Fluchttreppe: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Feuertreppe''' wird eine Fluchttreppe bezeichnet, die ''nur'' im Brandfall benutzt werden darf und nicht für die normale Erschließung eines Gebäudes zur Verfügung steht. Meistens handelt es sich dabei um außenliegende Stahltreppen. Feuertreppen im Inneren erfordern auch einen entsprechend feuerbeständigen Treppenraum und eventuell feuerbeständige Flure zum Ausgang.
Als '''Feuertreppe''' wird eine Fluchttreppe bezeichnet, die ''nur'' im Brandfall benutzt werden darf und nicht für die normale Erschließung eines Gebäudes zur Verfügung steht. Meistens handelt es sich dabei um außenliegende Stahltreppen. Feuertreppen im Inneren erfordern auch einen entsprechend feuerbeständigen Treppenraum und eventuell feuerbeständige Flure zum Ausgang.


In den [[Landesbauordnung]]en wird der Begriff [[notwendige Treppe]] gebraucht. Demnach muss zu jedem Aufenthaltsraum oder [[Arbeitsraum]] mindestens eine notwendige Treppe führen.<br/>
In den Landesbauordnungen wird der Begriff [[notwendige Treppe]] gebraucht. Demnach muss zu jedem Aufenthaltsraum oder Arbeitsraum mindestens eine notwendige Treppe führen.<br/>
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Version vom 9. August 2018, 07:19 Uhr

Beispiel eines gut ausgestatteten Hotels in Rheda-Wiedenbrück. Romantik Hotel Ratskeller Wiedenbrück.
Foto: Rainer Schwarz
So genannter Fluchtbalkon
Foto: BR

Als Fluchttreppe bezeichnet man eine bauliche Vorrichtung (Treppe, Treppenhaus), die der Evakuierung aus einem Gebäude dient, um einem plötzlich auftauchenden gefährlichen Ereignis, insbesondere einem Brand zu entkommen.

Als Feuertreppe wird eine Fluchttreppe bezeichnet, die nur im Brandfall benutzt werden darf und nicht für die normale Erschließung eines Gebäudes zur Verfügung steht. Meistens handelt es sich dabei um außenliegende Stahltreppen. Feuertreppen im Inneren erfordern auch einen entsprechend feuerbeständigen Treppenraum und eventuell feuerbeständige Flure zum Ausgang.

In den Landesbauordnungen wird der Begriff notwendige Treppe gebraucht. Demnach muss zu jedem Aufenthaltsraum oder Arbeitsraum mindestens eine notwendige Treppe führen.


Fotos: Rainer Schwarz



eine Wendeltreppe als Fluchtweg
Foto: BR 05 2011

Anforderungen des Brandschutzes

  • Treppen gelten als feuerbeständige Treppen, wenn sie aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und ihre Tragfähigkeit unter Brand- und Löschwassereinwirkung nicht verlieren. Sie müssen den Durchgang von Feuer während einer Prüfzeit von 90 Minuten (F90) bzw. 120 Minuten (F120) verhindern. Feuerbeständige Treppen sind in Gebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen und in Hochhäusern vorgeschrieben. Treppenstufen aus Naturstein sind nicht feuerbeständig, da sie unter Einwirkung von Feuer und Löschwasser so hohen Spannungen ausgesetzt sein können, dass sie zerspringen.
  • Treppen gelten als feuerhemmende Treppen, wenn sie bei einem Brand für die Dauer von 30 Minuten (F30) bzw. 60 Minuten (F60) den Durchgang des Feuers verhindern und dabei die Standfestigkeit und Tragfähigkeit nicht verlieren. Ohne Prüfung sind folgende Treppen feuerhemmend: Sandsteintreppen, Mauerwerkstreppen, Betontreppen, Stahlbetontreppen mit mehr als 10 cm Querschnitt und Eichenholztreppen. Feuerhemmende Treppen sind in Gebäuden mit bis zu zwei Vollgeschossen zulässig. Wenn die tragenden Teile nicht brennbar sind, können sie auch in Gebäuden mit drei bis fünf Vollgeschossen verwendet werden.
  • Für Wohnhaustreppen in Wohnhäusern mit bis zu zwei Wohnungen und in Mansardwohnungen sind weniger strenge Auflagen bezüglich des Brandschutzes zu erfüllen, weshalb hier sehr häufig Holztreppen zum Einsatz kommen.


  • siehe auch.:


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