schwarz
Leiter aus Aluminium
Foto: Rainer Schwarz

Unter einer Feuerwehrleiter versteht man primär die Holzleitern der Feuerwehren, welche bis ins letzte Jahrhundert Verwendung fanden. Diese wurden oft auf Hand- oder Pferdekarren gespannt und so zur Einsatzstelle transportiert. Dort aufgebaut, ermöglichten sie das Einsteigen in höhere Stockwerke von Gebäuden.

Auch heute existieren noch Feuerwehrleitern. Hierzu zählen neben den modernen Drehleitern und ähnlichen Hubrettungsfahrzeugen,
die vier tragbaren Leitern:


  • Klappleiter
  • Steckleiter
  • Schiebeleiter
  • Hakenleiter


tragbare Leitern bei der Feuerwehr und anderen Hilfsorganisationen

Die Vorteile tragbarer Leitern macht sich vor allem die Feuerwehr und das THW zunutze. Die dienen als alternativer Rettungsweg von Menschen aus einem brennenden Haus oder Angriffsweg zur Brandbekämpfung. Zusätzlich können sie als improvisiertes Rettungsgerät für weitere Aufgaben zur Verfügung stehen (z.B.: bei der Wasser- und Eisrettung, bei der Abstützung, etc.).

Der Einsatz tragbarer Leitern bei den deutschen Feuerwehren ist in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 festgeschrieben (siehe FwDV 10). Es dürfen nur Leitern nach Norm (siehe unten) verwendet werden.

Hier wird die Arbeitshöhe bzw. die Einsatzhöhe als Rettungshöhe bezeichnet.


Steckleiter

Die Steckleiter ist die bei der Feuerwehr am häufigsten vorhandene Leiter, da sie am dynamischsten eingesetzt werden kann. Je nach Zweck und benötigter Höhe können bis zu vier Leiterteile ineinander gesteckt werden.

Sie ist eine Anstellleiter, d. h. sie benötigt ein feststehendes Objekt, an das sie in einem 65–75°-Winkel angelehnt werden kann (z. B. Hauswand, Baum). Es ist auch möglich, sie als Leiterbock zu verwenden, sie darf dann aber nicht bestiegen werden, sondern nur noch z. B. als Schlauchbrücke verwendet werden. Weiterhin kann ein Leiterteil auch als Trage|Behelfstrage oder zur Rettung von im Eis eingebrochenen Personen verwendet werden.

Feuerwehrfahrzeuge sind in der Regel mit einer zwei- oder vierteilige Steckleiter beladen.

Folgende Längen ergeben sich bei Steckleitern nach Norm (siehe unten):

Leiterlänge Arbeitshöhe
1 Leiterteil 2,70 m ca. 2,10 m
2 Leiterteile 4,60 m ca. 3,70 m
3 Leiterteile 6,50 m ca. 5,00 m
4 Leiterteile 8,40 m ca. 7,20 m

Hierdurch wird ermöglicht, dass mit 4 Leiterteilen das 2. Obergeschoss erreicht werden kann.

Die Differenz zwischen der Leiterlänge mehrerer Teile und der Summe der Länge der Einzelteile ergibt sich aus der Überschneidung der Teile beim Zusammenstecken. Dabei gilt: 2,70 m + 1,90 m = 4,60 m; 4,60 m + 1,90 m = 6,50 m; 6,50 m + 1,90 m = 8,40 m<ref name="RH204">Die roten Hefte - Ausbildung kompakt (204): "Tragbare Leitern", Thomas Zawadke, Kohlhammer Verlag, 2005</ref>

Mehr als vier Steckleiterteile dürfen nicht zusammengesteckt werden. In Einzelfällen wurden zur Menschenrettung in Notfällen auch schon längere Steckleitern eingesetzt<ref>Einsatz einer achtteiligen Steckleiter zur Menschenrettung in 1987 Köln, "Der Feuerwehrmann", 12/1987</ref>; dieses liegt jedoch ausschließlich in der Verantwortung des Einsatzleiters.

Es werden so genannte A-Teile und B-Teile unterschieden: Die A-Teile haben auch am Leiterfuß Sprossen, so dass sie nicht auf ein Leiterteil gesteckt werden können. Ein A-Teil ist also immer das unterste Leiterteil. Bei B-Teilen fehlen die untersten zwei Sprossen, dadurch kann ein weiteres Teil angesteckt werden. Eine Zeit lang war es üblich, statt eines A-Teils ein B-Teil zu verwenden, in das ein kurzes Stück mit zwei Sprossen eingesteckt wurde. Inzwischen ist man davon wieder abgekommen.

Zusätzlich gibt es noch ein Verbindungsteil, um zwei Leiterteile zu einer so genannten Bockleiter zu verbinden, dann darf die Leiter aber nicht mehr bestiegen werden (siehe oben).

Den Halt beim Zusammenstecken erhält die Leiter durch Verbindungen aus Stahlblech, die innen bzw. außen an den Holmen befestigt sind, die die Enden des jeweils anderen Leiterendes fest aufnehmen. Zusätzlich werden die zusammengesteckten Teile mittels eines Federbolzens verriegelt.

Steckleitern gibt es aus Leichtmetall oder Holz. Die Holme der hölzernen Steckleiter bestehen aus Fichten-, Kiefern- oder Lärchenholz, die Sprossen, die in den Holmen verleimt sind, werden aus Esche gefertigt. Zusätzliche Stabilität erhält die Steckleiter durch zusätzliche Sprossenanker.

Im Einsatz wird die Steckleiter im Regelfall von drei oder vier Feuerwehrleuten vorgenommen.<ref name="FwDV 10" />


Normen

Es gibt folgende Normen für tragbare Leitern bei Feuerwehr und Hilfsorganisationen:

Leiter EN, DIN-Norm|DIN, ÖNORM)
Steckleiter EN 1147, DIN 14711, ÖNORM F4047
Schiebleiter (3-teilig) EN 1147, DIN 14715, ÖNORM F4047
Schiebleiter (2-teilig) DIN 14714 (Norm zurückgezogen)
Klappleiter EN 1147, DIN 14713, ÖNORM F4047
Hakenleiter EN 1147, DIN 14710, ÖNORM F4047 (Normen zur Hakenleiter zurückgezogen)
Multifunktionsleiter EN 1147 Beiblatt 1

Mit in Kraft treten der Vereinbarungen der Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) gegen die Einschränkung des freien Wettbewerbs und Handels durch technische Normen, insbesondere „Agreement on Technical Barriers to Trade“ (TBT), sind die Normen für die Sicherheit tragbarer Leitern und tragbarer Treppen obsolet geworden und dürfen nicht mehr als gesetzliche Regeln verwendet werden, solange nicht wissenschaftlich stringent nachgewiesen ist, dass technische Normen, Konstruktionsbeschreibungen oder Bedienungsanleitungen für tragbare Leitern und tragbare Treppen bei Nichteinhaltung der Gesundheit schaden oder zu einer Beeinträchtigung der nationalen Sicherheit führen. Da diese Nachweise fehlen, ist auch die Zertifizierung von tragbaren Leitern und Treppen nach den vorliegenden Normen innerhalb der WTO-Staaten für eine gesetzliche Regelung der Sicherheit im Umgang mit Leitern obsolet geworden.

Schiebleiter

Die zwei- oder dreiteilige Schiebleiter ist eine Anstellleiter aus zwei bzw. drei beweglich verbundenen Leiterteilen, die mit einem Zugseil auseinander gezogen werden kann.

Die genormte dreiteilige Variante hat zusammengeschoben eine Transportlänge von 5,60 m, komplett ausgezogen eine Einsatzlänge von 14 m. Damit wird eine Rettungshöhe von 12 m beziehungsweise das Erreichen des 3. Obergeschosses ermöglicht.

Die zweiteilige Variante hat eine Einsatzlänge von 9,7m und kann das 2. Obergeschoss erreichen.<ref name="RH204" />

Unter-, Mittel- und Oberleiter haben jeweils 17 Sprossen. Eine Schiebleiter aus Holz wiegt 100 kg, die Ausführung aus Aluminium ist mit 75 kg deutlich leichter.


Klappleiter

Die Klappleiter (auch Doppelleiter) ist eine Anstellleiter der Feuerwehr. Nach Norm (siehe unten) hat sie zusammengeklappt eine Länge von 3,26 m, auseinandergeklappt eine Länge von 3 m und ist somit die einzige genormte Leiter, deren Transportlänge größer als die Einsatzlänge ist. Zusammengeklappt hat die Klappleiter die Form eines Vierkantholzes mit abgerundeten Ecken. Sie benötigt so nur wenig Platz und kann leicht in einem Fahrzeug verstaut werden.

Die Klappleiter ist gut geeignet zum Überwinden kleiner Höhenunterschiede und für den Einsatz in engen Räumen oder Schächten. Die Klappleiter hat 9 Sprossen und wiegt etwa 10 Kilogramm. Die Holme bestehen in der Regel aus Fichten- Kiefern- oder Lärchenholz, die Sprossen sind aus Eschenholz und zusätzlich mit Stahlblech beschlagen. Die Holzteile der Klappleiter sind mit Leinöl geölt und mit einer Schicht aus Klarlack überzogen.


Hakenleiter

Die Hakenleiter entsprach früher den Normen der Feuerwehr, was heute jedoch nicht mehr so ist (siehe unten). Sie ist 4,40 m lang und hat an der Oberseite einen Haken, mit dem sie in eine höhergelegene Öffnung eingehängt werden kann. Sie darf nicht als Anstellleiter verwendet werden, da sie nur für Zug-, jedoch nicht für Druckbelastungen ausgelegt ist. Da sie wie oben beschrieben z. B. an jeden Balkon oder in jedes Fenster gehängt werden kann, ist ihre Arbeitshöhe als einzige Leiter praktisch unbegrenzt.

Sie wird nur selten eingesetzt, etwa wenn andere Leitertypen nicht geeignet sind. Hakenleitern mit Stahlhaken (68 cm) sind 11 kg schwer, Leitern mit Leichtmetallhaken (70 cm) wiegen etwa 9 kg. Der Haken hat 11 Zähne, damit die Leiter nach dem Einhängen nicht abrutschen kann. Die Spitze des Hakens ist nach unten umgebogen. Zwei Abweiser an der unteren Seite der Leiter sorgen dafür, dass ein ausreichender Abstand zur Wand bzw. Mauer erhalten bleibt. Die Holme der Hakenleiter bestehen aus Kiefern-, Lärchen-, Fichten- oder Eschenholz, die Sprossen, die mit zusätzlichen Sprossenankern verstärkt und in die Holme eingekeilt und verleimt sind, sind aus Eschenholz. An der Innenseite der Holme sorgt ein verzinkter Stahldraht dafür, dass die Leiter selbst im Falle eines Holmschadens benutzbar bleibt. Inzwischen sind aber Hakenleitern aus Aluminium mit einem titanverstärkten Stahlhaken üblich.

Die Hakenleiter wird im Regelfall von zwei Personen vorgenommen, jedoch stets nur von einer Person bestiegen (beide Truppleute steigen nach einander von Geschoss zu Geschoss).


Die heutigen Leitern sind meistens aus Aluminium gefertigt, können aber auch aus Holz hergestellt sein.




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