Einbrecher: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: „Ein '''Einbrecher''' ist: * der Täter bei einem Einbruch, also der Ausübung einer Straftat. Siehe dazu §§ 242 StGB ff.“)
 
K (Schützte „Einbrecher“ (‎[edit=autoconfirmed] (unbeschränkt) ‎[move=autoconfirmed] (unbeschränkt)))
(kein Unterschied)

Version vom 18. März 2015, 15:42 Uhr

Ein Einbrecher ist:

Siehe dazu §§ 242 StGB ff.