Einbruch

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nach einem Einbruch kann man aufräumen
Foto: Rainer Schwarz
Zur Sicherheit eines Gebäudes gehört aber auch der Brandschutz.
Nach einem Brand muss man renovieren oder neu aufbauen.
Foto: BR
Sicherung einer Blutspur nach ED (Einbruchsdiebstahl).
Foto: Joachim Löckener
Gaunerzinken: fotografieren; wegwischen und Polizei informieren
Grafik: MDR


Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses oder einer besonderen Sicherung gegen Wegnahme; Näheres wird im nationalen Recht definiert. Ein Einbruch geschieht in der Regel mit dem Ziel, in den Besitz von Gegenständen und/oder Informationen zu gelangen.


Strafrecht

Ein Tatbestand „Einbruch“ kommt im deutschen Rechtskreis nicht vor. Einbruch ist immer an weitere Motive oder Tatbestände gekoppelt, wie Diebstahl, Hausfriedensbruch oder die Sachbeschädigung an Hindernissen bzw. der Versuch derselben.


Deutschland

Nach deutschem Strafrecht kommen die Tatbestände des § 243 (Besonders schwerer Fall des Diebstahls) und § 244 (Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl) jeweils mit dem Grundtatbestand des § 242 sowie der Hausfriedensbruch nach § 123 in Betracht. Wird zum Einbruch z. B. ein Schloss oder Fenster beschädigt, liegt tateinheitlich Sachbeschädigung vor. Der maßgebliche Unterschied zwischen den Diebstahlsformen und dem Hausfriedensbruch ist die Zueignungsabsicht. Der Einbruchsdiebstahl ist die bei weitem häufigste Form.

An Hausfriedensbruch kann gedacht werden, wenn der „Einbrecher“ ohne Bereicherungsabsicht handelt, aber wissentlich oder erklärtermaßen unwillkommen ist.


Österreich

In Österreich begeht man nach § 129 StGB (Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen) eine Straftat.


Schweiz

Wer in der Schweiz einen Einbruch verübt, macht sich nach Art. 139 StGB wegen Diebstahl, nach Art. 186 StGB wegen Hausfriedensbruch, und/oder zusätzlich nach Art. 144 StGB wegen Sachbeschädigung strafbar.


Vorgehensweisen

Beschädigte Eingangstür nach einem Einbruch in einen Bahnhofskiosk in Guntersblum: Oft zeigen sich nach Einbrüchen auch Sachbeschädigungen]] Türen und Fenster werden bei Einbrüchen häufig mit Werkzeugen aufgebrochen bzw. aufgehebelt – eine bei schwachen Schließblechen und kleinen Rollzapfen gängige Täterarbeitsweise. Sehr häufig kommt es auch zu Angriffen auf Schließzylinder von Zylinderschlössern. Schließzylinder sind ein wichtiger Bestandteil der Türabsicherung. Sie können jedoch nur in der Systemeinheit – Schloss, Schließzylinder, Beschlag – Sicherheit bieten. Bei Einbrüchen werden Schließzylinder in vielfältiger Weise angegriffen. Sie müssen daher gegen die Täterarbeitsweisen Abbrechen, Aufbohren, Nachschließen und Ziehen Schutz bieten Im Detail kommen in Betracht:

  • Aufbrechen/Aufhebeln der Tür oder des Fensters mit Werkzeugen im Verschlussbereich oder der Bandseite
  • Türblattdurchbruch mit körperlicher Gewalt (Glas-/Holzfüllung)
  • Angriffe auf Schloss und Beschlag oder den Schließzylinder
  • Öffnen der Tür mit einem Schlüssel
  • Bohrangriffe im Fenstergriffbereich/Olive
  • Glas einschlagen, durchgreifen und entriegeln

Unter einer Heißen Arbeit versteht man den Modus Operandi bezüglich des angegangenen Objekts. Dabei wird Feuer (Aufschweißen) verwendet.
Eine Kalte Arbeit ist hingegen die Anwendung von Werkzeugen (aufhebeln).


Tätergruppen

Nach polizeilichen Erkenntnissen gibt es drei Tätergruppen: professionelle Täter aus Belgien, Frankreich, Osteuropa und Südosteuropa, örtliche Täter sowie Täter, die ihre Sucht durch Drogenkriminalität finanzieren.<ref name="maerkischeallgemeine.de">Vorlage:Webarchiv</ref><ref name="maerkischeallgemeine.de"/><ref>http://www.polizei-dein-partner.de/infos-fuer/mieter-eigentuemer/detailansicht-mieter-eigentuemer/artikel/wer-sind-die-taeter.html</ref> Hohe polizeiliche Präsenz auf der Straße und Verdachtskontrollen wirkten sich besonders auf die erste Gruppe aus; die Zahlen lägen in Bayern und Baden-Württemberg weit niedriger als im Norden.<ref>Karin Truscheit: "Nur Streife fahren genügt nicht.", faz.net vom 18. Mai 2012, abgerufen am 18. Mai 2012</ref> -->


Prävention

Maßnahmen zum Einbruchschutz sollen das unerlaubte Eindringen in einen verriegelten Raum oder Bereich verhindern. Einbrüche können durch das Anlegen von Hindernissen (Umzäunungen, Türen, Sicherheitstechnik) und eine Erhöhung der Sicherheit, zum Beispiel durch Streifendienst, erschwert werden. Große Firmengebäude oder -gelände können darüber hinaus durch Nachtwächter gesichert werden, Privatpersonen und Unternehmen schützen ihr Eigentum oft durch Einbruchmeldeanlagen oder verschiedene Arten der Anwesenheitssimulation. Während Anwesenheit früher vor allem damit simuliert wurde, ein Licht oder den Fernseher anzulassen, wird heute vermehrt mit Smart Home Technologie gearbeitet. Hierbei handelt es sich um digital verlinkte Systeme, die dem Bewohner die Möglichkeit geben, verschiedene elektronischen Geräte des Hauses vom Smartphone aus zu steuern. So können Sensoren, Kameras, vorhandene Lichter und eigens dafür entwickelte TV- und Schattenbewegungs-Simulationsgeräte zu erleichtern.


Aufklärungsquote

Die Aufklärungsquote ist bei Einbruchsdelikten gering. Sie betrug in Deutschland im Jahr 1973 20,3 %<ref name="PKS-1973-77"/> (nur Bundesrepublik Deutschland), 1993 13,8 %<ref name="PKS-2011-79"/> und 2012 15,7 %.<ref name="welt-2013-05-11"/> Im Vergleich zu 2011 ist dies sogar ein Rückgang von 0,5 Prozent. Der steigenden Einbruchsrate steht 2013 auch eine sinkende Aufklärungsquote von nur 15,5 % entgegen.<ref name="PKS-2013-53"/> Allerdings reichen nur bei etwa einem Drittel dieser (von der Polizei als aufgeklärt bewerteten) Fälle die Beweise für eine Anklage aus und effektiv kommt es in etwa drei Prozent der Fälle zu Verurteilungen.<ref>Nicht einmal drei Prozent aller Einbrecher werden verurteilt, FAZ Online 16 Februar 2016<


Tageswohnungseinbruch

Kriminalistisch wird der Tageswohnungseinbruch (TWE) als eine Untergruppe des Wohnungseinbruchs eingestuft. Eine Legaldefinition gibt es nicht. Seit 1994 wird die für die Aufnahme in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) gebräuchliche Definition des TWE auf die Eingrenzung der Tatzeit auf die Zeitspanne von 6:00 bis 21:00 Uhr verwendet



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