Statische Aufladung und Entladung

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siehe auch Ausführungen der Fa. Diehl & Stey Brandursachenanalyse GbR


Beispiel:

Risiken einer statischen Aufladung innerhalb explosionsgefährdeten Zonen von Produktionsstätten:


In den gültigen Normen schreibt die Betriebssicherheitsverordnung Explosionsschutzmaßnahmen in explosionsgefährdeten Zonen, so genannte Ex-Bereiche, vor.
In den einschlägigen Normen wird festgelegt, dass zur Unfallvermeidung, bspw. während des Umfüllens von brennbaren Flüssigkeiten, alle leitfähigen Teile in einem Ex-Bereich mit einem Potentialausgleich zu verbinden sind. Dies ist notwendig, da u.a. der Aufprall entsprechender Medien in nicht geerdete Behälter oder deren Förderung durch nicht geerdete Schlauchleitungen an Grenzflächen eine Ladungstrennung hervorrufen kann.

Verbleibt dabei z. B. die positive Ladung an der Wandung des Behälters oder des Schlauches, wird die negative Ladung in Strömungsrichtung der Flüssigkeit abtransportiert, was ein Potentialgefälle zur Folge hat.

Sind die verwendeten Arbeitsgeräte nicht mit dem Potentialausgleich / Erdung verbunden, kann die durch den Umfüllprozess hervorgerufene Ladungstrennung nicht permanent ausgeglichen werden, so dass es bei einem ausreichend großen Potentialunterschied zu einem plötzlichen Ladungsausgleich in Form eines Funkenausschlages kommt, welcher das Dampf - Luftgemisch bzw. die zündfähige Atmosphäre unmittelbar oberhalb der verlagerten brennbaren Flüssigkeiten entzünden kann.


Quelle:


siehe auch:




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