Versicherungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Bitte bei jeder Verordnung / oder jedem Gesetzestext prüfen, ob er aktuell ist.'''
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Die Artikel '''Pflichtversicherung''' und Versicherungspflicht überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Bitte äußere dich in der Diskussion über diese Überschneidungen, bevor du diesen Baustein entfernst. --Ron.W 13:15, 18. Jan. 2008 (CET)


Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.  
[[Datei:Hamburger Feuerkasse RS.jpg|thumb|300px|Eine [[Feuerversicherung]] für ein Gebäude ist keine Pflichtversicherung<br> Schild der ''[https://www.hamburger-feuerkasse.de/content/privat/services/schadenverhuetung/postkartenaktion-fw/index.html Hamburger Feuerkasse]''<br/>Foto: [[Rainer Schwarz]]]]
Eine Pflichtversicherung ist eine Versicherung, deren Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies ist in vielen Ländern zum Beispiel bei Kfz-Haftpflichtversicherungen, Berufshaftpflichtversicherungen und vor allem bei der Sozialversicherung der Fall.  


Dieser Artikel befasst sich mit der Sozialversicherungspflicht im deutschen Sozialversicherungsrecht. Eine Pflicht zum Abschluss einer Versicherung kann auch in anderen Bereichen bestehen, z.B. für Halter eines Kraftfahrzeugs.


Die Versicherungspflicht im Sinne der deutschen Sozialversicherung bezeichnet den im Sozialgesetzbuch (SGB) normierten grundsätzlichen Versicherungszwang und das Zustandekommen der Versicherung von Gesetzes wegen. Entsprechende Regelungen gibt es für alle Zweige der Sozialversicherung. Ein Versicherungsvertrag oder eine besondere Entscheidung des zuständigen Versicherungsträgers ist für die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht erforderlich. Sie entsteht in der Regel unabhängig von einer Anmeldung oder von der Beitragszahlung (Ausnahme: Künstlersozialversicherung). Um Leistungen in der Rentenversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Beiträge gezahlt worden sein. In den anderen Versicherungszweigen genügt lediglich die Mitgliedschaft als Anspruchsvoraussetzung, die u.a. durch die Versicherungspflicht entsteht.
'''Allgemeines'''


Rechtsgrundlagen der Versicherungspflicht: Krankenversicherung § 5 SGB V; Pflegeversicherung §§ 20 f. SGB XI; Rentenversicherung §§ 1 f. SGB VI; Arbeitslosenversicherung § 25 ff. SGB III; Unfallversicherung § 2 SGB VII
Man unterscheidet in der Regel staatliche Versicherungssysteme mit gesetzlicher Pflichtmitgliedschaft, vor allem bei der Sozialversicherungspflicht, sowie die Pflicht zum Abschluss privater Versicherungen. In Deutschland wird dies vor allem bei den Versicherungen gewählt, die dem Schutz Dritter dienen, wie dies bei Kfz-Haftpflichtversicherung, der Berufshaftpflichtversicherung und der Jagdhaftpflichtversicherung der Fall ist. Dieser Schutz wird aber bei der gesetzlichen Versicherung gegen Arbeitsunfälle im Wege der gesetzlich verpflichtenden Zuständigkeit einer gewerblichen Berufsgenossenschaft hergestellt. In allen Fällen liegt für Versicherungsnehmer und Versicherer ein gesetzlicher Kontrahierungszwang vor.




Wer fällt unter die Versicherungspflicht?
'''Pflichtversicherung und Vertragsfreiheit'''


Zu den versicherungspflichtigen Personen zählen grundsätzlich:
Eine gesetzliche Pflichtversicherung steht im Widerspruch zum Prinzip der Vertragsfreiheit, die in Deutschland aufgrund Art. 2 Abs.&nbsp;1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|GG ein Grundrecht darstellt. Die Einschränkung der Vertragsfreiheit durch eine Pflichtversicherung bedarf daher einer besonderen Begründung. Gründe sind beispielsweise der Schutz Dritter (bei [[Haftpflichtversicherung]]en), der Gesundheitsschutz oder der Verbraucherschutz. Von liberaler Seite werden Pflichtversicherungen teilweise als Paternalismus kritisiert.


alle Beschäftigten (Arbeitnehmer, Befreiung möglich), Auszubildenden, Praktikanten, Rentner, Studenten (Befreiung möglich), selbstständigen Landwirte und Handwerker (Befreiung möglich) und Künstler,
Vielfach ist mit einer Pflichtversicherung ein Kontrahierungszwang für die Versicherungsunternehmen verbunden. Historisch wurden Pflichtversicherungen vielfach mit Versicherungsmonopolen verbunden.
bestimmte behinderte Menschen und
Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II, Übergangsgeld oder bestimmter anderer Entgeltersatzleistungen.  
Der Kreis der pflichtversicherten Personen erweitert sich in der gesetzlichen Unfallversicherung auf:


Kinder während des Besuchs von Kindergärten,
Schüler während des Besuchs von allgemein bildenden Schulen,
Studierende während des Besuchs von Hochschulen,
Pflegepersonen,
Helfer beim Bau eines steuerbegünstigten oder öffentlich geförderten Familienheimes,
Hilfeleistende bei Verkehrsunfällen,
Lebensretter,
Gefangene,
Rehabilitanden,
Ehrenbeamte und ehrenamtliche Richter
Blutspender sowie
bestimmte ehrenamtlich Tätige und
einige Selbstständige usw.
Die Versicherungspflichtigen stellen damit den größten Personenkreis in der deutschen Sozialversicherung.


Keine Sozialversicherungspflicht besteht für:
'''Geschichte'''


Selbstständige (z. B. Unternehmer, im Regelfall, ausgenommen Handwerker),
Historisch sind die [[Feuerversicherung]]en die ersten Pflichtversicherungen. Im 17./18. Jahrhundert entstanden in vielen Gebieten gesetzliche Regelungen, die Brandversicherungen obligatorisch machten. Die Sozialgesetzgebung|Bismarcksche Sozialgesetzgebung führte ab 1883 erste Pflichtversicherungen im Bereich der Sozialversicherung ein (Unfallversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung. Die erste Haftpflichtversicherung wurde 1923 mit dem Luftverkehrsgesetz normiert.
Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte), und
Beamte, Richter, Lehrer an Privatschulen, Mitglieder von geistlicher Genossenschaften die kein oder nur ein geringes Entgelt beziehen (z.B. Mönche, Diakonissinnen) und Geistliche, sofern sie Ansprüche auf Beihilfe und Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall haben oder gleichartige Leistungen erhalten. Beamte und Richter (außer Richter kraft Auftrag) sind in der Rentenversicherung auch dann nicht versicherungspflichtig, wenn die letztgenannten Voraussetzungen nicht zutreffen.  
Soldaten der Bundeswehr
ausländische Besatzungsangehörige deutscher Schiffe, die ihren Wohnsitz im Ausland haben (nur in der Krankenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung)
Mitglieder von Vorständen (nur in der Arbeitslosenversicherung und nur für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören)
In der Pflegeversicherung ist eine Befreiung nicht möglich, eine Versicherungsfreiheit nicht vorgesehen.


Erfüllt jemand die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht, dann tritt diese Kraft Gesetzes ein. Sie beginnt damit um 0:00 Uhr des Tages, an dem die Voraussetzungen erfüllt werden. Eine meist erforderliche Anmeldung durch bspw. den Arbeitgeber hat nur formalen Charakter und keine Bedeutung für die Versicherungspflicht.


Die Ausnahmen von der Versicherungspflicht sind im jeweiligen Sozialgesetzbuch im Anschluss an die Regelungen zur Versicherungspflicht ausdrücklich geregelt.
'''Arten, Sozialversicherung'''


'''Haftpflichtversicherung'''


Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungspflicht“
Eine [[Haftpflichtversicherung]] ist in einer Reihe von Fällen gesetzlich vorgeschrieben:
Kategorien: Sozialversicherung (Deutschland) | Versicherungswesen | Versicherungsrecht | Gesetzliche Krankenversicherung
 
Wartungskategorien: Wikipedia:Redundanz Januar 2008 |
* Kfz-Haftpflichtversicherung, in den meisten Ländern Europas
* Berufshaftpflichtversicherung (Pflicht für Rechtsanwälte (Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte), Patentanwälte, Notare, Architekten und Ingenieure, Wirtschaftstreuhänder (=Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) und Ärzte)
* [[Betriebshaftpflichtversicherung für bestimmte Branchen und Geschäftszweige
* Jagdhaftpflichtversicherung als Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines
* Tierhalterhaftpflichtversicherung (soweit landesrechtlich angeordnet)
 
 
'''Insolvenzsicherung'''
 
Im deutschen Reiserecht besteht seit 1994 die Besonderheit, dass Anbieter von Pauschalreisen mit de Reisesicherungsschein eine Pflichtversicherung gegen Folgen einer Insolvenz nachweisen müssen. Danach darf der Reiseveranstalter Zahlungen des Reisender auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise gemäß § 651t Bürgerliches Gesetzbuch|BGB nur fordern oder annehmen, insbesondere wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht oder, in den Fällen des § 651s BGB, der Reiseveranstalter nach § 651s BGB Sicherheit leistet.
 
 
'''Feuerversicherung'''
 
In der Vergangenheit war auch die Feuerversicherung eine Pflichtversicherung. Diese Pflicht wurde in Deutschland aufgehoben.
 
 
'''wirtschaftliche Aspekte'''
 
Grundsätzlich sind Pflichtversicherungen aus ökonomischer Sicht kritisch zu betrachten, da sie unter den Bedingungen eines Vollkommener Markt effizienzvermindernd wirken. Der Versicherungsnehmer wird gezwungen, eine Versicherung abzuschließen, obwohl sein Nutzen (Wirtschaft) aus einer anderen Verwendung des dafür aufzubringenden Geldes höher wäre (Opportunitätskosten). Da jedoch die Bedingungen eines idealen Marktes in der Realität nicht vorhanden sind, gibt es eine Reihe von ökonomischen Argumenten für Pflichtversicherungen.
 
Aus ökonomischer Sicht kann eine Pflichtversicherung begründet werden, wenn die betreffende Versicherung ein Meritorisches Gut darstellt. Nach dieser Argumentation würden die Versicherten den Bedarf der Altersversorgung systematisch unterschätzen und würden daher ohne eine Renten-Pflichtversicherung eine zu niedrige Rente erhalten. Weiterhin können Pflichtversicherungen Moral Hazard und Adverse Selektion sowohl verhindern als auch erzeugen. Dies gilt zum einen in der Sozialversicherung bei kleinen Einkommen aber auch bei Haftpflichtversicherungen. Im Schadensfall würden hier die Kosten nicht von den Versicherten getragen (weil sie es nicht können), sondern vom Sozialamt oder den Geschädigten.
 
Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Pflichtversicherung nicht die Risikoeinstellung eines Risikoträgers berücksichtigt. Es ist gleichgültig, ob er risikoscheu, risikofreudig oder risikoneutral ist, er muss sich versichern.
 
 
'''Abgrenzung'''
 
Die Pflichtversicherung ist der durch Gesetz ausgeübte Zwang zum Abschluss eines privatrechtlichen Versicherungsvertrages (etwa Kfz-Haftpflichtversicherung), während eine Zwangsversicherung den gesetzlichen Zwang zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsverhältnisses (etwa Arbeitslosenversicherung) darstellt.
 
 
 
 
 
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<br />{{Wikipedia}}
<br />{{Wikipedia}}
[[Kategorie:Kriminalpolizei]]
[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Recht]]

Version vom 23. November 2023, 16:34 Uhr

Bitte jede Verordnung oder jeden Gesetzestext auf Aktualität prüfen


Eine Feuerversicherung für ein Gebäude ist keine Pflichtversicherung
Schild der Hamburger Feuerkasse
Foto: Rainer Schwarz

Eine Pflichtversicherung ist eine Versicherung, deren Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies ist in vielen Ländern zum Beispiel bei Kfz-Haftpflichtversicherungen, Berufshaftpflichtversicherungen und vor allem bei der Sozialversicherung der Fall.


Allgemeines

Man unterscheidet in der Regel staatliche Versicherungssysteme mit gesetzlicher Pflichtmitgliedschaft, vor allem bei der Sozialversicherungspflicht, sowie die Pflicht zum Abschluss privater Versicherungen. In Deutschland wird dies vor allem bei den Versicherungen gewählt, die dem Schutz Dritter dienen, wie dies bei Kfz-Haftpflichtversicherung, der Berufshaftpflichtversicherung und der Jagdhaftpflichtversicherung der Fall ist. Dieser Schutz wird aber bei der gesetzlichen Versicherung gegen Arbeitsunfälle im Wege der gesetzlich verpflichtenden Zuständigkeit einer gewerblichen Berufsgenossenschaft hergestellt. In allen Fällen liegt für Versicherungsnehmer und Versicherer ein gesetzlicher Kontrahierungszwang vor.


Pflichtversicherung und Vertragsfreiheit

Eine gesetzliche Pflichtversicherung steht im Widerspruch zum Prinzip der Vertragsfreiheit, die in Deutschland aufgrund Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|GG ein Grundrecht darstellt. Die Einschränkung der Vertragsfreiheit durch eine Pflichtversicherung bedarf daher einer besonderen Begründung. Gründe sind beispielsweise der Schutz Dritter (bei Haftpflichtversicherungen), der Gesundheitsschutz oder der Verbraucherschutz. Von liberaler Seite werden Pflichtversicherungen teilweise als Paternalismus kritisiert.

Vielfach ist mit einer Pflichtversicherung ein Kontrahierungszwang für die Versicherungsunternehmen verbunden. Historisch wurden Pflichtversicherungen vielfach mit Versicherungsmonopolen verbunden.


Geschichte

Historisch sind die Feuerversicherungen die ersten Pflichtversicherungen. Im 17./18. Jahrhundert entstanden in vielen Gebieten gesetzliche Regelungen, die Brandversicherungen obligatorisch machten. Die Sozialgesetzgebung|Bismarcksche Sozialgesetzgebung führte ab 1883 erste Pflichtversicherungen im Bereich der Sozialversicherung ein (Unfallversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung. Die erste Haftpflichtversicherung wurde 1923 mit dem Luftverkehrsgesetz normiert.


Arten, Sozialversicherung

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist in einer Reihe von Fällen gesetzlich vorgeschrieben:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung, in den meisten Ländern Europas
  • Berufshaftpflichtversicherung (Pflicht für Rechtsanwälte (Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte), Patentanwälte, Notare, Architekten und Ingenieure, Wirtschaftstreuhänder (=Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) und Ärzte)
  • [[Betriebshaftpflichtversicherung für bestimmte Branchen und Geschäftszweige
  • Jagdhaftpflichtversicherung als Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung (soweit landesrechtlich angeordnet)


Insolvenzsicherung

Im deutschen Reiserecht besteht seit 1994 die Besonderheit, dass Anbieter von Pauschalreisen mit de Reisesicherungsschein eine Pflichtversicherung gegen Folgen einer Insolvenz nachweisen müssen. Danach darf der Reiseveranstalter Zahlungen des Reisender auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise gemäß § 651t Bürgerliches Gesetzbuch|BGB nur fordern oder annehmen, insbesondere wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht oder, in den Fällen des § 651s BGB, der Reiseveranstalter nach § 651s BGB Sicherheit leistet.


Feuerversicherung

In der Vergangenheit war auch die Feuerversicherung eine Pflichtversicherung. Diese Pflicht wurde in Deutschland aufgehoben.


wirtschaftliche Aspekte

Grundsätzlich sind Pflichtversicherungen aus ökonomischer Sicht kritisch zu betrachten, da sie unter den Bedingungen eines Vollkommener Markt effizienzvermindernd wirken. Der Versicherungsnehmer wird gezwungen, eine Versicherung abzuschließen, obwohl sein Nutzen (Wirtschaft) aus einer anderen Verwendung des dafür aufzubringenden Geldes höher wäre (Opportunitätskosten). Da jedoch die Bedingungen eines idealen Marktes in der Realität nicht vorhanden sind, gibt es eine Reihe von ökonomischen Argumenten für Pflichtversicherungen.

Aus ökonomischer Sicht kann eine Pflichtversicherung begründet werden, wenn die betreffende Versicherung ein Meritorisches Gut darstellt. Nach dieser Argumentation würden die Versicherten den Bedarf der Altersversorgung systematisch unterschätzen und würden daher ohne eine Renten-Pflichtversicherung eine zu niedrige Rente erhalten. Weiterhin können Pflichtversicherungen Moral Hazard und Adverse Selektion sowohl verhindern als auch erzeugen. Dies gilt zum einen in der Sozialversicherung bei kleinen Einkommen aber auch bei Haftpflichtversicherungen. Im Schadensfall würden hier die Kosten nicht von den Versicherten getragen (weil sie es nicht können), sondern vom Sozialamt oder den Geschädigten.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Pflichtversicherung nicht die Risikoeinstellung eines Risikoträgers berücksichtigt. Es ist gleichgültig, ob er risikoscheu, risikofreudig oder risikoneutral ist, er muss sich versichern.


Abgrenzung

Die Pflichtversicherung ist der durch Gesetz ausgeübte Zwang zum Abschluss eines privatrechtlichen Versicherungsvertrages (etwa Kfz-Haftpflichtversicherung), während eine Zwangsversicherung den gesetzlichen Zwang zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsverhältnisses (etwa Arbeitslosenversicherung) darstellt.



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