Im Brandfall blitzschnell löschen oder gezielt fliehen
Blink- Blitzlichtsystem zur optischen Gefahren-und Brandanzeige und schnellerem Auffinden von Feuerlöscheinrichtungen.
Das Projekt besteht aus einem herkömmlichen Rauch- oder Brandmelder und einem ergänzend
angebrachten Blitzlicht.
Der Rauchmelder „informiert“ im Auslösefall nicht nur die Feuerwehr, sondern löst
oberhalb von vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen ergänzend angebrachte Blinkoder
Blitzlichtsysteme aus.
Für die Nutzer eines Gebäudes erfolgt somit die optische und akustische Anzeige eines
Brandfalls mit gleichzeitiger Standortanzeige einer Feuerlöscheinrichtung.
Durch das System ist der Brandfall ohne Zeitverzögerung für jedermann erkennbar und
gleichzeitig damit erfolgt ein Hinweis auf die gerade in den meist langen und häufig
verwinkelten Fluren vorhandenen Löschsysteme.
Dadurch kann ohne Zeitverzug sofort ein Entstehungsbrand bekämpft werden.
Insbesondere für Krankenhäuser, in denen Personen untergebracht sind, die auf ärztliche
und pflegerische Hilfeleistungen angewiesen sind, ist es - nicht nur vor dem Hintergrund
der bereits bestehenden Landesbauordnung und Krankenhausbauverordnung - von großer
Wichtigkeit, für die Personen in diesen Gebäuden (Patienten, Personal, Besucher)
die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um im Brandfall schnellstmöglich reagieren
und Menschen sowie Sachwerte retten zu können.
Am 12.August 2002 wurde dieser Gedanke als Gebrauchsmuster beim Patentamt München
unter dem Aktenzeichen Nr.: 202 18 005.0 eingetragen.
Um in Zukunft schneller und effektiver bei einem Brandfall reagieren zu können, wurde
dieses Blitzlichtsystem Behörden, Einrichtungen und Unternehmen vorgestellt.
Die Fa. Minimax prüft zur Zeit eine ergänzende Einsatzmöglichkeit.
Die Fa. Röwer in Osnabrück wurde mit der Entwicklung eines Prototypen betraut.
In allen Großgebäuden wie z. B. Hotels und Krankenhäusern sind auf jeder Etage nicht
nur die Fluchtwegepläne, sondern auch Hinweistafeln mit den Standorten von Feuerlöschern
und dem Hinweis „Löschversuch unternehmen“ ausgehängt.
Probleme und Nachteile:
Die über den Türen angebrachten grünen Notausgangsschilder sind zwar beleuchtet,
durch aufsteigenden Rauch werden sie aber im Brandfall verdeckt und sind somit dann
nicht mehr wahrnehmbar.
Die roten, oft nur aufgeklebten Schilder, die sich über einer Feuerlöscheinrichtung befinden,
sind noch nicht mal beleuchtet.
Im Gefahr- bzw. Brandfall gibt es keinerlei Änderung, Hervorhebung oder Reaktion
dieser Schilder, zudem sind auch hier je nach Anbringungshöhe Sichtbeeinträchtigungen
durch Rauch zu befürchten.
Im Gefahrfall können deshalb Feuerlöscheinrichtungen ohne optische Hilfe der
Blink- oder Blitzlichtsysteme, wenn überhaupt, nur zeitverzögert gefunden bzw. eingesetzt
werden.
Hinzu kommt, dass Feuerlöscheinrichtungen häufig aus baulichen Gründen in
Mauernischen oder -vorsprüngen angebracht sind. Oft werden sie zudem, sicherlich unbeabsichtigt,
im Rahmen des täglichen Ablaufes z.B. noch von in den Gängen abgestellten
Gegenständen verstellt oder verdeckt.
Die vorgeschriebenen und daher bislang üblichen (Klebe-) Beschilderungen ist somit
nicht optimal. Mit der Art und der Anbringung dieser vorgeschriebenen Schilder wird
die gewünschte Wirkung nicht erzielt.
Im Brandfall erst zu einer Hinweistafel zu laufen und dort nachzusehen, wo ein Feuerlöscher
angebracht ist, bedeutet ebenfalls erheblichen Zeitverlust und ist mithin je nach
Brandausbruchsort gar nicht mehr möglich.
Und wie bitte sind solche Hinweistafeln bei Gefahr schnell aufzufinden?
Die Folge im Brandfall:
- Orientierungslosigkeit bei Helfern und Flüchtenden,
- hohe Kosten – wenig Effizienz,
- Zeitverlust durch Suche nach Hinweistafeln und Löschmöglichkeiten,
- dadurch eingeschränkte Hilfsmöglichkeiten und
- erheblich höherer Schaden
Im Falle eines Brandes ist der
- zeitnahe, gezielte Einsatz eines Feuerlöschmittels
am Brandentstehungsort entscheidend für den weiteren Verlauf des Brandes, da eine
wirksame schadensminimierende Bekämpfung eines Feuers (fast) nur bei Entstehungsbränden
möglich ist.
Die grundlegende Voraussetzung für eine Schadensminimierung in einem Brandfall ist
somit ein schnelles Auffinden und eine Einsatzmöglichkeit von vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen.
Lösung
Zur Vermeidung der beschriebenen Problematik und zur Verbesserung der Rettungschancen-
und -möglichkeiten kann z. B. das bisher bekannte rote Schild, auf dem z. B.
das Symbol eines Feuerlöschers, eines Hydranten oder eines Löschschlauches erkennbar
ist, mit einem Blink- oder Blitzlichtsystem „hinterbaut“ werden.
Durch die Art (Höhe) der Anbringung kann ein solches Blink- oder Blitzlicht auf jeden
noch so langen oder verwinkelten Krankenhausflur von weitem erkannt werden.
Die Blink- oder Blitzlichtbeleuchtung führt außerdem dazu, dass diese Hinweisschilder
auch bei anfänglicher Verrauchung noch erkannt werden können.
Bereits beim Aufleuchten des Blitzlichtes dürfte jedem klar sein, dass ein Brandfall vorliegt.
Zum
- akustischen Signal eines Rauch- oder Brandmelders wird ergänzend ein
- optisches Signal des Blink- oder Blitzlichtes geschaltet.
Zusätzlich erhöht sich durch das optische Signal die Orientierungsfähigkeit der Gefährdeten.
Da sich z. B. ein Feuerlöscher direkt unter dem Blink- oder Blitzlicht befindet, wird die
Aufmerksamkeit des Beobachters auf diesen gezogen und es entfällt jegliches Suchen
nach einer Löschmöglichkeit.
weitere Vorteile
Durch die Kombination beider Signale sind nunmehr auch hörgeschädigte Personen in
der Lage, eine Brandgefahr zu erkennen und / oder sogar zeitnah zu bekämpfen.
Jeder von uns hat des Nachts hochfliegende Flugzeuge aufgrund des roten Blitzlichtes
gesehen. Blitzlichter ziehen nicht nur die Aufmerksamkeit auf sich, sondern sind auch
auf große Entfernung zu sehen.
Um eine evtl. Blendwirkung auszuschließen, befindet sich bereits im Glas eine Blendfolie,
außerdem könnte ein eingebauter Sensor die vorhandene Helligkeit messen und die
erforderliche Blitzstärke vorgeben, um eine Blendwirkung zu verhindern. In den Blitzpausen
erscheint eine Dauerbeleuchtung. Ein akustisches Signal (Rauchmelder) ertönt
gleichzeitig.
Weiterhin ist eine Eingabe der Alarmauslösung in der Gebäudezentralsteuerung geplant,
so dass hier dann ebenfalls der Auslöseort, die Auslösezeit, die Alarmweitergabe und
andere Daten aufgezeichnet werden. Also könnte hier eine sinnvolle Ergänzung im Gebäudemanagement
erfolgen.
Eine „umgekehrte“ Schaltung (Alarmauslösung) wird dann auch nicht auszuschließen
sein. Sollte aus irgendeinem Grund (Zimmer ohne Rauchmelder) ein Brand nicht sofort
an den Zentralrechner gemeldet werden können, ist es später möglich, manuell von der
Zentralsteuerung aus, das nächstgelegenen Blitzlicht am Brandherd auszulösen.
Somit wird auf dieser Station der Brandfall angezeigt und ein sofortiger gezielter
Löschangriff kann durchgeführt werden.
Aufsatz zum Thema Sicherheit in der Zeitschrift "Schadensprisma"
In der Vergangenheit wurden wir immer und immer wieder mit Meldungen von großen Bränden oder Feuerkatastrophen konfrontiert. Die Anzahl der Menschen, die bei Bränden in Zügen, Bergbahnen oder Tunnelanlagen umkamen, stieg im Vergleich zu den Vorjahren stark an.
Bei einem Brand ist jedoch nicht nur die primäre Gefährdung durch das Feuer gegeben, sondern die sich gerade innerhalb von geschlossen Räumen (wie z.B. Tunnelanlagen, Zügen oder Schiffen) sehr schnell ausbreitenden toxischen Rauchgase führen sehr schnell zum Tode.
Bisher erfolgte die Meldung eines Brandes bei einer sogenannten "einfachen" Brandmeldeanlage mit einem akustischen Signal zur Brandmeldezentrale.
Eine gleichzeitig optische Anzeige vor Ort würde aber nicht nur hörgeschädigten Menschen, sondern auch gesunden Menschen bei einer hohen Geräuschkulisse eine konkrete Brandgefahr anzeigen.
Die bisher bekannten Sicherheitsbeleuchtungen (Fluchtwege / Notausgangstüren) sind aufgrund eines vorgeschriebenen Regelwerkes an vorgeschriebenen Stellen angebracht.
Fluchtwegleuchten sollen eine schnelle zielgerichtete Flucht ermöglichen. Sie waren bisher durch Hintergrundbeleuchtung oder Piktogramme erkennbar (gem. DIN 4844). Superhelle Lichtdioden sorgten bedingt für eine Erkennbarkeit. Der aufsteigende Rauch ermöglicht aber nur eine kurze Zeit des Erkennens. Danach ist auf eine größere Distanz der Hinweis auf die Fluchtmöglichkeit nicht mehr erkennbar. Die "helfende" Beleuchtung ist unwirksam.
Warum werden nicht im Boden oder in Bodennähe Blitzlichtlampen angebracht?
Jeder von uns sah schon mal ein Flugzeug weit oben im der Nachthimmel. Aufgrund der Blitzlichter kann man das hoch fliegende Flugzeug sehr weit sehen, da die Aufmerksamkeit bei Blitzbeleuchtungen merklich gesteigert wird. Das gilt zum Beispiel auch für die gelben Blitzlampen bei der Einfahrt in eine Baustelle auf einer Autobahn. Jeder Feuerwehrmann lernt, dass er innerhalb von brennenden Räumen kriechen muss, um sich so besser orientieren zu können. Nur im Bodenbereich ist es möglich, länger zu überleben und eine gezielte Flucht fortzusetzen. Eine grelle harte Blitzlichtbeleuchtung wäre bis zur "letzten Sekunde" erkennbar.
Eine weitere, mit dem Vorgenannten eng verbundene Frage stellt sich: Warum wird vor einer gezielten Flucht durch eine Notausgangstür nicht auf bestehende Möglichkeiten der Brandbekämpfung (Handfeuerlöscher, Wandhydranten usw.) deutlicher hingewiesen?
Warum wird nicht neben, über oder unter einer jeden Feuerlöschmöglichkeit ebenfalls eine Blitzlichtbeleuchtung angebracht?
Gerade in einer Tunnelanlage, wo z.B. nach einem Verkehrsunfall ein Fahrzeug brennt, ist es enorm wichtig, möglichst schnell und ohne Zeitverzug, also noch im Anfangsstadium, den Brand zu bekämpfen. Nachfolgende Fahrzeuge machen eine Flucht mit dem Fahrzeug mit Sicherheit unmöglich. Ein längeres Suchen nach einem Feuerlöscher wäre ebenfalls nicht effektiv.
Dem Besucher einer Großgarage eines Kaufhauses oder einer Tunnelanlage ist der Standort einer Löschvorrichtung im Allgemeinen nicht bekannt. Gibt es die Chance, dass der Brand gelöscht werden könnte, müsste erst z.B. der Feuerlöscher oder Wandhydrant gesucht werden.
Durch grelles rotes Blitzlicht wird der Nutzer eines Gebäudes, einer Großgarage oder einer Tunnelanlage sofort und ohne Zeitverzug auf einen Brand hingewiesen. Somit besteht auch eine doppelte Warneinrichtung. Auf Rettungskräfte (Feuerwehr) müsste nicht gewartet werden, die Brandbekämpfung könnte sofort beginnen. Nur dann besteht eine Chance, den Brand einzudämmen oder gar zu löschen.
Der Nutzer selber entscheidet, ob er die gezielte Flucht antritt oder ob er eine Möglichkeit erkennt, gezielt und ohne Zeitverzug mit einer vorhandenen Löschvorrichtung (Feuerlöscher, Wandhydrant o.ä.) den Brand zu bekämpfen. Beide Blitzlichtbeleuchtungen stehen nicht im Widerspruch zueinander. Sie würden sich als komplexes Sicherheitssystem ergänzen und das bisher bekannte in den "Rauch"-Schatten stellen. Nur mit einem komplexen Sicherheitsempfinden wird das bestehende Restrisiko minimiert und die bestehende Sicherheit maximiert.
Zur Zeit sind solche Blitzlichtsysteme in keiner Norm und in keinem Recht erfasst. Sie könnten deshalb zur Zeit nur ergänzend angebracht werden.
Das hier Beschriebene wurde Behörden, Einrichtungen und Verbänden vorgetragen, die diesen Gedanken prüfen. Fachverbände äußerten sich positiv. Das beschriebene System wurde am 11.08.2001 mit der Gebrauchsmusternummer 201 129 72.8 geschützt.
siehe auch:
- Informiert die Feuerwehr und zeigt den Feuerlöscher an
- Am 12.August 2002 wurde dieser Gedanke als Gebrauchsmuster beim Patentamt München unter dem Aktenzeichen Nr.: 202 18 005.0 eingetragen.
- Hier die Unterlagen vom DPMA
Autor:
Rainer Schwarz, Herzebrock