Technischer Fachberater Feuerwehr

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Technischer Fachberater Feuerwehr ist eine qualifizierte Person im Feuerwehrtechnischen Dienst, die der technischen Einsatzleitung beratend zur Seite steht.

Grundlage ist (am Beispiel NW) die Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
§ 3 dieser Verordnung definiert einen Fachberater:

§ 3
Fachberater der freiwilligen Feuerwehr
(1) In die Freiwillige Feuerwehr können Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen zur Beratung und Unterstützung der Feuerwehr (Fachberater) aufgenommen werden. Aufnahme und Dienstpflichten werden vom Leiter der Feuerwehr im Einzelfall festgelegt.


(2) Aus der Funktion als Fachberater sind keine Führungs- und Einsatzleitbefugnisse abzuleiten.
(3) Das Innenministerium erlässt bei Bedarf über Absatz 1 hinaus detaillierte Regelungen über Fachberater der freiwilligen Feuerwehr.

Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt.

Fachberater haben in der Regel ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium an einer Fachhochschule, Technischen Hochschule oder Universität absolviert und sind meist Chemiker (Einsätze mit chemischen Gefahrstoffen), Molekular- oder Mikrobiologen (Einsätze mit biologischen Gefahrstoffen), Bauingenieure / Architekten, Elektrotechniker oder Mediziner.
Sie sind Mitglied der Feuerwehr, aber formal keiner Einheit zugeordnet.



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