Kriminalprävention und Opferschutz
Aus Brand-Feuer.de
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Hier finden sie weitere Informationen und Möglichkeiten der Kriminalprävention
Ein Einbrecher nimmt sich was er braucht;
ein Feuer nimmt sich alles
ein Feuer nimmt sich alles
einige Beispiele von Branddelikten
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ein offen stehendes Fenster machte es dem Brandstifter leicht
Foto: Rainer Schwarz -
Brandstiftung - Verbrechen
gem. § 306 StGB in Versmold/ Westf.
Bild von der Drehleiter -
Sachbeschädigung durch Feuer gem.
§ 303 StGB, oftmals durch Mülleimer, die am Gebäude stehen -
Brandstiftung als Verdeckungstat, z. B. Einbruch gem.
§ 242 ff StGB -
Versicherungsbetrug mit dem Hilfsmittel Feuer gem. § 265 StGB
Einige Artikel, die sich primär mit dem Opfer befassen:
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Eine Wissenschaftliche Untersuchung zum Thema:
Auswirkungen von Brandereignissen auf Opferzeugen; mit Ergebnissen zum Nachdenken.
siehe auch:
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