Emission
Emission bedeutet allgemein Aussendung von Störfaktoren in die Umwelt. Die Quelle wird Emittent genannt. Jede Emission hat eine Immission in ein Umweltmedium zur Folge.
Begriffe im umweltrechtlichen Sinne
Der Begriff Emission ist in der Physik allgemein üblich, Immission hauptsächlich nur in der Umwelttechnik und im Umweltrecht.
Emission als Austrag besteht aus giftigen, gesundheitsschädlichen oder umweltgefährdenden chemischen Stoffen, etwa aus Schadstoffen aller Art, Reizstoffen, Allergenen, aber auch als Schallemission (Lärm), Lichtimmission, Strahlung oder Erschütterungen.
Typische Beispiele sind gasförmige Schadstoffemissionen aus Autos oder Schornsteinen, flüssige Emissionen aus Altlasten, staubförmige Emissionen von Halden, Straßenlärm, Luftverschmutzung.
In der Umweltgesetzgebung versteht man unter Emittent nur eine Anlage (Technik) im Sinne des Gesetzes, von der Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen ausgehen. Beispiele sind Schadstoffimmissionen in die Luft (Emittenten sind z. B. Autos, Fabriken oder Heizungen), in das Grundwasser (Emittenten sind z. B. Altlasten oder die Landwirtschaft) oder in Flüsse (Emittenten sind z. B. Kläranlagen).
Anthropogene und natürliche Emissionen
Emissionen sind nicht nur anthropogenen Ursprungs (also menschgemacht), es gibt auch natürliche Emittenten, zum Beispiel emittieren Rinder und Sümpfe Methan (Faulgas|Sumpfgas, CH4), Pflanzen emittieren Pollen und Flüchtige organische Verbindungen (VOC), Vulkane emittieren Schwefeldioxid (SO2), Gesteine sondern Radioaktivität und Schwermetalle in unterschiedlichem Ausmaß ab (typisch etwa Radon, oder der natürliche Arsen-Hintergrund des Trinkwassers).
Ob eine Quelle als „Emittent“, und ein Stoff- oder Energiefluss als „Emission“ bzw. „Immission“ bezeichnet wird, hängt also primär davon ab, ob der Vorgang umweltrechtlich relevant ist, nicht, ober der Vorgang „unnatürlich“ ist. Dabei bezieht sich der Begriff Anlage also nicht auf den natürlichen Emittenten (Der Gesetzgeber kann einer Gesteinszone nicht verbieten, Arsen abzusondern), wohl aber auf eine allfällige Quellfassung (natürliches Wasser, das gewisse Grenzwerte übschreitet, kann nicht für die Trinkwasserversorgung genutzt werden) – der Eintrag im Sinne des Umweltrechts entsteht hier erst durch die Wassernutzung.
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Brand am Berg in Tirol
Foto: Rainer Schwarz -
Luftbild bei Beckum
Luftdruck 1030 mb
Wichtig: Wolken im Klimasystem
Foto: Rainer Schwarz -
"Kleines Gartenfeuer" aus 600 Meter Höhe mit deutlicheer Emission (Umwelt)
Foto: Michael Wöstheinrich / Rainer Schwarz
Rolle von Emission und Immission für den Umweltschutz
Ein wesentliches Ziel des Umweltschutzes ist es, schädliche Emissionen möglichst abzustellen oder so weit wie möglich zu reduzieren, um so zum einen Umweltverschmutzung wie Luftverschmutzung, Bodenverschmutzung oder Gewässerverschmutzung zu vermeiden und zum anderen Menschen vor Belastungen in Wohnräumen und Arbeitsräumen zu schützen.
Immissionskonzentration
Das Ausmaß einer stofflichen Immission wird durch die Immissionskonzentration angegeben. Um schädliche Wirkungen durch Immissionen auf Mensch und Umwelt zu verhindern, gibt es für bestimmte Stoffe und Umweltmedien Immissionsgrenzwerte. Besonders weit entwickelt ist die Gesetzgebung beim Umweltmedium Luft
siehe auch:
- Rostbildung durch Einsatz von Löschwasser
Weblinks
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