Brandschutztür: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Holger Liedtke April 2016-IMG 7841.JPG|thumb|250px|left|Die [[Brandschutztür]] hielt, die Wand nicht<br/>Foto: Holger Liedtke]]
[[Datei:Brandschutztür Tischlerei Grimm Frank pFB 23.09.22 n.png|thumb|300px|left|Eleganz, Wohnlichkeit mit Stil. Flächenbündig, mit elegantem Drücker in einer mattweißen Lackierung erfüllt diese Brandschutztür nicht nur hohe Anforderungen, die im Falle des Falles Leben retten kann.<br>Foto: [https://www.grimmtischlerei.de/ Tischlerei Grimm, Herzebrock]]]
[[Bild:Brandschutz x.JPG|thumb|250px|'''Brandschutztür geschlossen halten''' <br/>- steht auf dem Schild. Trotzdem ist sie unterkeilt! Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Datei:Brandschutztür-hat-funktioniert KTU LKA Baden-Württemberg Michael Moosdiele 11-22.jpg|thumb|300px|diese Brandschutztür hat gehalten<br>Foto: KTU LKA Baden-Württemberg]]
[[Bild:2008 0522Branschutzkeil0002.JPG|thumb|250px|So ist die Funktion der Tür nicht gegeben<br/>Foto: Westag & Getalit]][[Bild:Brandschutztür im ZUg.JPG|thumb|250px|Brandschutztür im ICE<br/> Foto: BR 012010]]  
[[Datei:IMG 4854 Brandschutztür außer Funktion RS 8 2020.jpg|thumb|300px|[[Brandschutztür]] außer Funktion.<br/>Siehe [[§ 145 StGB]]<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]  
'''Brandschutztüren''' haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von [[Feuer]] zu sichern.
[[Datei:Brandschutztür unterkeilt RS x.JPG|thumb|300px|Auf dem Schild steht: '''Brandschutztür geschlossen halten'''. Trotzdem ist sie unterkeilt! Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
[[Datei:Holger Liedtke April 2016-IMG 7841.JPG|thumb|300px|left|Die [[Brandschutztür]] hielt, die Wand nicht<br/>Foto: Holger Liedtke]]
[[Bild:2008 0522Branschutzkeil0002.JPG|thumb|300px|So ist die Funktion der Tür nicht gegeben<br/>Foto: [[Westag & Getalit AG]] ]]  


Wo Brandschutztüren einzubauen sind, ist in der [[Landesbauordnung]] bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt (In Deutschland und Österreich hat jedes [[Bundesland]] eine eigene Bauordnung). Im Allgemeinen werden Brandschutztüren zwischen notwendigen Fluren und Treppenräumen und in Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von langen Fluren werden üblicherweise [[Rauchschutztür]]en eingesetzt.
Ein '''Feuerschutzabschluss''' / Brandschutztür hat die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von [[Feuer]] zu sichern. Dazu gehören selbstschließende '''Brandschutztüren''' bzw. '''Feuerschutztüren''', -Tore, -Klappen oder Rollladen.


Die Anforderungen an Brandschutztüren werden durch [[Brandprüfung]]en gemäß der [[DIN]] 4102 (D) bzw. der ÖNORM B 3850 (Ö) geregelt. Es gibt folgende [[Feuerwiderstandsklasse]]n: T30, T60, T90, T120 und T180.<br/>
Im Allgemeinen werden Feuerschutzabschlüsse in Öffnungen der Trennwände zwischen Nutzungseinheiten sowie in Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von mehr als 30&nbsp;m langen Fluren sowie zum Schutz von Treppenhäusern vor Durchrauchung müssen [[Rauchschutztür]]en eingesetzt werden. In besonderen Fällen sind Brandschutzfenster erforderlich. Wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind, ist in den jeweils gültigen Bauordnungen und Sonderbauvorschriften geregelt. In Deutschland und Österreich gilt in jedem Bundesland eine eigene Bauordnung.
Die Zahl hinter dem T gibt die '''Dauer in Minuten''' an, welche die Tür den Durchtritt des Feuers (nicht des Rauches) verhindern und sich dann noch öffnen lassen muss.  


Welche [[Feuerwiderstandsklasse]] für eine Tür erforderlich ist, richtet sich nach der Gebäudenutzung und den Anforderungen an die [[Wand (Bauteil)|Wand]], in die sie eingebaut wird. Scheiben, welche in Brand-/Rauchschutztüren eingebaut sind, müssen eine „F“-Widerstandsklasse besitzen, und zwar dieselbe wie die entsprechende Tür.


Brandschutztüren müssen immer '''selbstschließend''' sein und dürfen nicht mit [[Keil]]en oder ähnlichem offen gehalten werden. Moderne Brandschutztüren sind oftmals an einen [[Rauchmelder]] gekoppelt und verfügen über eine Kombination von Türschließmittel und [[Feststellanlage]]. Die Feststellanlage hält die Tür im gewünschten Winkel offen. Löst der Rauchmelder Alarm aus schließt das Türschließmittel die Tür '''automatisch'''.
'''Anforderungen'''


Zusätzlich können Brandschutztüren auch '''rauchdicht''' sein um die Verbreitung von [[Rauch]] zu verhindern. Eine Brandschutztür ist nicht zwangsläufig rauchdicht, umgekehrt gibt es rauchdichte Türen, die keine Anforderung eines [[Brandschutz]]es erfüllen. Die genauen Anforderungen an [[Rauchschutztür]]en regelt die DIN 18095. Eine Tür der Feuerwiderstandsklasse T30 mit Rauchschutzfunktion nach DIN 18095 nennt sich T30-RS.
Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse werden unter anderem in der Produktnorm EN 16 034 geregelt. Die Koexistenzphase der Norm ist für Außentüren am 1. September 2019 abgelaufen, sie ist seither gültige Norm für Außentüren. Für Innentüren hat die Koexistenzphase noch nicht begonnen, demnach sind diese noch nach DIN 4102 zu bewerten. Wann die Koexistenzphase für Innentüren beginnt ist unklar.  


Die Rauchdichtigkeit wird über eine mindestens dreiseitig umlaufende Dichtung gewährleistet, die im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von kaltem und heißem Rauch (bis zu 200 °C) verhindert. Sie sollen im [[Brand]]fall für eine Zeitdauer von etwa 10 Minuten die Rettung von Menschen und Tieren ohne [[Atemschutzmaske]] gewährleisten. Rauchschutztüren müssen ebenfalls immer selbstschließend sein.
Die konkreten Eigenschaften, die für den jeweiligen Abschluss nachgewiesen sein müssen, werden über eine besondere Nomenklatur entsprechend EN 13 501 zur Bezeichnung des Abschlusses. Dabei bezeichnet:


Brandschutztüren müssen vom Deutschen Institut für Bautechnik ([[DIBt]]) als sog. "Feuerschutzabschlüsse" bauaufsichtlich zugelassen sein. Rauchschutztüren benötigen lediglich ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle. Die Zulassung regelt auch den Einbau. Brandschutztüren (ebenso Rauchschutztüren) bilden eine Einheit aus [[Türzarge]], [[Türblatt]] und den für die Funktion erforderlichen [[Beschlag|Beschlägen]].
- R    Résistance (Tragfähigkeit - für Feuerschutzabschlüsse nicht relevant)


Brand- und Rauchschutztüren verschiedener Klassen gibt es sowohl aus Stahl, Aluminium und Holz, als auch als Mischkonstruktionen dieser Materialien.
- E    Etanchéité (Raumabschluss) und
 
- I    Isolation (Wärmedämmung unter Brandeinwirkung - es gibt unterschiedliche Wärmedämmungs-Kriterien, die sich als Indizes 1 oder 2 finden)
 
gefolgt von der erforderlichen Feuerwiderstandsdauer in Minuten und weiteren Anforderungen, die sich bei Feuerschutzabschlüssen in der Regel auf die Eigenschaften "selbst schließend" und "Rauchdichtigkeit" beziehen.
 
 
Diese Nomenklatur erscheint zunächst kompliziert, bietet aber im Gegensatz zur alten nach DIN 4102 die Möglichkeit, Eigenschaften bestimmter festzulegen und damit das Bauprodukt detaillierter zu beschreiben.
 
Für das Inverkehrbringen ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich. Für die Planung und Verwendung der Feuerschutzabschlüsse sind nun die Angaben im CE-Zeichen und der dazu gehörigen Leistungserklärung (DOP) zu beachten.
 
Welcher Feuerschutzabschluss erforderlich ist, richtet sich nach der Gebäudenutzung und den Anforderungen an die Wand (Bauteil), in die er eingebaut werden soll. Nun ist es aber z. B. auch möglich, Elemente zu beschreiben, die unterschiedliche Eigenschaften von innen nach außen und umgekehrt haben. Verglasungen, welche in Feuerschutzabschlüsse eingebaut werden, müssen für den Anwendungsfall geeignet und, wie der Feuerschutzabschluss, zugelassen sein (auch dafür bietet die DIN EN 13 501 entsprechende Bezeichnungen, die dem oben beschriebenen Muster folgen).
 
Feuerschutzabschlüsse müssen in der Regel selbstschließend sein. Sie mit Keilen oder ähnlichem offen zu halten, ist in Deutschland strafbar ([[§ 145 StGB]]). Feuerschutzabschlüsse dürfen ausschließlich über zugelassene Feststellanlagen offen gehalten werden, die individuell über Brandmelder gesteuert und automatisch geschlossen werden.
 
Ein Feuerschutzabschluss ist nicht zwangsläufig [[rauch]]dicht und eine rauchdichte Tür muss nicht die Anforderung an den Feuerwiderstand erfüllen. Die Anforderungen an [[Rauchschutztür]]en sind in der DIN 18095 geregelt.
 
Die Rauchdichtigkeit wird über eine allseitig umlaufende Dichtung (drei Seiten plus zusätzlicher Bodenschiene) gewährleistet, die im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von Rauch  verhindert. Rauchschutztüren sollen im [[Brand]]fal<nowiki/>l, je nach Anforderungen im kalten Zustand (normale Umgebungstemperatur ca. 20&nbsp;°C) oder bei einer Temperatur von 200&nbsp;°C im Bereich von 10 cm um den Rand einen bestimmten maximalen Rauchdurchtritt gewährleisten. Zur Erfüllung dieses Schutzzieles müssen Rauchschutztüren ebenfalls immer selbstschließend sein.
 
 
'''Zulassung'''
 
Feuerschutzabschlüsse müssen  bauaufsichtlich zugelassen sein.
 
Bauprodukte benötigen eine CE-Kennzeichnung, um in der EU in Verkehr gebracht zu werden. Das CE-Zeichen zeigt an, dass der Hersteller sein Produkt hinsichtlich der Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz geprüft hat. Der Bauherr muss die Übereinstimmungsnachweise des Herstellers und der Firma, die den Einbau der Türe vorgenommen hat (sog. "Errichterbescheinigung"), zur Gebäudedokumentation nehmen. Brandschutztüren tragen ein dauerhaftes Schild, auf dem die Bezeichnung und die Zulassungsdaten eingeprägt sind. Dieses Schild ist mit einem Kfz-Kennzeichen vergleichbar und darf nicht entfernt werden.
 
Folgende Bestandteile sollten bei einer ordnungsgemäß eingebauten Feuerschutztür vorhanden sein:
 
* Zulassungsschild auf dem Türblatt,
* Übereinstimmungserklärung der Montagefirma (des Errichters) über den sachgerechten Einbau und zulassungskonforme Montage der Tür,
* Wartungsanleitung,
* Leistungserklärung des Herstellers (DOP)
 
[[Rauchschutztür]]en benötigen lediglich ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle. Die Zulassung regelt auch den Einbau. Brandschutztüren und Rauchschutztüren bilden eine Einheit aus Türzarge, Türblatt und den für die Funktion erforderlichen Beschlägen, typischerweise sind dies Türschließer.
 
Brand- und Rauchschutztüren werden aus Stahl, Aluminium und Holz gefertigt, sowie auch als Kombinationen dieser Materialien. Auch eine Verglasung mit Glaselementen mit entsprechender Feuerwiderstandsklasse ist möglich.




'''siehe auch:'''
'''siehe auch:'''


*[[Rauchschutztür]]
* [[Brandschutzwand]]
*[[Brandschutzwand]]
* [[Brandrate]]
*[[Brandrate]]
* [[Feststellanlage]]
*[[Feststellanlage]]
* [[Negativbeispiele]]
 
* [[Rauchschutztür]]




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[[Kategorie:Technik]]
[[Kategorie:Technik]]
[[Kategorie:Brandschutz]]
[[Kategorie:Brandschutz]]
[[Kategorie:Brandschutz in Betrieben]]
[[Kategorie:Sicherheit eines Gebäudes]]
[[Kategorie:Sicherheit eines Gebäudes]]

Aktuelle Version vom 19. Juni 2023, 23:12 Uhr

Eleganz, Wohnlichkeit mit Stil. Flächenbündig, mit elegantem Drücker in einer mattweißen Lackierung erfüllt diese Brandschutztür nicht nur hohe Anforderungen, die im Falle des Falles Leben retten kann.
Foto: Tischlerei Grimm, Herzebrock
diese Brandschutztür hat gehalten
Foto: KTU LKA Baden-Württemberg
Brandschutztür außer Funktion.
Siehe § 145 StGB
Foto: Rainer Schwarz
Auf dem Schild steht: Brandschutztür geschlossen halten. Trotzdem ist sie unterkeilt! Foto: Rainer Schwarz
Die Brandschutztür hielt, die Wand nicht
Foto: Holger Liedtke
So ist die Funktion der Tür nicht gegeben
Foto: Westag & Getalit AG

Ein Feuerschutzabschluss / Brandschutztür hat die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern. Dazu gehören selbstschließende Brandschutztüren bzw. Feuerschutztüren, -Tore, -Klappen oder Rollladen.

Im Allgemeinen werden Feuerschutzabschlüsse in Öffnungen der Trennwände zwischen Nutzungseinheiten sowie in Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von mehr als 30 m langen Fluren sowie zum Schutz von Treppenhäusern vor Durchrauchung müssen Rauchschutztüren eingesetzt werden. In besonderen Fällen sind Brandschutzfenster erforderlich. Wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind, ist in den jeweils gültigen Bauordnungen und Sonderbauvorschriften geregelt. In Deutschland und Österreich gilt in jedem Bundesland eine eigene Bauordnung.


Anforderungen

Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse werden unter anderem in der Produktnorm EN 16 034 geregelt. Die Koexistenzphase der Norm ist für Außentüren am 1. September 2019 abgelaufen, sie ist seither gültige Norm für Außentüren. Für Innentüren hat die Koexistenzphase noch nicht begonnen, demnach sind diese noch nach DIN 4102 zu bewerten. Wann die Koexistenzphase für Innentüren beginnt ist unklar.

Die konkreten Eigenschaften, die für den jeweiligen Abschluss nachgewiesen sein müssen, werden über eine besondere Nomenklatur entsprechend EN 13 501 zur Bezeichnung des Abschlusses. Dabei bezeichnet:

- R Résistance (Tragfähigkeit - für Feuerschutzabschlüsse nicht relevant)

- E Etanchéité (Raumabschluss) und

- I Isolation (Wärmedämmung unter Brandeinwirkung - es gibt unterschiedliche Wärmedämmungs-Kriterien, die sich als Indizes 1 oder 2 finden)

gefolgt von der erforderlichen Feuerwiderstandsdauer in Minuten und weiteren Anforderungen, die sich bei Feuerschutzabschlüssen in der Regel auf die Eigenschaften "selbst schließend" und "Rauchdichtigkeit" beziehen.


Diese Nomenklatur erscheint zunächst kompliziert, bietet aber im Gegensatz zur alten nach DIN 4102 die Möglichkeit, Eigenschaften bestimmter festzulegen und damit das Bauprodukt detaillierter zu beschreiben.

Für das Inverkehrbringen ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich. Für die Planung und Verwendung der Feuerschutzabschlüsse sind nun die Angaben im CE-Zeichen und der dazu gehörigen Leistungserklärung (DOP) zu beachten.

Welcher Feuerschutzabschluss erforderlich ist, richtet sich nach der Gebäudenutzung und den Anforderungen an die Wand (Bauteil), in die er eingebaut werden soll. Nun ist es aber z. B. auch möglich, Elemente zu beschreiben, die unterschiedliche Eigenschaften von innen nach außen und umgekehrt haben. Verglasungen, welche in Feuerschutzabschlüsse eingebaut werden, müssen für den Anwendungsfall geeignet und, wie der Feuerschutzabschluss, zugelassen sein (auch dafür bietet die DIN EN 13 501 entsprechende Bezeichnungen, die dem oben beschriebenen Muster folgen).

Feuerschutzabschlüsse müssen in der Regel selbstschließend sein. Sie mit Keilen oder ähnlichem offen zu halten, ist in Deutschland strafbar (§ 145 StGB). Feuerschutzabschlüsse dürfen ausschließlich über zugelassene Feststellanlagen offen gehalten werden, die individuell über Brandmelder gesteuert und automatisch geschlossen werden.

Ein Feuerschutzabschluss ist nicht zwangsläufig rauchdicht und eine rauchdichte Tür muss nicht die Anforderung an den Feuerwiderstand erfüllen. Die Anforderungen an Rauchschutztüren sind in der DIN 18095 geregelt.

Die Rauchdichtigkeit wird über eine allseitig umlaufende Dichtung (drei Seiten plus zusätzlicher Bodenschiene) gewährleistet, die im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von Rauch verhindert. Rauchschutztüren sollen im Brandfall, je nach Anforderungen im kalten Zustand (normale Umgebungstemperatur ca. 20 °C) oder bei einer Temperatur von 200 °C im Bereich von 10 cm um den Rand einen bestimmten maximalen Rauchdurchtritt gewährleisten. Zur Erfüllung dieses Schutzzieles müssen Rauchschutztüren ebenfalls immer selbstschließend sein.


Zulassung

Feuerschutzabschlüsse müssen bauaufsichtlich zugelassen sein.

Bauprodukte benötigen eine CE-Kennzeichnung, um in der EU in Verkehr gebracht zu werden. Das CE-Zeichen zeigt an, dass der Hersteller sein Produkt hinsichtlich der Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz geprüft hat. Der Bauherr muss die Übereinstimmungsnachweise des Herstellers und der Firma, die den Einbau der Türe vorgenommen hat (sog. "Errichterbescheinigung"), zur Gebäudedokumentation nehmen. Brandschutztüren tragen ein dauerhaftes Schild, auf dem die Bezeichnung und die Zulassungsdaten eingeprägt sind. Dieses Schild ist mit einem Kfz-Kennzeichen vergleichbar und darf nicht entfernt werden.

Folgende Bestandteile sollten bei einer ordnungsgemäß eingebauten Feuerschutztür vorhanden sein:

  • Zulassungsschild auf dem Türblatt,
  • Übereinstimmungserklärung der Montagefirma (des Errichters) über den sachgerechten Einbau und zulassungskonforme Montage der Tür,
  • Wartungsanleitung,
  • Leistungserklärung des Herstellers (DOP)

Rauchschutztüren benötigen lediglich ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle. Die Zulassung regelt auch den Einbau. Brandschutztüren und Rauchschutztüren bilden eine Einheit aus Türzarge, Türblatt und den für die Funktion erforderlichen Beschlägen, typischerweise sind dies Türschließer.

Brand- und Rauchschutztüren werden aus Stahl, Aluminium und Holz gefertigt, sowie auch als Kombinationen dieser Materialien. Auch eine Verglasung mit Glaselementen mit entsprechender Feuerwiderstandsklasse ist möglich.


siehe auch:


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