Fluchtweg: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Brand-Feuer.de
Zur Navigation springenZur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6: Zeile 6:
[[Bild:180px-Fluchtwegzeichen svg.png|center|framed| Author Tobias K.]]
[[Bild:180px-Fluchtwegzeichen svg.png|center|framed| Author Tobias K.]]
[[Datei:Duisburg Notausgang.jpg|thumb|250px|Auch bei [[Rauch]] ist dieser [[Fluchtweg]] zum [[Notausgang]] gut erkennbar.<br/> Foto: "Kleiner Prinz Duisburg - [[Rainer Schwarz]].]]
[[Datei:Duisburg Notausgang.jpg|thumb|250px|Auch bei [[Rauch]] ist dieser [[Fluchtweg]] zum [[Notausgang]] gut erkennbar.<br/> Foto: "Kleiner Prinz Duisburg - [[Rainer Schwarz]].]]
[[Datei:FeuerbalkonP6030153.jpg|thumb|350px|So genannte [[Fluchtbalkon]]e<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
'''Grün:''' Rettung/Hilfe: hier Fluchtweg nach links  
'''Grün:''' Rettung/Hilfe: hier Fluchtweg nach links  
<br/>
<br/>

Version vom 21. Dezember 2013, 14:15 Uhr


Dieser Artikel behandelt den Fluchtweg im Gebäude, er überschneidet sich teilweise.


Author Tobias K.
Auch bei Rauch ist dieser Fluchtweg zum Notausgang gut erkennbar.
Foto: "Kleiner Prinz Duisburg - Rainer Schwarz.
So genannte Fluchtbalkone
Foto: Rainer Schwarz

Grün: Rettung/Hilfe: hier Fluchtweg nach links

Ein Fluchtweg oder Rettungsweg von "ganz oben".
Foto: BR 05 2011

Ein Fluchtweg oder Rettungsweg ist ein besonders gekennzeichneter Weg – meist innerhalb eines Gebäudes – der im Falle einer notwendigen Flucht am schnellsten zum nächsten Ausgang ins Freie beziehungsweise zu einem Notausgang führt.

Dieser Weg ist entlang des Verlaufs mit selbstleuchtenden oder beleuchteten Piktogrammen gekennzeichnet. Die Kennzeichnung ist oft mit einer Notbeleuchtung gekoppelt. Diese Wege müssen so bemessen sein, dass die Personen, die sich zum Zeitpunkt einer besonderen Gefahr, wie einem Brand, in einem Gebäude oder einem anderen Objekt aufhalten, dieses möglichst schnell verlassen können. Fluchtwege dürfen weder vorübergehend, noch dauernd verstellt werden.

Das Bauordnungsrecht stellt an Fluchtwege je nach Sonderbau und Wertigkeit des jeweiligen Fluchtwegs (Treppenhäuser sind z. B. höherwertig als Flure) unterschiedliche Anforderungen an Abtrennung mit Brand- oder Rauchschutztüren zu Bereichen mit höherer Brandgefahr und Minimierung von Brandlasten in den Fluchtwegen (schwer entflammbare oder nicht brennbare Bodenbeläge etc.). Versorgungsleitungen (z. B. Kabel) dürfen nur in sehr eingeschränkter Menge durch Fluchtwege verlegt werden. Im Regelfall sind elektrische Notbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung erforderlich. Türen in Rettungswegen dürfen während der Betriebszeiten eines Gebäudes nicht verschlossen sein beziehungsweise müssen sich einfach mit einem Handgriff in Fluchtrichtung öffnen lassen.

Der Fluchtweg muss so ausgeführt sein, dass sich Personen auch bei einer Verrauchung des Weges nicht verletzen oder verirren können. Schwierig ist dies oft in Einkaufszentren, da sich dort viele ortsunkundige Personen aufhalten und es viele, teils unübersichtliche, enge Gänge gibt.

Für die Mindestabmessungen von Rettungswegen gibt es Verordnungen, Normen und Richtlinien, die beim Bau von Gebäuden zwingend einzuhalten sind. Sie richten sich nach der Art und Nutzung des Gebäudes.

„Die lichte Breite eines jeden Teiles von Rettungswegen muss mindestens 1,20 m betragen. Die lichte Breite eines jeden Teiles von Rettungswegen muss für die darauf angewiesenen Personen mindestens betragen bei

Versammlungsstätten im Freien sowie Sportstadien 1,20 m je 600 Personen, anderen Versammlungsstätten 1,20 m je 200 Personen. Staffelungen sind nur in Schritten von 0,60 m zulässig. Bei Rettungswegen von Versammlungsräumen mit nicht mehr als 200 Besucherplätzen und bei Rettungswegen im Bühnenhaus genügt eine lichte Breite von 0,90 m.Für Rettungswege von Arbeitsgalerien genügt eine Breite von 0,80 m. “ – ARGEBAU: Musterversammlungsstättenverordnung (Fassung Mai 2005)

In Gebäude werden für jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen (z. B. Wohnung) zwei Rettungswege gefordert, wobei normalerweise die Rettungsgeräte der Feuerwehr (tragbare Leitern, Drehleiter) den zweiten Rettungsweg bilden. Da mit diesen Rettungsgeräten nur eine geringe Personenanzahl im Gefahrenfall gerettet werden kann, ist in Gebäuden, bei denen mit einer größeren Personenzahl zu rechnen ist (z. B. Versammlungsstätten) ein zweiter baulicher Rettungsweg notwendig. Bei Gebäuden über der Hochhausgrenze müssen in der Regel beide Rettungswege über zwei notwendige Treppen realisiert werden, da nicht jedes Geschoss mit den Leitern der Feuerwehr erreicht werden kann.


Ein bedeutendes Thema ist der Fluchtweg bei Tunnelanlagen oder auf Autobahnen innerhalb von Lärmschutzwänden. Fehlende Fluchtwege können bei Bränden zu Katastrophen wie am Kitzsteinhorn führen. Dort ist es am 11. November 2000 zum Vollbrand einer Standseilbahn in einem Tunnel gekommen, in dessen Folge 155 Menschen zu Tode kamen, weil Rauch den Fluchtweg nach oben hin unpassierbar machte und Löschangriffe zu diesem Zeitpunkt nicht möglich waren.


Literatur

Unfallverhütungsvorschrift – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz. o. O. September 1994, in der Fassung vom Juni 2002. Anlage 1 und 2 – GUV-V A8 (346 kB)


  • Siehe auch.:

Siehe auch:


Zurück zur Hauptseite



Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Fluchtweg aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Bilder können unter abweichenden Lizenzen stehen. Der Urheber und die jeweilige Lizenz werden nach einem Klick auf ein Bild angezeigt.