Feuerversicherung

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Landschaftliche Brandkasse Hannover.
Fotos: Rainer Schwarz
Mit solchen Schildern wurden Gebäude gekennzeichnet, die versichert waren.
Foto: Rainer Schwarz
Schild der Landesbrandkasse.
Foto: BR Wiesbaden 12-2010


Eine Feuerversicherung ersetzt die durch Feuer entstandenenen Schäden gemäß ihren Versicherungsbedingungen.

Es werden u. a. Betriebsunterbrechungen, Immobilien und Mobilien gegen Elementarereignisse, beispielsweise durch Blitzschlag oder technische Ursache in Deckung genommen. Schäden durch Brandstiftung werden ersetzt und der Brandstifter in Regress genommen. Wird der Eigentümer der Brandstiftung überführt, ist die Versicherung leistungsfrei. Welche Indizien für die Annahme einer Eigentümerbrandstiftung vorliegen können, wurde z.B. vom Landgericht Hamburg (in erster Instanz) [1]geklärt.

In einigen Gebieten Deutschlands waren bis 1. Juli 1994 Feuerversicherungen als staatliche Monopolversicherungen eingerichtet, die von Beamten verwaltet wurden. Ein Beispiel ist die Badische Feuerversicherung in deren Bereich alle Gebäude zwangsversichert waren. Der Schutz umfasste nicht nur Feuer, sondern auch so genannte Elementarschäden durch Erdbeben, Hochwasser, Lawinendruck und Vulkanausbruch. Die staatliche Monopolgebäudeversicherung der DDR umfasste stets Elementarschäden, so dass die Kunden mit Altverträgen bei dem Elbhochwasser 2002 abgesichert waren. Die Prämie richtet sich nach dem Gleitwert (Stand 1914).

In Österreich wird ein Prozentsatz der Prämie als Feuerschutzsteuer erhoben. Diese Steuer ist zweckgebunden und finanziert zum Teil die Feuerwehr und die Brandverhütung.


Geschichte

Eine der ersten Feuerversicherungen ist die durch den Rat in Hamburg 1676 gegründete Hamburger Feuerkasse. In der ersten Hälfte desselben Jahrhunderts (1623) gründeten Russlandmennoniten im Weichseldelta eine eigene Feuerversicherungsgesellschaft, die Tiegenhöfer Feuerversicherung mit Sitz in Tiegenhagen.





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