Feuerungsverordnung
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Die Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung (kurz: Feuerungsverordnung, FeuVO) ist die rechtliche Grundlage für das Aufstellen und Betreiben von Feuerungsanlagen. Sie gilt für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke, die der Beheizung von Räumen und zur Warmwasserversorgung dienen, sowie für Gas-Haushaltskochgeräte.
Feuerungsverordnungen werden von den einzelnen Bundesländern aufgrund ihrer Bauordnungen herausgebracht. Die Bezirksschornsteinfeger überwachen die Einhaltung der Vorschriften der Feuerungsverordnungen.
Weblinks - Beispiele
- FeuVO NRW vom 11.März.2008 (pdf; 66 kB)
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