Brandschutzklappe: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Brandschutzklappe''' ist ein Bauteil zum Einbau in Lüftungsleitungen innerhalb von Wänden und Decken bzw. entfernt von Wänden (mit Brandschutzverkleidung). Sie ist eine automatische Absperrvorrichtung zur Verhinderung der Übertragung von [[Feuer]] und [[Rauch]] durch den beidseitig an der Klappe angeschlossenen Lüftungskanal.
Die Brandschutzklappe ist ein Bauteil zum Einbau in Lüftungsleitungen innerhalb von Wänden und Decken bzw. entfernt von Wänden (mit Brandschutzverkleidung). Sie ist eine automatische Absperrvorrichtung zur Verhinderung der Übertragung von [[Feuer]] und [[Rauch]] durch den beidseitig an der Klappe angeschlossenen Lüftungskanal.




'''Verwendung'''
'''Verwendung'''


Eine Brandschutzklappe ist ein sicherheitstechnisches Bauteil. Brandschutzklappen werden aus Gründen des [[Brandschutz]]es zwischen Brandabschnitten in Wände und Decken eingebaut. Im Normalbetrieb ist die Brandschutzklappe geöffnet, um den Luftdurchlass zu ermöglichen. Sie schließt im Brandfall automatisch und verhindert somit die Ausbreitung von Feuer und Rauch. Brandschutzklappen werden aufgrund von durchgeführten Feuerschutzprüfungen (EN 1366-2) in Übereinstimmung mit der EN 13501-3 klassifiziert. In Deutschland ist eine Zulassung durch das Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) notwendig. Der Einsatz ist in den Bundesländern durch die baurechtliche Einführung der Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (M-LüAR) geregelt.
Eine Brandschutzklappe ist ein sicherheitstechnisches Bauteil.<br>
Brandschutzklappen werden aus Gründen des [[Brandschutz]]es zwischen Brandabschnitten in Wände und [[Decke]]n eingebaut. Im Normalbetrieb ist die Brandschutzklappe geöffnet, um den [[Luft]]durchlass zu ermöglichen. Sie schließt im [[Brand]]fall automatisch und verhindert somit die Ausbreitung von [[Feuer]] und [[Rauch]]. Brandschutzklappen werden aufgrund von durchgeführten Feuerschutzprüfungen (EN 1366-2) in Übereinstimmung mit der EN 13501-3 klassifiziert. In Deutschland ist eine Zulassung durch das Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) notwendig. Der Einsatz ist in den Bundesländern durch die baurechtliche Einführung der Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (M-LüAR) geregelt.




'''Bauarten'''
'''Bauarten'''


Brandschutzklappen sind in den Bauformen rund und eckig erhältlich.
Brandschutzklappen sind in den Bauformen rund und eckig erhältlich.<br>
Runde Brandschutzklappen werden in vereinheitlichten Abmessungen durch die Hersteller angeboten.
Runde Brandschutzklappen werden in vereinheitlichten Abmessungen durch die Hersteller angeboten.<br>
Eckige Brandschutzklappen können im Rahmen der jeweiligen Zulassung in beliebigen Abmessungen bezogen werden. Die erhältlichen Baulängen sind jedoch jeweils festgelegt.
Eckige Brandschutzklappen können im Rahmen der jeweiligen Zulassung in beliebigen Abmessungen bezogen werden. Die erhältlichen Baulängen sind jedoch jeweils festgelegt.


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   Bild:120px-Brandschutzklappe rohr.jpg|Brandschutzklappe für die Rohrmontage<br/>Urheber aller Fotos: Christoph Eichhorn
   Bild:120px-Brandschutzklappe rohr.jpg|Brandschutzklappe für die Rohrmontage<br/>Urheber aller Fotos: Christoph Eichhorn
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   Bild:120px-Brandschutzklappe Kanal innen.jpg|Innenleben einer Brandschutzklappe für die Kanalmontage
   Bild:120px-Brandschutzklappe Kanal innen.jpg|Innenleben einer Brandschutzklappe für die Kanalmontage
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Aktuelle Version vom 4. November 2023, 08:53 Uhr

Die Brandschutzklappe ist ein Bauteil zum Einbau in Lüftungsleitungen innerhalb von Wänden und Decken bzw. entfernt von Wänden (mit Brandschutzverkleidung). Sie ist eine automatische Absperrvorrichtung zur Verhinderung der Übertragung von Feuer und Rauch durch den beidseitig an der Klappe angeschlossenen Lüftungskanal.


Verwendung

Eine Brandschutzklappe ist ein sicherheitstechnisches Bauteil.
Brandschutzklappen werden aus Gründen des Brandschutzes zwischen Brandabschnitten in Wände und Decken eingebaut. Im Normalbetrieb ist die Brandschutzklappe geöffnet, um den Luftdurchlass zu ermöglichen. Sie schließt im Brandfall automatisch und verhindert somit die Ausbreitung von Feuer und Rauch. Brandschutzklappen werden aufgrund von durchgeführten Feuerschutzprüfungen (EN 1366-2) in Übereinstimmung mit der EN 13501-3 klassifiziert. In Deutschland ist eine Zulassung durch das Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) notwendig. Der Einsatz ist in den Bundesländern durch die baurechtliche Einführung der Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (M-LüAR) geregelt.


Bauarten

Brandschutzklappen sind in den Bauformen rund und eckig erhältlich.
Runde Brandschutzklappen werden in vereinheitlichten Abmessungen durch die Hersteller angeboten.
Eckige Brandschutzklappen können im Rahmen der jeweiligen Zulassung in beliebigen Abmessungen bezogen werden. Die erhältlichen Baulängen sind jedoch jeweils festgelegt.


Funktion

Brandschutzklappen können unterschiedlich betätigt werden. Die klassische Brandschutzklappe schließt federbetrieben über Schmelzlot (Auslösung bei ca 72 °C). Es sind auch motorisch betriebene Brandschutzklappen und Klappen mit Halte- oder Impulsmagneten und pneumatisch betätigte Klappen erhältlich. In der Regel wird an die Brandschutzklappe ein Schalter als Rückmeldung bei Auslösung angebaut. Stellmotoren haben in der Regel zwei Schaltkontakte, mit denen die Auf- und Zustellung überwacht werden können. Die Rückmeldung dient zur Information, welche Brandschutzklappe ausgelöst hat und schaltet je nach Konzept auch die Lüftungsanlage ab. Bei sogenannten Entrauchungsklappen werden die Auf- und Zustellung durch einen Klappenstellmotor je nach Entrauchungskonzept angefahren.


Ergänzende Sicherheitsmaßnahmen

  • Zur Verhinderung von Kaltrauchübertragung ist die Auslösung über das Schmelzlot (72 °C) nicht ausreichend. Vorzugsweise sind zur Auslösung dann zusätzliche Rauchmelder der motorisierten Brandschutzklappe aufzuschalten.
  • Bei Einbau der Klappen muss sichergestellt werden, dass Inspektionen und Wartungen von außen und innen möglich sind. Dies erfolgt in der Regel durch Revisionsluken in der Brandschutzklappe.
  • Brandschutzklappen müssen in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person überprüft werden.


Brandschutzklappen



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